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Jugendwohlfahrt in der Krise – Wer trägt die Verantwortung?

Bereits zum vierten Mal ist der Entwurf zum "neuen" Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz in der Warteschleife. Immer wieder wurde er mit dem Ziel der Kostenreduktion überarbeitet und scheiterte jedes Mal aufs Neue am Widerstand der Länder, eben wegen dieser Kosten. Es ist ein jämmerliches Feilschen auf dem Rücken der Kinder, bei dem die Verantwortung zwischen Bund und Ländern und innerhalb der Länder zwischen den verschiedenen Ressorts hin- und hergeschoben wird.

Kleiner Bub von hinten sitzt neben Teddybär.

Bild (oddsock / flickr): Kinder, die nicht in ihrer Familie großwerden dürfen, brauchen optimale Rahmenbedingungen, um gut ins Leben starten zu können.

Seit Jahren weisen die  Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs auf die prekäre Situation in der Jugendwohlfahrt hin: Vom  Personalmangel in den Jugendämtern (nach aktuellen Berechnungen fehlen österreichweit rund 500 Planstellen),  bis hin zu Entscheidungen, die sich aufgrund gedeckelter Budgets nicht am Kindeswohl orientieren, sondern nach  finanziellen Kriterien getroffen werden müssen. Auf der Strecke bleiben die Qualität der Arbeit, die Motivation der MitarbeiterInnen und vor allem die Kinder und Jugendlichen, die dringend Unterstützung benötigen.

Weitreichende Entscheidungen fordern optimale Rahmenbedingungen

Jugendwohlfahrtsentscheidungen gehören zu den weitreichendsten Entscheidungen im Leben eines jungen Menschen. Als Gesellschaft sind wir den betroffenen Kindern und Jugendlichen optimale Rahmenbedingungen, und zwar in quantitativer und qualitativer Hinsicht, schuldig. Das beinhaltet bestmöglich ausgebildete MitarbeiterInnen, eindeutige verbindliche Standards, Zeit für Reflexion, Supervision und Vernetzung, ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen sowie eine gesetzliche Grundlage, die Handeln nach fachlichen Kriterien sicherstellt.
Der aktuelle Gesetzesentwurf trägt eine andere Handschrift: er steht erneut ganz im Zeichen der Kostenreduktion und damit eindeutig im Widerspruch zum Bundesverfassungsgesetz über die Rechte der Kinder, wonach alle Entscheidungen primär am Kindeswohl auszurichten sind. Konkret finden sich im Entwurf anstatt klarer Rechtsansprüche reihenweise Kann-Bestimmungen, als zentrale Punkte fehlen die österreichweite Weiterentwicklung von Standards, die Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche, die nicht im Familienverband aufwachsen können, uvm.

Handlungsbedarf

Es ist die Aufgabe des Bundes, ein modernes Grundsatzgesetz mit klaren rechtlichen (Qualitäts-)Vorgaben zur Vereinheitlichung der Schlüsselprozesse (Gefährdungsabklärung, Hilfeplan und  Fremdunterbringung) zu schaffen. Als zentrale Bestandteile müssen darin auch die Einbeziehung der Betroffenen, die Partizipation der Kinder und Jugendlichen, Transparenz der Entscheidungen sowie ein modernes Beschwerdemanagement hinreichend festgelegt werden. Die Bundesländer müssen in den neun Ausführungsgesetzgebungen diese Vorgaben umsetzen und für ausreichende personelle Ausstattung sorgen. Es darf keinen qualitativen Unterschied machen, ob ein Kind beispielsweise in Vorarlberg oder dem Burgenland fremduntergebracht ist.

Aus kinderrechtlicher und ethisch-moralischer Sicht muss die Jugendwohlfahrt so aufgestellt sein, dass Hilferufe von Kindern und Familien rechtzeitig gehört, verstanden und mit adäquaten Mitteln beantwortet werden. Aber auch volkswirtschaftlich gesehen ist hinlänglich bekannt, dass sich Prävention langfristig gesehen rechnet! Deutsche Studien haben ergeben, dass die Investition von nur einem Euro in die Prävention Folgekosten von zehn Euro einspart. Frühe Hilfen vermeiden spätere kostenintensive Fremdunterbringungen, Gesundheitskosten, Arbeitslosengelder oder gar Gefängniskosten.

Als Kinder- und JugendanwältInnen appellieren wir dringend an die politisch  Verantwortlichen des Bundes und der Länder, rasch gesetzliche und budgetäre Lösungen zu finden, um weitere Gefährdungen der wachsenden Zahl an Kindern aus benachteiligten Familien, zu verhindern. 

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