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Kinderrechte und KIJAs stärken

Verfassungsrechtliche Verankerung braucht auch Monitoring.

 

Das Logo der KIJAs Österreich.

Bild: Um die Kinderrechte zu stärken, müssen die Einrichtungen, die für diese Rechte eintreten, gestärkt werden.

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs/KIJAs freuen sich sehr, dass nun endlich Bewegung in ihre langjährige Forderung "Kinderrechte in die Verfassung" gekommen ist. Am 20. November jährt sich der 20. Jahrestag der Verabschiedung der Kinderrechtskonvention durch die Vereinten Nationen - dieser Tag gilt als Geburtsstunde der Kinder- und Jugendanwaltschaften, welche in den neun österreichischen Bundesländern als weisungsfreie Einrichtungen auf Basis dieser Konvention tätig sind. Eine Verankerung der Kinderrechte in der österreichischen Bundesverfassung würde ein wichtiges gesellschaftliches Signal hinsichtlich des Stellenwertes von Kindern und Jugendlichen bedeuten.

Unabhängigkeit der KIJAs garantieren

Die KIJAs Österreichs drängen daher zur Umsetzung dieses wichtigen Schrittes und fordern begleitend dazu legislative Maßnahmen, welche die Einhaltung von Kinderrechten in Österreich gewährleisten. So haben etwa die derzeit gesetzlich unzureichend gesicherte Unabhängigkeit der KIJAs und der fehlende Monitoringauftrag dazu geführt, dass – für Österreich beschämend – die Vollmitgliedschaft in der ENOC (European Network of Ombudsperson for children) aberkannt worden ist. Durch ein eigenes Kinder- und Jugendanwaltschaftsgesetz in Verbindung mit der verfassungsrechtlichen Verankerung der Kinderrechte könnte diese mangelhafte Situation rasch behoben werden. Ein diesbezüglicher gesetzlicher Vorschlag wurde von den Kinder- und Jugendanwaltschaften im Zuge der Beratungen für ein neues Bundes- Kinder- und Jugendhilfegesetz vorgelegt.

Keine Frage des guten Willens ...

"Die Errichtung unabhängiger, leicht zugänglicher und vertrauenswürdiger Kinderrechte-Institutionen ist keine Frage des guten Willens, sondern eine Verpflichtung, die die Staaten durch die Ratifizierung der UN-Konvention eingegangen sind", betonen die österreichischen Kinder- und JugendanwältInnen. Sie verweisen einmal mehr auf die Empfehlungen des Ausschusses der Vereinten Nationen zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention, welcher die Kinder- und Jugendanwaltschaften als die geeignete Institution für dieses Monitoringmandat sieht.

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