Liebe FreundInnen der Kinderrechte!

"Ist Österreich ein funktionierender Rechtsstaat?"
"Ja, natürlich!"
"Für alle in Österreich lebenden Menschen?"

In den letzten sechs Jahren wurde das Niederlassungsgesetz 12 Mal, das Fremdenpolizeigesetz 11 Mal, das Asylrecht 8 Mal und das Ausländerbeschäftigungsgesetz 4 Mal novelliert.

So wird keine Rechtssicherheit garantiert. Es ist fast unmöglich, den Überblick über die Materie zu bewahren. Immer weniger RechtsanwältInnen übernehmen Fälle aus diesem Bereich, für Betroffene wird es immer schwieriger, ihr Recht durchzusetzen. So wird der Rechtsstaat für manche Stück für Stück ausgehebelt!


Übersicht

Österreichweites & Internationales

Tipps & Termine


Ramadan - Fasten während der Schulzeit

Von 27. Mai bis zum 24. Juni ist Ramadan, der Fastenmonat der Muslime. Es ist eine Zeit der Besinnung auf das Wesentliche, auf die sich viele Gläubige freuen. Die KIJAS Österreichs respektieren die religiösen Bedürfnisse der muslimischen Glaubensgemeinschaft. Dennoch treten rund um den Ramadan im Zusammenhang mit Kindern auch Fragen auf. Etliche LehrerInnen berichten von fastenden Kindern in der Klasse, verbunden mit mangelnder Konzentrationsfähigkeit, Dehydration und Schwindel. Für Kinder ist das Fasten gesundheitsschädlich, das stellen auch KinderärztInnen außer Frage. Zudem besteht in Österreich für jedes Kind Unterrichtspflicht. Dazu gehört das rechtzeitig Erscheinen zum Uterricht in der Früh ebenso wie ausreichend Schlaf und Energie in Form von Nahrung und Flüssigkeit, um dem Unterricht folgen zu können.

Auch im Koran sind Kinder - genauso wie Alte, Schwangere, Stillende oder Kranke - vom Fasten ausgenommen!

Die KIJAS Österreich ersuchen daher alle betroffenen Eltern und Bezugspersonen, diesen Umstand zu berücksichtigen, LehrerInnen können Eltern auch darauf hinweisen. 

Weitere Infos:Tipps, wie mit Kindern der Ramadan begangen werden kann auch auf Arabisch und Dari


Altersfeststellung oder Hauptsache raus?

Es scheint (noch) ein Salzburger Spezifikum zu sein. Junge Flüchtlinge werden vor Gericht gestellt, nachdem eine Altersfeststellung ergab, dass sie - entgegen ihrer Aussagen - keine Minderjährigen mehr seien. Vorgeworfen wird ihnen Sozialbetrug, also das Erschleichen sozialer Leistungen. Konkret handelt es sich bei diesen sozialen Leistungen nicht um Geld, sondern um die Unterbringung in jugendgerechten Quartieren mit einem - im Unterschied zu den Erwachsenenquartieren - besseren Betreuungsschlüssel. Es darf bezweifelt werden, ob hier von einer vorsätzlichen Handlung ausgegangen werden kann. Dennoch kam es bereits zu erstinstanzlichen Verurteilungen. Grundlage dieser Verfahren ist die medizinisch und ethisch höchst umstrittene Altersfeststellung. Im Asylverfahren ist sie lediglich eine Verfahrensanordnung, die gesondert nicht angefochten werden kann. Die Konsequenzen des privaten Gutachtens sind jedoch weitreichend. Die jungen Flüchtlinge müssen aus den Jugendquartieren ausziehen und sich vor dem Gericht verantworten. Eine mögliche Vorstrafe würde sich negativ auf ihre Chance, in Österreich bleiben zu können, auswirken.
Besonders brisant: Bei den bekannten Fällen ergab die Altersfeststellung, dass die jungen Männer 18 statt 17 seien. Würden die jugendliche Flüchtlinge rgulär, also so wie andere Jugendliche auch, behandelt, wäre in diesem Alter - nämlich bis zum 21. Geburtstag - ohnehin noch die Kinder- und Jugendhilfe für sie zuständig.

Abschiebungen

In Afghanistan wissen tatsächlich viele Menschen nicht, wann sie geboren wurden. Mache machen sich dennoch bewusst jünger. Dahinter steckt die Angst, abgeschoben zu werden. Österreich schiebt seit 2017 vermehrt nach Afghanistan ab, obwohl die Lage dort sehr gefährlich ist. 54 Personen wurden seit Jahresbeginn unter Zwang deportiert - 2015 waren es nur zwei. Und während Deutschland nach wiederholten Anschlägen in Kabul die Abschiebungen aussetzt, fährt Österreich damit weiter fort. Am Freitag den 09. Juni 2017 findet daher um 17.00 Uhr am Hanuschplatz unter dem Titel "Stop deportation!" eine Kundgebung gegen diese Praxis statt.


RechtsanwältInnen für kija-Fälle

Manchmal reicht eine kinderanwaltliche Beratung nicht aus, um die Rechte von Jugendlichen zu wahren. Wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt, brauchen Jugendliche eine/n RechtsnwältIn. Die kija Salzburg unterstützt Jugendliche und junge Erwachsene mit ihren kija-VertrauensanwältInnen, wenn ein großes Ungleichgewicht zwischen den Streitparteien, etwa in finanzieller Hinsicht, besteht, z. B. bei Unterhaltsstreitigkeiten, Schadensersatzklagen oder im Strafverfahren. Pro Jahr können so zehn bis 15 junge Menschen vertreten werden. Wir freuen uns sehr, dass wir zusätzlich zu unseren schon bisherigen langjährigen UnterstützerInnen - Michael Hofer, Olaf Rittinger, Silvia Maus & Verena Riedherr - weitere motivierte AnwältInnen für diese verantwortungsvolle Aufgabe gewinnen konnten. Namentlich sind das Gertraud Achleitner, Stephan Kliemstein, Guido Lepeska, Klaus Perner und Katharina Taudes.

DANKE an Sie alle im Namen der Kinder und Jugendlichen!

WANTED: Rechtsvertretung Innergebirg

Mit den genannten RechtsanwältInnen können wir unsere Fälle im Raum Salzburg Stadt sehr gut abdecken. Eine Lücke besteht allerdings in der Region Innergebirg. Auch hier brauchen Jugendliche immer wieder juristischen Beistand. Wir würden uns sehr über eine/n regionale/n VertrauensanwältIn freuen, die/der dazu bereit ist, ein bis zwei Fälle im Jahr zu übernehmen. Die Fälle werden auf die Verfahrenshilfe angerechnet.


Plaudertasche abonnieren!

Die Plaudertasche ist Salzburgs Zeitung VON Kindern FÜR Kinder. Seit dem Jahr 2000 gibt es sie. Doch während unsere Kinderredaktion jung und frisch geblieben ist, sind die AbonentInnen aus den ersten Tagen mittlerweile schon dem Kindesalter entwachsen. Deshalb sind wir auf der Suche nach neuen jungen Leseratten. Die Plaudertasche erscheint viemal im Jahr und ist gefüllt mit Berichten, Witzen, Rätseln, Gewinnspielen, Buchempfehlungen uvm.

Wer die Plaudertasche gratis nach Hause geschickt bekommen möchte, kann sie hier bestellen:
Antonia Feichtenschlager, 0662-434 216
Nicht vergessen: Vor-, Nachname, Anschrift & Geburtsdatum anführen


Österreichweites & Internationales

Neuerungen beim Unterhaltsgesetz

Nicht mehr in dieser Legislaturperiode, aber hoffentlich dann in der darauf folgenden, soll der Kindesunterhalt reformiert werden. Eine Änderung in diesem Bereich ist längst überfällig. Umso mehr freut es uns, dass die KIJAS Österreich in die Erarbeitung eines neuen Gesetzesvorschlages eingebunden sind. Wir freue uns auch über Ihre fachlichen Anregungen dazu. Aus unserer Sicht sind dies die wichtigsten Punkte:

  • Unterhaltsvorschuss: Es soll nicht wie bisher zuerst ein Exekutionsverfahren geführt werden müssen, vielmehr soll der Staat in Vorleistung treten.
  • Unterhaltsanspruch: Dieser soll auch bei den Kindern und Jugendlichen gelten, bei denen der/die Unterhaltspflichtige leistungsunfähig oder an einem unbekannten Aufenthaltsort ist.
  • Mindestsätze: Es braucht altersgestaffelte Mindestsätze.

Nach Artikel 6 UN-Kinderrechtskonvention verpflichten sich die Vertragsstaaten, das Überleben und die Entwicklung des Kindes in größtmöglichem Umfang zu gewährleisten. Dazu gehören nach Artikel 26 auch Leistungen der sozialen Sicherheit (z. B. Versicherungsbeiträge). Österreich hat hier definitiv Nachbesserungsbedarf!


Stellungnahmen

Primmärversorgungsgesetz

Bezüglich der Änderung des Primärversorgungsgesetzes schließen sich die KIJAS Österreich der Stellungnahme der Politischen Kindermedizin inhaltlich voll an: Mit dem vorliegenen Entwurf ist eine Verschlechterung der Versorgung für Kinder und Jugendliche zu erwarten, da das Gesetz keinen Anreiz zur Niederlassung von KinderärztInnen schafft - im Gegensatz zum/zur AllgemeinmedizinerIn. Dabei besteht bei KinderärztInnen genauso das Problem der lückenhaften Nachbesetzung von Kassenstellen. Die unterschiedliche Behandlung im Gesetz ist ein Bruch mit dem historisch gewachsenen dualen System, wonach zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen AllgemeinmedizinerInnen UND KinderärztInnen angesiedelt sein müssen. Wir fordern, dass KinderärztInnen die gleichen Rahmenbedingungen wie AllgemeinmedizinerInnen eingeräumt werden.

 Kindesrückführung nach Scheidung

Eine Verbesserung versprechen die Neuerungen im Kindesrückführungsgesetz. Dieses regelt den Aufenthalt des Kindes, wenn sich Eltern scheiden lassen, die in unterschiedlichen Ländern leben. Diese Trennungen sind oft besonders schwierig und belastend für Kinder. Mitunter steht das Vergehen der Kindesentführung im Raum oder die Kinder müssen - per richterlichen Beschluss - in einem anderen Land, fern der gewohnten Umgebung, neu anfangen. Die KIJAS Österreich fordern in diesem Zusammenhang dringend die verpflichtende Beiziehung eines Kinderbeistandes.

Zur Stellungnahme


KidsRights Index 2017

Der KidsRights Index 2017 wurde veröffentlicht. Er untersucht die Lebensbedingungen von Kindern in 165 Ländern anhand von 23 Faktoren, z. B. Kindersterblichkeit, Kinderarbeit, Lebenserwartung, Teenagerschwangerschaften, Trinkwasserzugang, Untergewicht, Mitbestimmung, Bildungsstandards uvm. Die Ergebnisse bieten wenig Anlass zur Freude. Weltweit hat sich insbesondere die Situation von Kindern, die einer Minderheit angehören, verschärft. Sie werden noch stärker diskriminiert und ausgeschlossen.

Die besten Lebensbedingungen für Kinder herrschen laut Bericht in Portugal, Norwegen und der Schweiz. Österreich erreicht nur noch Platz 35 und ist im Vergleich zum Vorjahr um 17 Plätze zurückgefallen. Grund dafür sind u. a. Defizite in den Bereichen Bildung und Umwelt.

Weitere Infos


"Vehement gemeinsam" - Leitfaden gegen Extremismus

"Extremely Together" (dt: Vehement gemeinsam) ist eine Initiative der Kofi-Annan-Stiftung und des EU-Entwicklungskommissariats für einen Anti-Extremismus-Leitfaden von jungen Menschen für junge Menschen. Das Projekt setzt stark auf Vorbildwirkung und wird von zehn jungen Role Models getragen. Sie leben jungen Menschen in ihrem Umfeld vor, welche Antworten es auf Extremismus gibt. Einer von ihnen ist Mimoun Berrissoun, der in Köln das Projekt "180 Grad Wende" leitet. Das Projekt baut in den Stadtteilen ein Hilfsnetz aus Coaches, MultiplikatorInnen und MentorInnen auf, das gefährdete junge Menschen auffangen soll.

Weitere Infos


Tipps & Termine

Arbeitskreis: Jugendliche in gefährlichen Banden

Der Arbeitskreis "Kinder- & Jugendarbeit im Pongau" lädt zu einem weiteren spannenden Austauch ein. Unter dem Motto "Welche Problembereiche gibt es im Bezirk?" wollen wir uns dem Thema Jugendkriminalität und Bandenbildung widmen.

Wann: Mo 19. Juni 2017, 17.30 Uhr

Wo: Regionalbüro Innergebirg, Bahnhofstraße 36, 5500 Bischofshofen

Zu Gast ist Analysespezialist Michael Jeglitsch, der aus seiner Arbeitspraxis berichten wird. Ziel ist es, Jugendliche nachhaltig davor zu schützen, in den Einflussbereich krimineller Banden zu geraten. Dabei spielen Maßnahmen der Polizei zwar eine gewisse Rolle, doch können diese nur wirken, wenn sie ergänzend zu einem stabilen sozialen Netz stehen. Im gemeinsamen Austausch sollen Ansatzpunkte für unsere Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen entwickelt werden.

Anmeldung: Ruth Fischer: 0664-611 66 36, kija-Regionalbüro Innergebirg


Pädagogische Werktagung - Kinderrechte

Vor 75 Jahren stieg Janusz Korczak mit den ihm anvertrauten jüdischen Kindern in die Güterwaggons, die sie ins Vernichtungslager Treblinka brachten. Anstatt sein eigenes Leben zu retten, blieb er bis zuletzt bei den Kindern. Er wurde damit zum überzeugendsten pädagogischen Märtyrer des 20. Jahrhunderts. Ihm zu Ehren steht die diesjährige Pädagogische Werktagung des Katholischen Bildungswerkes im Zeichen der Kinderrechte.

Wann: Mo 10 bis Fr 14. Juli 2017

Wo: Große Universitätsaula, Max-Reinhardt-Platz, 5020 Salzburg

Unter den ReferentInnen ist auch Kinder- und Jugendanwältin Andrea Holz-Dahrenstaedt. Sie wird über "Anspruch und Wirklichkeit der Kinderrechte in Österreich" berichten.

Programm


FerienCARD für Salzburger Öffis

Für die Sommerferien gibt es für Kinder und Jugendliche unter 19 Jahren in Salzburg mit der FerienCARD ein spezielles Mobilitätsangebot:

  • FerienCARD für Salzburg Stadt: 11 Euro
  • FerienCARD für die Region Salzburg: 33 Euro
  • FerienCARD für Stadt & Region: 44 Euro

Die FerienCARD gilt vom 1. Juli bis zum 15. September 2017. Ausgenommen von der Nutzung sind sämtliche Nachtbusse.

Weitere Infos

Achtung:
Ein besonderes „Zuckerl“ bieten die Pinzgauer Gemeinden ihren Kindern und Jugendlichen, denn dort wird die FerienCARD zu 50 Prozent gefördert. mail


Fachtagung: Entwicklung fördern - jetzt!

Das Institut für Erziehungswissenschaften und Bildungsforschung lädt gemeinsam mit der Kija Kärnten zur Fachtagung rund um Standards in der Arbeit mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen mit Vorträgen von Katharina Glawischnig (asylkoordination Wien), Birgit Löwenbrück (Evangelische Hochschule Berlin) und Ulrike Loch (Universität Klagenfurt) uvm.

Wann: Fr. 23. Juni 2017, ab 9.00 Uhr

Wo: Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, Stiftungssaal, Universitätsstraße 65-67, 9020 Klagenfurt

Keine Teilnahmegebühr, Programm & Anmeldung


myki - Kinderschutzpreis

Für den Österreichischen Kinderschutzpreis myki  2017 können bis zum 30. September Projekte eingereicht werden. myki steht für "my kids" und soll verdeutlichen, dass das Wohl der Kinder uns alle etwas angeht. Teilnehmen können daher sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, Kinderschutzeinrichtungen und öffentliche Institutionen, die sich für den Kinderschutz und die Förderung von Kinderrechten stark machen.

Es gibt vier Preiskategorien:

  1. Förderung der gesunden körperlichen & seelischen Entwicklung von Kindern
  2. Gewaltprävention und Aufklärung über Gewalt
  3. Förderung der kindlichen Persönlichkeitsentwicklung & Bildung
  4. Materielle Sicherheit und gesellschaftliche Integration

Im Zuge des Projekts sollen Kinder und Kindeswohl in den Blickpunkt der Aufmerksamkeit rücken.

Infos & Projekteinreichung


Laufende Infos rund um die kija Salzburg erhalten Sie auch auf: www.facebook.com/kijasalzburg