Optimale Chancen für benachteiligte Kinder

Wie in den Salzburger Nachrichten vom 18.07.2005 zu lesen war, wurde zur Senkung der Sozialhilfekosten u. a. der Abbau "der teuren Unterbringung von Jugendlichen in anderen Bundesländern (Jugendwohlfahrt)" vorgeschlagen. Die Kinder- und Jugendanwaltschaft ist effizientem Sparen gegenüber durchaus positiv eingestellt. Wir verwehren uns jedoch dagegen, Budgetsanierung auf dem Rücken von Jugendlichen in ohnehin schwierigen Lebenssituationen durchzuführen. Zunächst sollte alles getan werden, um Jugendlichen ein Aufwachsen im familiären Umfeld zu ermöglichen: Dies erfordert ausreichende präventive Ansätze und ambulante Maßnahmen, intensive Elternbegleitung und Therapie beizeiten. Wenn eine Fremdunterbringung nicht verhindert werden kann, dann sollte alles getan werden, um Jugendlichen ein bestmögliches Ersatz-Zuhause bieten zu können: Dies erfordert bedürfnisorientierte und individuelle Lösungen. In manchen Fällen ist die beste Alternative in einer spezialisierten Einrichtung in einem anderen (Bundes)land. Beispiele dafür sind ein Bauernhof für straffällige, drogenabgängige Jugendliche in Niederbayern oder die hochqualifizierte Betreuung für schwerstbehinderte Kinder in Axams in Tirol.

Gleiche Chancen für Fremduntergebrachte

Sowohl das eine als auch das andere kostet Geld! Es kann nicht Ziel sein, Rahmenbedingungen nach unten zu nivellieren; Ziel muss sein, für benachteiligte Kinder optimale Lebensbedingungen zu schaffen, um ihnen annähernd gleiche Chancen für den Start ins Erwachsenenleben bieten zu können wie Kindern, die im intakten familiären Umfeld aufwachsen können. Das ist Aufgabe der Politik und Leitlinie der seit 01.01.2005 in der Salzburger Landesverfassung verankerten Kinderrechtskonvention!