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Kinderrechtslücken bei erstem Schritt zu „Jugendcheck"

Das Netzwerk Kinderrechte kritisiert fehlende Partizipation und mangelnden Bezug auf Kinderrechtskonvention.

Weltkugel bestückt mit vielen verschiedenen Bildern.

Bild (Daniele Civello / flickr): Wie verträglich sind politische Entscheidungen mit den Anliegen unserer Kinder?

Am 10. September 2012 endete die Begutachtungsfrist des „Entwurfes für eine Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über die Abschätzung der Auswirkungen auf junge Menschen im Rahmen der wirkungsorientierten Folgenabschätzung bei Regelungsvorhaben und sonstigen Vorhaben (WFA-Kinder-und-Jugend-Verordnung)“. Damit sollen künftig alle Gesetze der Ministerien auf ihre Auswirkungen für Kinder und Jugendliche geprüft werden. Bundesminister Mitterlehner hat die Verordnung im August als „Jugendcheck“ präsentiert.

Kein "Jugendcheck" ohne Partizipation

Das Netzwerk Kinderrechte Österreich begrüßt ausdrücklich die Zielsetzungen des vorliegenden Entwurfs. Kritik findet sich in den Stellungnahmen aus dem Kreis der 36 Mitgliedsorganisationen jedoch daran, dass kein Bezug auf die Kinderrechtskonvention und das BVG Kinderrechte zu finden ist. Weiters fehlen das Prinzip der Partizipation von Kindern und Jugendlichen und die Rücksichtnahme auf zahlenmäßig kleine, benachteiligte Gruppen von jungen Menschen zum Beispiel im Bereich von Kindern mit Behinderung oder bei Armutsgefährdung.

Kein Bezug auf Kinderrechtskonvention und BVG Kinderrechte

„Es erscheint befremdlich, dass der Verordnungsentwurf an keiner Stelle explizit auf den notwendigerweise damit verbundenen kinderrechtlichen Rahmen Bezug nimmt. Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes - deren Inkrafttreten in Österreich sich erst kürzlich (5. September 2012) zum 20. Mal jährte - wird nur in den Erläuternden Bemerkungen erwähnt. Explizite Verweise auf das erst 2011 beschlossene Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern fehlen gänzlich“, erklärt Helmut Sax vom Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte.

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs formulieren einen weiteren Kritikpunkt: „Mit Bedauern stellen wir fest, dass die Partizipation, eine der drei Prinzipien der Kinderrechtskonvention, aus dem Entwurf gestrichen wurde. Es wäre im Sinne der Miteinbeziehung und des Selbstbestimmungsrechts unserer jungen Menschen in Österreich sinnvoll, in der vereinfachten und der vertiefenden Abschätzung der WFA-Kinder-und-Jugend-Verordnung die Beteiligungsmöglichkeiten der Kinder und Jugendlichen zu überprüfen.“ Auch für die Bundesjugendvertretung basiert eine ernst gemeinte Kinder- und Jugendpolitik auf der Teilhabe junger Menschen. Nur so könne sichergestellt werden, dass „die Wirkungsorientierte Folgenabschätzung auch tatsächlich eine kinder- und jugendfreundlichere Politik fördere.“

Allen Stellungnahmen gemeinsam ist, dass die Zahl der der betroffenen Kinder und Jugendlichen von 10.000 zumindest auf 1.000 gesenkt werden soll.

Österreich weiterhin ohne umfassendes Kinderrechte-Monitoring

Das Netzwerk Kinderrechte fordert nach wie vor ein umfassendes Monitoring für die volle Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention. Die wirkungsorientierte Folgenabschätzung kann ein solches nicht ersetzen, aber als Element davon genutzt werden. Schon in zwei Wochen wird die österreichische Regierung dem UN-Kinderrechtsausschuss in Genf am 24. September 2012 zur Situation der Kinderrechte in Österreich Rede und Antwort stehen müssen. Die Empfehlungen der Vereinten Nationen an Österreich werden für Anfang Oktober 2012 erwartet.

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