Kinder- und JugendanwältInnen begrüßen Jugendschutzharmonisierung

Wichtigste Bestimmungen (fast) harmonisiert!

Die österreichischen Kinder- und JugendanwältInnen begrüßen die Lösung zu einer Vereinheitlichung der wichtigsten Jugendschutzbestimmungen in sieben Bundesländern. Nach jahrelangem Ringen ist es diesmal gelungen, in den Ländern Burgenland, Steiermark, Oberösterreich, Kärnten, Niederösterreich, Salzburg und Wien bei den Eckpfeilern der Jugendschutzbestimmungen eine Vereinheitlichung zu erarbeiten.

 

Tirol & Vorarlberg fehlen noch

 

Es gilt nun einen Konsens mit Tirol und Vorarlberg zu finden, damit im Jänner des kommenden Jahres von allen Bundesländern diese grundlegende Harmonisierung österreichweit Gültigkeit erlangen kann und alle Landtage die Regelung zu den Ausgehzeiten und zum Alkohol in ihre Jugendschutzbestimmungen aufnehmen können.

Die österreichischen Kinder- und JugendanwältInnen werden natürlich in dieser letzten Phase der Harmonisierung einer österreichweiten Regelung versuchen, die entsprechende Überzeugungsarbeit diesbezüglich zu leisten.