Altersgrenzen

Zwischen 0 und 21

Minderjährig bist du, wenn du noch nicht 18 Jahre alt bist.

Unmündig (minderjährig) bist du, wenn du noch nicht 14 Jahre alt bist.

Mündig (minderjährig) bist du, wenn du zwischen 14 und 18 Jahre alt bist.

Volljährig bist du ab deinem 18. Geburtstag.

Junge Erwachsene sind Personen, die schon volljährig, aber noch nicht 21 Jahre alt sind. Das ist im Strafrecht wichtig: für Volljährige gilt zwar das Erwachsenenstrafrecht, aber für 18- bis 21-Jährige gibt es Sonderregelungen.

Aufsichtspersonen sind z. B. deine Mutter oder dein Vater oder eine Person ab 18 Jahren, die von deinen Eltern gebeten wurde, dich zu beaufsichtigen und dich z. B. beim Ausgehen zu begleiten, also Verwandte, FreundInnen der Familie, dein/e LehrerIn, dein/e JugendbetreuerIn, dein/e SporttrainerIn.

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