Ziel war es, aus den Altfällen eine Lehre für die Zukunft zu ziehen, als ein Ergebnis wurde ein Leitfaden für sozialpädagogische Einrichtungen erarbeitet, der künftig das institutionseigene Organisationsleitbild ergänzen und kinderrechtliche Standards stärken soll. Dass auch fremduntergebrachte Kinder und Jugendliche das Recht auf Zugang zu externen Vertrauenspersonen und/oder Beratungseinrichtungen wie. z. B. den österreichischen Kinder- und Jugendanwaltschaften haben müssen, ist ein zentraler Punkt des Leitfadens. Nun wird der Leitfaden, der sich u. a. an Kindergärten, Horte, Heime und Internate richtet, vom Ministerium veröffentlicht. Sämtliche Einrichtungen sind dazu eingeladen, den Leitfaden ab sofort im Sinne eines Gütesigels zu verwenden und in ihren Netzwerken weiterzuverbreiten.
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