Auto

L17

Mit 15 ½ Jahren kannst du die Ausbildung beginnen und nach der Ausbildung die Theorieprüfung machen. Die Prüfung gilt nur 18 Monate. Innerhalb dieser Frist musst du die praktische Ausbildung (3.000 Kilometer) und die praktische Prüfung machen. Den Führerschein erhältst du mit 17 Jahren nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung.

Der L17 gilt 2 Jahre und zumindest bis zu deinem 20. Geburtstag als Probeführerschein mit einer Promillegrenze von 0,1. Machst du deinen Führerschein nach dem 1.7. 2017 gelten mindestens drei Jahre Probezeit, mindestens bis zum 21. Geburtstag.

Im Ausland darfst du vor deinem 18. Geburtstag damit in Deutschland, Dänemark, Nordirland und Großbritannien fahren.

Führerschein Klasse B mit 18 Jahren

Mit der Ausbildung kannst du sechs Monate vor dem 18. Geburtstag beginnen. Die LenkerInnenberechtigung erhältst du mit 18 Jahren nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung (als Probeführerschein bis zwei Jahre nach Ausstellungsdatum). Auch hier gilt die Alkoholgrenze von 0,1 Promille bis zum 20. Geburtstag. Für Führerscheine nach dem 1.7. 2017 gelten drei Jahre Probezeit.

Moped - Führerscheinklasse AM

Einen Mopedführerschein für Fahrzeuge mit einer Maximalgeschwindigkeit von 45 km/h gibt es seit 19. Jänner 2013. Du kannst deinen alten Mopedausweis umtauschen, musst aber nicht. Die alten Mopedausweise gelten nur mehr in Österreich. Willst du mit dem Moped ins Ausland fahren, musst du einen Mopedführerschein haben. Auch beim Moped liegt die Alkoholgrenze bei 0,1 Promille bis zum 20. Geburtstag.

Voraussetzungen für den Mopedführerschein:

„Auffrisierte“ Mopeds

Für ein Moped, das schneller als 45 km/h fährt, brauchst du einen Motorrad-Führerschein. Wenn du nur einen Mopedführerschein hast und mit einem höheren Tempo als 45 km/h erwischt wirst, kann es sein, dass du einige hundert Euro Strafe bezahlen musst und für einige Monate deine Kennzeichentafel verlierst.

Mit dem Führerschein L17 und dem Führerschein B darfst du ein Moped ohne Mopedführerschein lenken.

Motorrad

Einen Führerschein der Klasse A1 für Motorräder mit maximal 125 cm3 Hubraum und maximal 15 kw kannst du ab dem 16. Geburtstag machen.

Einen Führerschein der Klasse A2 für Motorräder mit maximal 35 kw kannst du ab dem 18. Geburtstag machen.

Einen Führerschein der Klasse A für alle Motorräder kannst du ab dem 24. Geburtstag machen oder nach zwei Jahren A2.

Traktor

Mit einem Führerschein der Klasse F kannst du ab dem 16. Geburtstag mit einem Traktor auf der Straße fahren. Voraussetzung dafür sind der Nachweis der erforderlichen geistigen und körperlichen Reife und die Erfüllung von gewissen geforderten Auflagen. Die Promillegrenze von 0,1 während der Probezeit gilt auch hier.

Führerscheinentzug

Verkehrsvergehen, die zu einem Führerescheinentzug führen:

Achtung:
Der Führerschein kann dir auch entzogen werden, wenn du z. B. alkoholisiert mit dem Fahrrad unterwegs bist.

Nachschulung & Untersuchung

Eine Nachschulung musst du z. B. machen …

Achtung:
Bei Anordnung einer Nachschulung verlängert sich die Probezeit um ein weiteres Jahr. 

Eine amtsärztliche und eventuell sogar verkehrspsychologische Untersuchung wird v. a. bei Alkoholisierung oder Drogenkonsum oder auch nach mehrmaligem Durchfallen bei der Führerscheinprüfung angeordnet. Die verkehrspsychologische Untersuchung dauert drei bis vier Stunden und besteht aus verschiedenen Tests, z. B. zum Reaktionsvermögen, sowie einem Gespräch mit einer/m VerkehrspsychologIn.

Fahren ohne Führerschein

Wenn du ohne Führerschein unterwegs bist, kann eine Strafe von einigen hundert Euro bis zu über 2.000 Euro auf dich zukommen. Wenn du das zweite Mal erwischt wirst, ist sogar eine Freiheitsstrafe möglich. Wenn du dich gerade auf die Führerscheinprüfung vorbereitest, kann es sein, dass du eine bestimmte Zeit lang für die Führerscheinausbildung und die Prüfung gesperrt wirst.

Achtung:
Wenn du einen Unfall baust, kann die Versicherung das ausbezahlte Geld, z. B. für Schäden an anderen Autos bzw. Schmerzensgeld für verletzte Personen, von dir zurückfordern.