Strafregister

Was steht im Strafregister?

Im Strafregister werden Verurteilungen durch ein Strafgericht eingetragen. Die Strafregisterbescheinigung (auch Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis) gibt Auskunft über Verurteilungen einer Person. Eine Strafregisterbescheinigung brauchst du für verschiedene berufliche oder private Zwecke, z. B. Führerschein, Bewerbung, Zivildienstantrag, Visum usw.

Nicht ins Strafregister eingetragen werden:

  • Verurteilungen zu einer Geldstrafe;
  • Verurteilungen zu einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten (bei Erwachsenen bis zu drei Monaten), wenn die Straftat vor Vollendung des 21. Lebensjahres begangen wurde;
  • Maßnahmen der Diversion, z. B. außergerichtlicher Tatausgleich.

Wo bekommst du deine Strafregisterbescheinigung?

  • Beim Gemeindeamt deines Wohnsitzes oder
  • in Städten beim Polizeikommissariat, bei der Polizeidirektion oder beim Magistrat.
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