Beförderungspflicht für Öffis

Öffentliche Verkehrsmittel haben eine Beförderungspflicht, d. h. dass Überfüllung beispielsweise kein gerechtfertigter Grund ist, dich abzuweisen. Auch Essen oder Trinken ist kein Grund, für eine Beförderungsverweigerung oder für eine Strafe – sofern du zivilisiert konsumierst. Wird man als Fahrgast ungerechtfertigt abgewiesen, hat man Anspruch auf Schadensersatz. Verweigert werden darf dir die Beförderung, wenn du die Sicherheit oder Ordnung gefährdest, z. B. wenn du Fahrgäste anpöbelst.

Schwarzfahren

Solltest du einmal vergessen haben, ein Ticket zu kaufen, kannst du das in Sekundenschnelle mit einer App nachholen, die gibt es für Wien, Linz, Graz, Salzburg und Innsbruck. Wenn du aber ohne gültigen Fahrschein erwischt wirst, musst du den Fahrpreis plus einen Zuschlag in der Höhe von mindestens 70 Euro entweder sofort oder binnen dreier Tage per Erlagschein bezahlen. Wenn du nicht zahlst, bekommst du eine Mahnung. Erst wenn du trotz Mahnung nicht zahlst, kann ein Inkassobüro eingeschaltet werden – dann wird es so richtig teuer (einige hundert Euro). Also: Kopf in den Sand stecken macht die Sache nur noch schlimmer.

Ab 14 Jahren kannst du auch eine Verwaltungsstrafe bekommen, wenn du beim Schwarzfahren erwischt wirst. Der/die KontrolleurIn darf dich kurz zur Identitätsfeststellung anhalten. Er/sie kann die Polizei rufen, wenn du dich weigerst oder keinen Ausweis dabei hast. Wenn du deinen Freifahrtausweis vergessen hast, werden jedenfalls dein Name und deine Adresse aufgenommen. Kannst du den Ausweis binnen drei Tagen vorweisen, ist die Sache bei den meisten Beförderungsunternehmen erledigt.

Angriffe auf das Öffi-Personal

Wer z. B. BuslenkerInnen, ZugbegleiterInnen oder TicketkontrolleurInnen tätlich angreift, kann mit Geldstrafe oder mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden.