Schutz vor dem Glücksspiel

Aufmerksam machen auf die Gefahren des Glücksspiels.

Aufkleber der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs und der österreichischen Lotterien.

Bild: An unter 16-Jährige dürfen keine Lotterieprodukte verkauft werden.

Die Österreichischen Lotterien haben in Zusammenarbeit mit den Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs eine wichtige Maßnahme für den Spielerschutz allgemein und für den Jugendschutz im Besonderen gesetzt. Gemeinsam wurde ein Aufkleber mit dem eindeutigen Hinweis „Kein Verkauf von Lotterieprodukten an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren!" entwickelt und produziert. Der Aufkleber wird im Rahmen des  Responsible Gaming Informationsschwerpunktes 2011 in allen Annahme- und Vertriebsstellen der Österreichischen Lotterien gut sichtbar angebracht. Damit wird jede Person bereits beim Betreten einer Verkaufsstelle auf das Verbot hingewiesen. Bereits 2009 haben sich alle Annahme- und Vertriebsstellen gegenüber den Österreichischen Lotterien vertraglich verpflichtet, sich strikt an diese Selbstbeschränkung zu halten. Die Einhaltung wird von den Österreichischen Lotterien regelmäßig überprüft. Verstöße dagegen können bis zur Kündigung des Vertrages führen. Die 2011 veröffentlichte Studie „Glücksspiel und Spielerschutz in Österreich “ belegt, dass diese Maßnahme von unseren Vertriebspartnern, von den Spielteilnehmern und auch seitens der Bevölkerung begrüßt wird.