Ferien & Arbeit

Ab deinem 15. Geburtstag bzw. dem Zeitpunkt, an dem du die Schulpflicht beendest, kannst du selbstständig Arbeitsverträge abschließen, z. B. für einen Ferialjob. Dein Arbeitsvertrag ist auch mündlich gültig − ein schriftlicher ist aber immer besser.

Ferialjob

Hier nimmst du als SchülerIn oder StudentIn zum Zweck des Geldverdienens für einen befristeten Zeitraum in den Ferien einen Job an.

Ferialpraktikum

Dabei geht es um die praktische Tätigkeit in einem Betrieb, die du  im Rahmen deiner Ausbildung nachweisen musst. Die Entlohnung ist zu vereinbaren.

Volontariat

Das ist ein freiwilliges Praktikum, bei dem du dir fachbezogene Kenntnisse aneignen kannst. Du bist an keine Arbeitszeit gebunden, hast aber dafür auch keinen Anspruch auf Bezahlung.

Arbeitszeiten

Für Kinder und Jugendliche sind Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Nachtarbeit prinzipiell verboten. Außerdem dürfen Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren laut Gesetz in der Zeit von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr nicht beschäftigt werden. Ausnahmen gibt es im Gastgewerbe, dort darfst du bis 23.00 Uhr arbeiten.

Ausbildungspflicht

Wenn du ab Juli 2017 die Pflichtschule abgeschlossen hast und unter 18 bist, musst du binnen vier Monaten eine Schule, Lehre oder sonstige Ausbildung (z. B. Praktikum) machen. Deine Eltern müssen die zuständige Landes-Koordinierungsstelle verständigen, wenn du länger als 4 Monate nicht in Ausbildung bist. 100 bis 1000 Euro Strafe gibt es für die Eltern, wenn sie sich nachweislich nicht darum bemühen.

Lehrvertrag

Lehr- oder sonstige Ausbildungsverträge kannst du erst ab 18 selbst abschließen. Unter 18 brauchst du die Unterschrift deines/r gesetzlichen VertreterIn, also im Normalfall deiner Eltern. Auch für Änderungen im Lehrvertrag brauchst du deren Zustimmung. Wenn du dich mit deinen Eltern über deine Ausbildung nicht einigen kannst, kannst du dich ab 14 Jahren auch ans Pflegschaftsgericht wenden.

Wenn du Lehrling bist, erhältst du wöchentlich oder monatlich eine Lehrlingsentschädigung - auch während der Berufsschulzeit. Zusätzlich bekommst du noch Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Du bist unfall-, kranken- und arbeitslosenversichert. Da du nun ein eigenes Einkommen hast, verringert sich die Unterhaltspflicht deiner Eltern je nach Höhe deines Einkommens,  bis du so viel Einkommen hast, dass du selbsterhaltungsfähig bist. Deine Eltern können von dir auch verlangen, dass du manche Sachen selbst bezahlst, da sie nun nicht mehr für deinen vollen Unterhalt aufkommen müssen.

Bei speziellen Fragen kannst du dich an die Arbeiterkammer wenden: www.arbeiterkammer.at