Kinderrechtskonvention in die Bundesverfassung

Es gibt viele Gründe, warum die UN-Kindererchtskonvention (KRK) endlich in der Bundesverfassung verankert werden soll, hier die drei Wichtigsten.

1. Bildung

Die Frage, ob alle Kinder das Recht auf einen unentgeltlichen Besuch der Pflichtschulen haben, wäre – mit oder ohne 2/3-Mehrheit - ein für alle mal geklärt. Denn die „unentgeltliche Pflichtschule für alle Kinder“ ist in Artikel 28 der KRK festgeschrieben.

2. Freizeit & Spiel 

Das Recht auf Spiel, Freizeit und Bewegung ist für die Entwicklung von Kindern essentiell. Gerichtliche Urteile im Zusammenhang mit Kinderspielen/Kinderlärm müssten dieses Recht zumindest in der Begründung berücksichtigen.

3. Minderjährige Fremde

Gesetze, die für minderjährige Fremde die Schubhaft ab 14 Jahren vorsehen, würden der Vergangenheit angehören.

Wäre die Kinderrechtskonvention in der Bundesverfassung verankert, müsste bei allen gesetzlichen oder sonstigen Maßnahmen das Kindeswohl vorrangig berücksichtigt werden. Sämtliche Rechte hätten ausnahmslos für alle Kinder ohne Diskriminierung, zu gelten und - sie wären endlich nicht nur eine Richtlinie, sondern auch vor Gerichten einklagbar!