Ausweispflicht

Sich ausweisen

Österreichische StaatsbürgerInnen müssen keinen Ausweis bei sich tragen.  Ausländische StaatsbürgerInnen müssen, wenn sie EU-BürgerInnen sind, einen Reisepass oder Personalausweis mitführen, der Führerschein genügt nicht. Drittstaatenangehörige, also nicht EU-BürgerInnen, müssen einen Identitätsnachweis, z. B. eine Aufenthaltskarte, mitführen.

Wenn du abends fortgehst oder Alkohol oder Zigaretten einkaufst, solltest du immer einen Ausweis dabeihaben. Dein Alter kannst du mit einem amtlichen Lichtbildausweis oder einem nach dem Jugendschutzgesetz anerkannten Ausweis, z. B. Jugendkarte des jeweiligen Bundeslandes, nachweisen. Auch mit dem Führerschein kannst du normalerweise dein Alter nachweisen.

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