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KIJAS warnen vor „Verländerung“ der Kinder- und Jugendhilfe

Gleiche Rechte & effektiver Schutz für ALLE Kinder in Österreich!

Die Intention der Bundesregierung, mit dem geplanten Bundesverfassungsgesetz eine Entflechtung der Kompetenzverteilung zu erreichen, kann grundsätzlich geteilt werden. Allerdings würde das Vorhaben, die Bundeskompetenz hinsichtlich der Kinder- und Jugendhilfe (Grundsatzgesetzgebung Bund gem. Art. 12 Abs.1 Z 1 B-VG „Mutterschafts-, Säuglings- und Jugendfürsorge“) vollständig auf die Länder zu übertragen, regionalen Ungleichbehandlungen von Kindern und Jugendlichen Vorschub leisten und einen massiven Rückschritt für einen effektiven Kinderschutz bedeuten.

Klares Bekenntnis zu ungeteilten Kinderrechten

Neben den zentralen Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention ergibt sich insbesondere aus Art. 2 Abs. 2 des BVG über die Rechte von Kindern die besondere Verpflichtung des Staates zum Schutz von Kindern, die dauernd oder vorübergehend aus ihrem familiären Umfeld herausgelöst sind. Die Streichung des geplanten bundesweit einheitlichen gesetzlichen Rahmens widerspricht den zentralen Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention. Schon anlässlich des letzten Staatenberichtes kritisierte der UN-Kinderrechtsausschuss, dass in Österreich die Aufsicht über die Institutionen zur Fremdunterbringung sowie die Festlegung von Qualitätsstandards Länder- anstatt Bundessache sei und empfahl Nachbesserungen in diesem Bereich:

Auszug Punkt 40 und 41:

Der UN-Kinderrechtsausschuss ist darüber besorgt, dass keine entsprechenden statistischen Daten vorliegen, um die Qualitätskontrolle der alternativen Betreuungseinrichtungen und der familienähnlichen alternativen Betreuungsmöglichkeiten für Kinder zu gewährleisten. Er stellt fest, dass die Aufsicht über diese Institutionen in die Zuständigkeit der Länder fällt, die unterschiedliche Methoden und Praktiken haben.

Der Ausschuss zeigt sich auch besorgt darüber, dass das Recht der Kinder auf Qualitätsstandards für Pflege und Unterbringung nicht in das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern aufgenommen wurde.

Der Ausschuss empfiehlt außerdem, dass die Qualitätsstandards in alternativen Pflegeeinrichtungen strikt durch gesetzliche Maßnahmen geregelt und wirksam durchgesetzt werden.

Affront für Weiterentwicklung einer modernen Kinder- und Jugendhilfe

Die für alle damit befassten Berufsgruppen völlig überraschend und ohne deren Einbindung geplante „Verländerung“ der Kinder- und Jugendhilfe widerspricht allen bisherigen Bemühungen um Vereinheitlichung von Leistungsangeboten und Qualitätsstandards, etwa hinsichtlich der Gefährdungsabklärung oder der vollen Erziehung. Der durch das Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 (B-KJHG 2013) in Gang gekommene Prozess der bundeseinheitlichen Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (etwa das Vier-Augenprinzip bei der Gefährdungsabklärung oder die Mitteilungspflichten bei Kindeswohlgefährdungen) wird aufs Spiel gesetzt. Die zu befürchtenden Auswirkungen bzw. Nachteile für die betroffenen jungen Menschen wurden nicht mit den in diesem Prozess eingebundenen ExpertInnen diskutiert. Ebenso wurde die gemeinsam mit dem B-KJHG 2013 vom Parlament beschlossene Gesetzesevaluierung, deren Ergebnisse im Herbst 2018 vorliegen werden, völlig außer Acht gelassen.

Sonderbericht der Volksanwaltschaft und der KIJAS zur aktuellen Situation

Die unterschiedlichen Praktiken, Angebote und Leistungen in der Betreuung junger Menschen werden auch im aktuellen Sonderbericht „Kinder und ihre Rechte in öffentlichen Einrichtungen“ der Volksanwaltschaft und der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs als eines der gravierendsten Probleme gesehen. Bundesweite einheitliche Standards und Vorgaben sind eine zentrale Forderung, sei es bei der Bereitstellung Früher Hilfen, bei der beruflichen Qualifikation der Fachkräfte, bei Betreuungsschlüssel und Gruppengrößen, beim Zugang zu einer kinderanwaltlichen Vertrauensperson, bei der Weiterbetreuung bis zum 21. Lebensjahr oder bei allen Formen der Partizipation.

Negative Folgen bei fehlender Bundeskompetenz

Der Wegfall der Bundeskompetenz und des B-KJHG würde zu enormer Rechtsunsicherheit bei allen mit Kindern und Jugendlichen tätigen Berufsgruppen führen und zahlreiche negative Folgen nach sich ziehen.

  • Die Kinder- und Jugendanwältinnen und -anwälte aller Bundesländer sind äußerst besorgt, dass sich die bisherigen Mindeststandards auf Grund unterschiedlicher finanzieller und personeller Ressourcen in den Bundesländern noch mehr unterscheiden werden – eine einheitliche Vollziehung (Harmonisierung) rückt in noch weitere Ferne als bisher. Das jahrelange Ringen um eine Vereinheitlichung des Jugendschutzes zeigte deutlich, wie schwierig es ist, dass sich neun Bundesländer nachträglich auf einheitliche Bestimmungen einigen.
  • Massive Abstriche im Kinderschutz sind zu befürchten. Der zweite Teil des B-KJHG 2013 enthält unmittelbar anzuwendendes Bundesrecht. Entfällt z.B. die Mitteilungspflicht durch den Wegfall von § 37 B-KJHG 2013, wird der Kinderschutz völlig ausgehebelt. Der Schutz von Kindern vor Misshandlung, Missbrauch und Vernachlässigung kann dann nicht mehr gewährleistet werden. 
  • Erschwernisse bei bundesländerübergreifenden Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sind zu erwarten, z.B. bei der Unterbringung von Kindern im benachbarten Bundesland oder bei der Leistungskontinuität für Familien nach Wohnsitzwechsel in ein anderes Bundesland.
  • Das notwendige Zusammenspiel der Aufgaben und Ziele der Kinder- und Jugend-hilfe mit dem Bildungs-, Sozial- und Gesundheitssystem würde konterkariert.

In jedem Fall würde sich die Ungleichbehandlung der Kinder und Jugendlichen in Österreich weiter verstärken. Es kann nicht sein, dass in einem kleinen Land wie Österreich für Kinder, die nicht in ihrer Familie aufwachsen können, neun unterschiedliche Regelungen gelten. Es darf nicht vom Wohnsitz eines Kindes abhängen, welche Leistungen es erhält.

Kinderschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Angelegenheit – die Verantwortung dafür liegt bei Bund, Ländern und Gemeinden. Der Bund kann sich aus dieser Verantwortung nicht verabschieden!

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