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Rückschritte in der Kinderbetreuung

Einer der zentralen Sätze der UN-Kinderrechtskonvention (völkerrechtlich verbindlich!) besagt, dass „bei allen Maßnahmen das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen“ ist. „Auf die individuellen Bedürfnisse von Kindern mit besonderem Förderbedarf ist integrativ und effizient Bedacht zu nehmen“ so steht es in der Regierungserklärung vom April 2004. Die Realität sieht manchmal leider anders aus, wie es beispielsweise das „Aus“ für die bewährte Integrationsvolksschule Aiglhof oder die Ausdehnung der Kinderbetreuungszeiten ohne zusätzliches Personal zeigen. Die Aufrechterhaltung von Qualitätsstandards bei geringeren Mitteln gleicht der Quadratur des Kreises: es kann nicht gelingen!

Wenn Betreuungspersonal eingespart wird, während die Gruppengrößen gleich bleiben, kann sich jede/r selbst ausmalen, dass für die individuelle Förderung des einzelnen Kindes zu wenig Zeit bleibt. Längerfristig machen sich negative Auswirkungen aber auch durch steigende Kosten an anderer Stelle bemerkbar: Mangelnde soziale Kompetenz, fehlende Sprachkenntnisse, Mobbing, Schulabbruch und letztlich vielleicht Arbeitslosigkeit. Ganz zu schweigen von Motivationsmangel und Burnout-Symptomen bei LehrerInnen und BetreuerInnen.
Investitionen in Kinderbetreuungs- und Bildungseinrichtungen auf hohem Niveau machen sich jedenfalls bezahlt: Durch die Zufriedenheit der Betroffenen, mittel- bis langfristig weniger Sozialausgaben und nicht zuletzt messbar an Ergebnissen; etwa in der PISA-Studie. Das viel zitierte Kindeswohl braucht neben pädagogischem Engagement und fachlicher Kompetenz zunächst ausreichend abgesicherte personelle, finanzielle und räumliche Rahmenbedingungen. Auf dem Weg zu Chancengerechtigkeit bedeutet dies für Kinder mit besonderen Bedürfnissen auch eine besondere Förderung! Nur so kann ein hohes Maß an Individualisierung und Differenzierung in der Betreuung sowie im Unterricht gewährleistet werden.

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