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Internationaler Tag der Kinderrechte

Gesetzgeber ist gefordert, blinde Flecken im neuen Kinder- und Jugendhilfegesetz auszubessern.

Kleinkind auf der Straße.

Bild (Hajo Steinstraßer / pixelio): Der globalisierte Kinderhandel und das weltweite Geschäft mit der Kinderpornographie haben Österreich bereits eingeholt.

Zum 19. Mal jährt sich am 20. November der internationale Tag der Kinderrechte, wie fast alle Länder weltweit hat auch Österreich die UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet, doch deren Durchbruch ist fast zwanzig Jahr später noch immer nicht gelungen: Zum einen ist sie noch immer nicht in der Bundesverfassung verankert, zum anderen zeugen dramatische Einzelfälle von den Folgen einer Strukturkrise, die vor allem auf die Versäumnisse gesellschaftlicher Veränderungen, insbesondere auf die zunehmend prekärer werdende Lebenswelt, zurückzuführen ist. Tatsächlich erschweren oder verunmöglichen die gegenwärtigen Umstände vielen Eltern, ihren Kindern die optimale Entwicklung ihrer Kinder zu garantieren. Trotz dieser alarmierenden Situation liegt Österreich beispielsweise bei der Höhe der Ausgaben im Kindergesundheitsbereich nur an trauriger zwanzigster Stelle von 21 OECD-Ländern. Auch ein teilweise ambitioniertes neues Kinder- und Jugendhilfegesetz (alt: Jugendwohlfahrtsgesetz) trägt diesen Entwicklungen nur begrenzt Rechnung.

Kinderhandel - Kinderpornographie - Kinderprostitution

Und noch eine Entwicklung hat Österreich schneller eingeholt, als es angemessen agieren konnte: Kinderhandel, Kinderpornographie und Kinderprostitution haben sich längst zu einem internationalen Geschäft entwickelt, das alle gesellschaftlichen Ebenen durchzieht, Gewinne schreibt und Millionen von Opfern fordert. Der Genfer Kinderrechtsausschuss hat pünktlich zum internationalen Tag gegen Kindesmissbrauch am 19. November an Österreich Empfehlungen (concluding observations) zum besseren Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung gerichtet.

  • Österreich verfügt über nur unzureichende Daten zum Kinderhandel, daher können keine Rückschlüsse auf die Realsituation im Land gezogen werden. Vielfach wird das Problem des Kinderhandels als solches noch nicht einmal wahrgenommen, weil das Wissen darüber fehlt. Daher müssen alle relevanten AkteurInnen so geschult und sensibilisiert werden, dass sie bestehende Probleme erkennen können und in weiterer Folge diesen mit Kompetenz begegnen.
  • Es braucht ein funktionierendes und gut vernetztes Betreuungskonzept für betroffene Kinder und eine eindeutige Zuständigkeit. Da aufgrund des transnationalen Charakters der Problematik viele unterschiedliche Stellen involviert sind, besteht sonst größte Gefahr des Umherschiebens und  Nichtzuständigseins.
  • Auf der gesetzlichen Ebene müssen die betroffenen Kinder stärker geschützt werden, ihnen dürfen weder strafrechtliche noch verwaltungsrechtliche Konsequenzen noch eine Abschiebung drohen.

Die kija Salzburg schließt sich diesen Empfehlungen mit Nachdruck an und fügt weitere Forderungen hinzu, welche die Rahmenbedingungen für diese besonders vulnerable Gruppe von Kindern und Jugendlichen verbessern und die Gefahr des Abrutschens in die Kinderprostitution eindämmen sollen:

  • Auf die Gruppe der an der Grenze zur Volljährigkeit stehenden (16- 18-Jährigen) muss von der Jugendwohlfahrt verstärkt Augenmerk gelegt werden.
  • Bei Altersfeststellungen von unbegleiteten Flüchtlingen ist im Zweifelsfall für deren Minderjährigkeit zu stimmen.
  • Das ISS (International Social Service), das in Österreich geschlossen wurde, muss als zuständige Institution für grenzübergreifende soziale Belange wieder eingesetzt werden.
  • Opferrechte müssen weiter gestärkt werden.
  • Ausstiegsmöglichkeiten und Auffangnetze aus der Prostitution müssen entwickelt, bereitgestellt und publik gemacht werden.

Novellierung des Bundes- Kinder und Jugendhilfegesetzes

Wie wenig in Österreich der Kinderhandel derzeit als real existierendes Problem wahrgenommen wird, zeigt sich auch an dem Gesetzesentwurf zum neuen Bundes- Kinder- und Jugendhilfegesetz (B-KJHG). Das Phänomen des Kinderhandels wird lediglich in den erläuternden Bemerkungen illustrierend erwähnt, eine Bezugnahme im Gesetzestext fehlt zur Gänze. Es ist daher zu befürchten, dass es, ähnlich wie bei den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, zu einem jahrelangen Zuständigkeitstauziehen auf Kosten der Betroffenen kommt.

Der nun vorliegende Entwurf, dessen Begutachtungsfrist am 18. November auslief, birgt aber noch weitere Schwachstellen. Die österreichischen KIJAs bemängeln trotz einiger deutlicher Verbesserungen letztlich die fehlende Konsequenz im Gesetzesentwurf. Angesichts der dringlichen Lage ist  eine bloße Teilreform unzureichend, es bedarf einer grundlegenden, mutigen Novelle mit …

  • … verfahrensmäßig durchsetzbarem Rechtsanspruch auf Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
  • … der Verankerung der Kinder- und Jugendhilfe als zentrale Drehscheibe unter den Zuständigkeiten, um das Weiterschicken und Hin- und Herschieben Betroffener zu verhindern.
  • … bundesweit gültigen Standards unabhängig vom Wohnort, um eine Gleichbehandlung zu garantieren und die Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen auch durch Vergleiche zu ermöglichen.
  • … der Normierung einer zentralen Steuerungsgruppe für die Bereiche Planung, Forschung, Statistik, Evaluierung und Weiterentwicklung.
  • … einem klaren Bekenntnis zur ausreichenden Bereitstellung von personellen und finanziellen Ressourcen, um Sozialarbeit als Beziehungsarbeit gewährleisten zu können.
  • … einer klaren Anerkennung der Präventionsarbeit als wesentliche Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe.

Angesichts der aktuellen (Finanz-)Krise ist die Politik gefordert, Prioritäten zu setzen. Wissend, wie sich soziale Belastungen innerhalb kürzester Zeit auf die Befindlichkeit von Kinder auswirken, besteht Gefahr in Verzug. Die österreichischen KIJAs fordern daher ein Gesamtpaket von Kinderbetreuung über Schulreform bis hin zur Kinder- und Jugendhilfe, das den Herausforderungen der Zeit gerecht wird. Es gilt mit vereinten Kräften zu verhindern, dass Kinder unter den gesamtgesellschaftlichen Verschlechterungen leiden!

Quellen:

Netzwerk Kinderrechte:
www.kinderhabenrechte.at
Concluding Observations, CRC: http://www2.onchr.org/english/bodies/crc/crcs49.htm

 

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