Videoüberwachung zu Hause

Sogar Familienmitglieder dürfen eigentlich nur gefilmt werden, wenn sie einverstanden sind und das Einverständnis aufgrund von Alter und Reife geben können. Filmen Eltern ihre Kinder ohne Einwilligung, könnte das ihr Recht auf Privatsphäre verletzen. Wenn Besuch kommt, müssen die BesucherInnen jedenfalls auf die Videoüberwachung hingewiesen werden.

Der Datenschutzbehörde (Datenverarbeitungsregister) muss die Vi-deoüberwachung NICHT gemeldet werden, wenn sie von Privatpersonen nur für persönliche und familiäre Tätigkeiten gemacht wird (z. B. Video-Babyphone).

Apps zur Handyüberwachung

Handy-Ortung und Nachrichtenüberwachung ist technisch mittels Apps möglich. Allerdings könnten dadurch Eltern das Recht der Kinder auf Privatsphäre und Briefgeheimnis verletzen, sobald die Kinder ein gewisses Alter und Reife haben.