Mit einem Beschluss des Nationalrats am 20. Jänner 2011 haben einige Kinderrechte den Weg in das österreichische Verfassungsrecht gefunden. Hier wird man sich genau ansehen müssen, welche Auswirkungen dieses Verfassungsgesetz tatsächlich bei Gericht und in der Verwaltungspraxis haben wird. Die ursprüngliche Kritik des "Netwerks Kinderrechte" am Gesetzesvorbehalt zum Kindeswohl und den fehlenden Rechten auf Gesundheit, Bildung, Freizeit und Spiel, Maßnahmen zur Kinderarmutsbekämpfung oder Rechte von Kinderflüchtlingen bleibt jedoch aufrecht. Gefordert werden von der Politik ernstgemeinte Begleitmaßnahmen, ein Kinderrechte-Monitoring in Österreich und Geld und Personal für Anlaufstellen für Kinder.
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Kinderrechte in der Verfassung!?
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