Filme, Musik & Co

Urheberrecht - Urheberrechtsverletzungen

Durch Downloaden oder Kopieren von Texten, Musik, Fotos, Filmen, Software usw. kann das Urheberrecht verletzt werden. Das Recht des/der UrheberIn gilt bis 70 Jahre nach dem Tod des/der UrheberIn. Wenn du das Urheberrecht missachtest, kannst du dich strafbar machen und zu einer hohen Geldzahlung oder Haftstrafe verurteilt werden.

Erlaubt sind:

  • Kostenlose oder kostenpflichtige Downloads von Onlineshops, Streaming Plattformen und App-Stores, die legal sind, z. B. YouTube, Vimeo, Netflix, Soundcloud, Deezer, Last.fm, Napster, Spotify, Apple iTunes, Netzkino, Apple App-Store, Google Play-Store, Amazon Prime Video etc.
  • Kostenloses Mitschneiden auf Online-Radiosendern mit geeigneten Programmen (z. B. Streamwriter) für den privaten Gebrauch (z. B. TuneIn, TapinRadio)
  • Kostenfreie Musik (z. B. von Jamendo, Free Music Archiv, ccMixter, Musopen);
  • Kopien von Musik, Filmen usw. für den eigenen Gebrauch und für Haushaltsmitglieder, wenn das Original rechtmäßig erworben wurde (z. B. MP3 Kopie für das Auto von einer gekauften CD). Achtung: bei Software ist dies nicht erlaubt!
  • Das Downloaden von Freeware oder Demoversionen einer Software.
  • Streaming ist erlaubt, wenn es sich um offizielle (kostenlose oder kostenpflichtige) Streaming-Angebote mit legalen Quellen bzw. Livestreams handelt.

Verboten ist:

  • Der Verkauf und das Weitergeben von Privatkopien, auch wenn sie für den Eigengebrauch erlaubt sind;
  • Das Uploaden von Musik und Filmen etc. ohne Zustimmung des/der UrheberIn;
  • Das Anbieten und Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Dateien über filesharing Netzwerke, Download-Clients, Suchmaschinen oder Tauschbörsen (d. h. Dateien auf einem einzelnen PC werden über das Internet der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt).
    Beispiele: eMule, Gnutella, Soulseek, Bearshare, Torrents usw. Es gibt aber über diese Anbieter auch legale Dateien zum Download, die nicht urheberrechtlich geschützt sind (= open source);
  • Fotos von anderen Personen darfst du nicht ohne deren Einwilligung veröffentlichen, d. h. ins Internet stellen oder per Handy verschicken. Das wäre eine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes und damit strafbar.
  • Verboten ist die Nutzung von (offensichtlich) illegalen Streams. Vorsicht, wenn du als „Premium-NutzerIn“ deine Daten bekannt gibst.

Achtung:
Beim Übertragen von Musik- oder Filmdateien beispielsweise wird die IP-Adresse deines Computers aufgezeichnet. Der Provider muss deine Daten herausgeben, wenn das Gericht dies wegen einer strafbaren Handlung beantragt. Es kann passieren, dass die Polizei daraufhin eine Hausdurchsuchung macht und deinen PC beschlagnahmt.

Umstritten ist, ob der reine Download von Musik aus dem Internet für den eigenen Gebrauch erlaubt ist.

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