So läuft die Kontrolle ab

Bei einer Verkehrskontrolle darf die Polizei …

Die Polizei darf nicht …

Verwaltungsstrafen

Strafzettel/Organmandat

Einen Strafzettel bekommst du für eine Verwaltungsübertretung, z. B. wenn du über eine Sperrlinie fährst, direkt von einem/r PolizistIn oder per Erlagschein, z. B beim Falschparken. Wenn du nicht sofort bezahlen kannst oder willst, bekommst du eine Anzeige (= Strafverfügung) zugeschickt.

Achtung: Die Strafe könnte dann auch höher ausfallen.

Den Erlagschein musst du innerhalb von zwei Wochen einzahlen. Beim Electronic Banking unbedingt die Identifikationsnummer eingeben, sonst gilt die Strafe als nicht bezahlt. Wenn du nicht zahlst, weil du die Frist versäumst oder den Erlagschein verloren hast, bekommst du noch eine Strafverfügung zugeschickt.

Achtung: Die Strafe könnte dann noch höher ausfallen.

Wenn du findest, dass die Strafe nicht gerechtfertigt ist, besteht die Möglichkeit, dass du den Strafzettel oder den Erlagschein nicht bezahlst. Dann wird dir eine Strafverfügung zugeschickt. Gegen diese kannst du Einspruch erheben.

Achtung: Die Strafe könnte dann auch höher ausfallen.

Tipp:
Wenn das Vergehen nicht so gravierend war, könntest du versuchen, den/die PolizistIn davon zu überzeugen, dass auch eine Ermahnung ausreicht. Dabei ist Höflichkeit meistens sehr hilfreich.

Anonymverfügung

Eine Anonymverfügung, z. B. eine Radarstrafe, wird dem/der ZulassungsbesitzerIn zugeschickt. Sie muss innerhalb von vier Wochen bezahlt werden. Wenn du findest, dass die Strafe nicht gerechtfertigt ist, besteht die Möglichkeit, dass du nicht bezahlst. Dann wird ein Strafverfahren eingeleitet und du kannst im Verfahren Beweise zu deiner Entlastung vorlegen.

Achtung: Die Strafe könnte dann auch höher ausfallen.

Beachte:
Wenn die Polizei nachfragt, wer dein Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit gelenkt hat, musst du genau Auskunft geben können, sonst machst du dich strafbar.

Strafverfügung

Eine Strafverfügung bekommst du mittels RSa-Brief aufgrund einer Anzeige wegen einer Verwaltungsübertretung, z. B. Schwarzfahren, Falschparken, Lärmbelästigung oder Übertretungen des Jugendschutzgesetzes, zugestellt. Wenn du dich gegen die Strafverfügung wehren willst, kannst du innerhalb von zwei Wochen Einspruch erheben. Der Einspruch sollte gut argumentiert sein und muss die Bezeichnung der Strafverfügung enthalten. Schick den Einspruch unbedingt eingeschrieben mit der Post ab.

Achtung: Es können Verfahrenskosten anfallen.

Über den Einspruch wird mit Straferkenntnis entschieden. Auch dagegen kannst du Beschwerde einlegen. Auch hierbei können zusätzliche Verfahrenskosten anfallen.