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Familienzusammenführung ohne Quote

Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung (1) der Bundesregierung, mit der die Anzahl der quotenpflichtigen Niederlassungsbewilligungen und die Höchstzahlen der Beschäftigungsbewilligungen für befristet beschäftigte Fremde und Erntehelfer für das Jahr 2011 festgelegt werden. Die Bundesregierung hat gemäß Paragraf 13 NAG jährlich für das nächste Kalenderjahr eine Niederlassungsverordnung zu erlassen, um die Zuwanderung zu steuern. Nach dem vorliegenden Entwurf werden 2011 4.905 Niederlassungsbewilligungen für den Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen erteilt.

Eine Quotenregelung bei Familienzusammenführung widerspricht der Kinderrechtskonvention, wonach Kinder das Recht haben, bei ihren Eltern zu leben. Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs als Interessensvertretung positionieren sich gegen eine Quotenregelung im Bereich des Familiennachzugs und fordern deshalb das Recht auf Familienzusammenführung unabhängig von Quotenregelungen gemäß dem Grundsatz "zum Wohl des Kindes".

1 Niederlassungsverordnung 2011 – NLV 2011; BMI-LR1310/0009-III/1/c/2010

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