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Kinderrechte in der Krise

kijas Österreich fordern, dass Kinderrechtein allen Krisenstäben berücksichtigt werden müssen.

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Die Auswirkungen der Corona Pandemie treffen die Jüngsten in ganz besonderem Ausmaß und in vielfältiger Weise. So bedeuten die Schließung von Kindergarten und Schule, die Beschränkungen der sozialen Kontakte sowie die Bewegungseinschränkungen im öffentlichen Raum schwerwiegende Einschnitte in die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. In allen Bereichen, die die Interessen von Kindern betreffen, muss daher ebenso intensiv über Lockerungsschritte im Einklang mit gesundheitsbezogenen Maßnahmen nachgedacht bzw. investiert werden, wie etwa im Gesundheitsbereich, dem Tourismus, der Gastronomie oder dem Sport.

Kinderrechte sind verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte und dürfen auch in Krisenzeiten nicht einfach ausgesetzt werden. Art. 1 des Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern besagt, dass bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen "das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein muss". Beschränkungen von Kinderrechten, wie aktuell zum Schutz der Gesundheit, sind nur zulässig, insoweit sie gesetzlich vorgesehen und absolut notwendig sind. Das bedeutet, es muss eine sorgfältige Prüfung der Verhältnismäßigkeit der gesetzten Maßnahmen in Bezug auf sonstige nachteilige Auswirkungen auf junge Menschen (Gesundheitsfolgenabschätzung) vorgenommen werden.

Gesundheit ist laut WHO ein weit zu fassender Begriff und umfasst das körperliche, geistige und soziale Wohlbefinden. Es muss also bei einer Risikoabwägung auch immer darum gehen, die Auswirkungen von COVID-19 Maßnahmen auf die ganzheitlichen Gesundheitsaspekte zu prüfen.
Daher fordern die österreichischen Kinder- und Jugendanwältinnen und –anwälte, dass umgehend in allen maßgeblichen Krisenstäben der Bundesländer und des Bundes die Interessen von Kindern und Jugendlichen durch die Beiziehung von ExpertInnen aus dem Bereich der Kinderrechte und des Kinderschutzes ausreichend berücksichtigt werden! Die Kinder- und Jugendanwaltschaften der Länder stehen mit ihrer Expertise dafür zur Verfügung.

„Achten wir in global schwierigen Zeiten auf die Bedürfnisse ALLER und insbesondere der Kinder & Jugendlichen, sie können sich am wenigsten zu Wort melden und brauchen unseren Schutz am dringendsten“, unterstreicht die Salzburger Kinder- und Jugendanwältin Andrea Holz-Dahrenstaedt die österreichweite Forderung.

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