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Keine radiologische Untersuchungen zur Alterfeststellung

„Röntgenuntersuchungen sind kein geeignetes Mittel, um das Alter im Sinne des Asylrechts festzustellen. Deren Durchführung kann sich nicht auf wissenschaftliche Daten stützen. Daher sind Röntgenuntersuchungen abzulehnen.“

So kritisiert Universitätsprofessor Peter Scheer von der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde und Mitglied des Netzwerks Kinderrechte diesen noch nicht kommentierten Aspekt der jüngsten Pläne von Innenministerin Maria Fekter zur Fremdenrechtsnovelle. Demnach sollen für Fremde, die wegen fehlender Dokumente nicht nachweisen können, dass sie minderjährig sind, radiologische Untersuchungen angeordnet werden können.

Röntgenstrahlen ohne Vorteil

„Die "Verletzung" mittels Röntgenstrahlen zum Zweck der Altersfeststellung ist abzulehnen, da für den "Verletzten" kein gesundheitlicher Vorteil erwachsen kann. Die Verletzung kommt daher einer hoheitlichen Maßnahme gleich, die weder dem angestrebten Zweck dient, noch ethisch vertretbar ist.“ erläutert der Kinderarzt Scheer die von der Kinder- und Jugendheilkunde geäußerten Bedenken angesichts dieser Methode, deren Anwendung bereits bisher stark umstritten war in Österreich. Auch Heinz Fronek von der Asylkoordination und dem Netzwerk Kinderrechte unterstreicht diese Sicht: "Röntgenuntersuchungen zur Altersfeststellung sind nicht nur aus ethischen Gründen abzulehnen, sondern sind auch als Methode gänzlich ungeeignet, um festzustellen, ob jemand 18 Jahre alt ist oder nicht. Die verfügbaren Vergleichsnormen sind einerseits völlig veraltet, andererseits wurden die Normen an einer norddeutschen und nordamerikanischen Populationen entwickelt. Für Menschen aus Asien und Afrika haben sie somit kein Aussagekraft. Die Berufung auf eine wissenschaftliche Methoden dient einzig der Vortäuschung von Objektivität.“ Die unterschiedliche Behandlung von Jugendlichen und erwachsenen Asylwerbern in Bezug auf die Unterbringung oder die Möglichkeit der Schubhaft-Verhängung führen überhaupt erst zu den Problemen bei der Altersschätzung. Kinder und Jugendliche sollten in Österreich in Übereinstimmung mit der UN-Kinderrechtskonvention als besonders schützenswert gelten.

Alter und Psychische Reife

Deshalb fordern die 30 Mitgliedsorganisationen und –institutionen des Netzwerks Kinderrechte dringend, Altersbegutachtungen überhaupt nur bei massiven Zweifel an den getätigten Angaben anzuordnen. Weiters sei bei der Einschätzung des Alters nicht nur das körperliche Erscheinungsbild des Kindes heranzuziehen, sondern auch seine psychische Reife. Die angewandten wissenschaftlichen Methoden zur Altersfeststellung müssten menschenwürdig und verlässlich sein. Und im Zweifelsfall sollte zugunsten des Kindes entschieden werden, wenn das genaue Alter ungewiss ist.

Asylanträge rückläufig

Die Zahl der in Österreich eingebrachten Asylanträge ist in den letzten Jahren stark rückläufig: Wurden 2002 noch 39.354 Anträge gestellt, so waren es 2005 nur noch 22.461 und im Jahr 2007 nur noch 11.921. Seit 2007 ist allerdings eine Trendumkehr bei Asylanträgen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zu erkennen, seither steigt die Zahl der eingebrachten Asylanträge deutlich an. (2006: 488; 2007: 582; 2008: 872). Dieser Trend setzt sich auch 2009 fort. Bis Ende April wurden 331 Asylanträge von unbegleiteten Minderjährigen eingebracht, das waren um 85 mehr als im Vergleichszeitraum des Jahres 2008. Abschließend wiederholt ein weiteres Mitglied des Netzwerks Kinderrechte, Universitätsprofessor Ernst Berger, nochmals eindringlich: „Röntgenuntersuchungen sind kein brauchbares und kein legitimes Mittel zur Altersbestimmung. Wir fordern die Innenministerin auf, den geplanten Missbrauch der Medizin durch das Fremdenrecht zu unterlassen!“

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