Körperverletzung

Eine Körperverletzung liegt vor, wenn du am Körper z. B. durch Faustschläge, Würgen oder Treten verletzt wirst oder deine Gesundheit geschädigt wird. Wenn du selbst jemanden verletzt hast und noch jugendlich bist, kannst du eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bekommen. Außerdem steht dem/der Verletzten Schadenersatz und Schmerzensgeld zu. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es für den/die TäterIn die Möglichkeit eines außergerichtlichen Tatausgleichs.

Happy Slapping

Eine spezielle Form der Körperverletzung ist das sogenannte Happy Slapping. Darunter versteht man einen Angriff auf beispielsweise MitschülerInnen, LehrerInnen, Bekannte oder aber auch eine unbekannte Person. Der Angriff wird mittels Smartphone oder Kamera aufgezeichnet und anschließend im Internet oder per Handy verbreitet. Wer sich beispielsweise an der Verbreitung des Videos beteiligt, macht sich zum/zur MittäterIn. TäterInnen und MittäterInnen können u. a. wegen Körperverletzung, Ehrenbeleidigung und Verletzung des Rechtes am eigenen Bild angezeigt und strafrechtlich verfolgt werden!

Was tun, wenn du verletzt wurdest?

Was tun, wenn du ZeugIn wurdest?

Gewalt zu Hause

Gewalt kann die verschiedensten Formen annehmen und reicht von der Vernachlässigung bis zur körperlichen, seelischen und sexuellen Gewalt. Eine Vernachlässigung liegt vor, wenn du für einen längeren Zeitraum nicht ausreichend versorgt wirst, z. B. kein Essen bekommst. Von seelischer Gewalt spricht man, wenn dir Zuwendung, Liebe, Akzeptanz, und Schutz verweigert werden und du stattdessen gedemütigt wirst oder z. B. zur Strafe in die Abstellkammer gesperrt wirst. Körperliche Gewalt kann unterschiedliche Formen annehmen: Prügel, Schläge mit Gegenständen, Zwicken, Treten und Schütteln, Stichverletzungen, Vergiftungen, Würgen und Ersticken, Verbrennen, Verbrühen, Unterkühlen usw.

Was tun, wenn du von Gewalt betroffen bist?

Wegweisung

Eine Wegweisung kann von der Polizei sofort angeordnet werden, wenn bei dir zu Hause durch einen Angriff Gefahr besteht oder droht. Der/die GewalttäterIn wird aus der Wohnung und von der unmittelbaren Umgebung der Wohnung weggewiesen. Durch ein Betretungsverbot kann die Polizei dem/der TäterIn zwei Wochen lang verbieten, in die Wohnung zurückzukommen. Dem/der GewalttäterIn werden die Schlüssel abgenommen. Die Polizei verständigt das Jugendamt und das Gewaltschutzzentrum (Interventionsstelle). Auf Antrag kann ein Betretungsverbot auch für die Schule oder andere Orte ausgesprochen werden. Missachtet der/die Weggewiesene das Betretungsverbot, ruf sofort die Polizei!

Sexuelle Gewalt

Sexueller Missbrauch von Unmündigen

Wenn ein Erwachsener oder ein/e wesentlich ältere/r Jugendliche/r an und mit einem Kind unter 14 Jahren sexuelle Handlungen zur Befriedigung eigener Bedürfnisse vornimmt, spricht man von sexuellem Missbrauch. Du hast das Recht „NEIN" zu sagen, wenn du Berührungen nicht willst oder sie dir unangenehm sind. Es gibt keine Entschuldigung dafür. Das gilt auch innerhalb der Familie, also bei Vater, Tante usw. Der/die TäterIn macht sich strafbar und kann mit einer Freiheits- oder Geldstrafe bestraft werden.

Was kannst du tun, wenn du betroffen bist?

Wenn du eine Anzeige machst und es zu einem Prozess kommt, hast du das Recht auf Prozessbegleitung. Als Betroffene/r bekommst du vor und während des Prozesses kostenlose juristische und psychologische Unterstützung.

Sexuelle Gewalt über 14 Jahren

Es gibt verschiedene Formen der sexuellen Gewalt. Eine Vergewaltigung ist
Geschlechtsverkehr gegen den Willen der/des anderen. Eine geschlechtliche Nötigung ist eine geschlechtliche Handlung, z. B. das Reiben eines Geschlechtsteils am Körper des/der anderen gegen den Willen der betroffenen Person. Sexueller Missbrauch ist eine geschlechtliche Handlung an einer wehrlosen, z. B. ohnmächtigen, behinderten oder schwer betrunkenen Person. Sexueller Missbrauch von Jugendlichen ist eine geschlechtliche Handlung an einer Person, die noch nicht 16 Jahre alt ist durch eine Person, die wesentlich älter ist und die Unreife der jüngeren Person ausnützt.

Was kannst du tun, wenn du betroffen bist?

Als Betroffene/r bekommst du vor dem und während des Prozesses kostenlose juristische und psychologische Unterstützung.

K.O.-Tropfen

Wenn du dich nach einem Getränk plötzlich nicht wohl fühlst, du Wahrnehmungsstörungen oder gar einen „Filmriss“ hast, könnte es sein, dass dir jemand K.O. Tropfen gegeben hat. Geh so rasch wie möglich in ein Krankenhaus. Die Substanzen sind nur zwischen sechs Stunden und wenigen Tagen nachher nachweisbar. Da die Tests teuer sind, führen Krankenhäuser sie manchmal nicht gleich durch. Bestehe aber jedenfalls auf einer Urin- und Blutprobe, die im Krankenhaus aufgehoben wird, und erstatte Anzeige.

Sexuelle Belästigung

Sexuelle Belästigung ist jedenfalls, wenn dir an ein „geschlechtliches“ Körperteil (den Busen oder in den Schritt) gegriffen wird, obwohl du das nicht möchtest. Aber auch, wenn du in deiner Würde verletzt wirst, weil du an einer heiklen Körperstelle (z. B. Po oder Oberschenkel) INTENSIV berührt wirst. Sexuelle Belästigung ist strafbar.

Am Arbeitsplatz bist du noch besser gegen sexuelle Belästigung geschützt. Hier kann gegen anzügliche Witze oder Hinterherpfeifen vorgegangen werden. Nähere Infos dazu findest du unter: www.arbeiterkammer.at

Mobbing, Cybermobbing & Stalking

Mobbing

Mobbing ist ein Angriff auf deinen Körper oder deine Seele, z. B. mit Worten und Gesten, über einen längeren Zeitraum mit dem Ziel der sozialen Ausgrenzung.
Mobbing kann strafbar sein, wenn es z. B. üble Nachrede, Verleumdung, Ehrenbeleidigung oder Nötigung ist.

Cybermobbing

Von Cybermobbing spricht man, wenn jemand über Handy oder im Internet (SMS, Facebook, WhatsApp etc.) über längere Zeit andere z. B beleidigt oder bloßstellt, sodass das Ansehen leidet, oder Bilder, Videos oder private Informationen (z. B. Sexualleben, Krankheit, Religion, Wohnung) anderer sichtbar macht. Auch Sexting ist eine Form des Cybermobbings.

Cybermobbing ist strafbar …

… wenn eine größere Gruppe (zehn Personen oder mehr) diese Handlungen wahrnimmt und die betroffene Person dadurch in ihrem Leben unzumutbar beeinträchtigt wird (z. B. durch Löschen des Facebook-Profils weil, man keinen anderen Ausweg mehr sieht). Der/die TäterIn muss mit einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe rechnen.

Was kannst du dagegen tun?

Stalking

Als StalkerIn macht sich strafbar, wer über einen längeren Zeitraum eine Person „beharrlich" (= immer wieder, lästig und aufdringlich) verfolgt  bzw. über das Telefon oder das Internet immer wieder Kontakt zu ihr aufnimmt oder ihr dauernd Geschenke macht, Blumen bestellt usw. und die betroffene Person dadurch beeinträchtigt, z. B. weil diese Angst bekommt, das Haus zu verlassen.

Was kannst du tun, wenn du von Stalking betroffen bist?

Stalking ist strafbar und wird mit einer Freiheitsstrafe bestraft. Du kannst bei Gericht sehr schnell eine einstweilige Verfügung erwirken: Dem/der StalkerIn wird dadurch verboten, dich weiter zu verfolgen oder sich dir zu nähern.