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Interkulturelle Ambulanz für traumatisierte Kinder und Jugendliche

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft (kija) Salzburg setzt sich für vermehrte Unterstützungsangebote für Kinder und Jugendliche aus Familien mit Migrationshintergrund ein.

Verletzter Teddybär.

Bild (Sybille / pixelio): Kinder aus Flüchtlingsfamilien müssen mit einer Vielzahl an erschwerenden Faktoren fertig werden.

Die Errichtung einer Interkulturellen Ambulanz soll Kinder und Jugendliche, die ihr Heimatland verlassen mussten und aufgrund dieser Erfahrung traumatisiert sind, bei der Verarbeitung ihrer "Lebensgeschichte" im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention unterstützen.

Krieg, Flucht und Verlust der Heimat und Vertrautem (Menschen, Tiere, Umfeld) auf der einen Seite, sowie belastende Rahmenbedingungen im Aufnahmeland (Rechtsunsicherheit, Isolation aufgrund von Sprachbarrieren, erhöhtes Armutsrisiko u. a.) prägen sich in die Seelen von MigrantInnen ein und hinterlassen dort oft tiefe Wunden. Um ihre Erlebnisse verarbeiten zu können und damit einen wichtigen Schritt hin zu ihrer Genesung zu machen, bräuchte es nach Meinung vieler ExpertInnen neben zahlreichen Strukturverbesserungen spezifische Beratungs- und Therapieangebote zur Behandlung von Traumata und anderen Folgen belastender Lebenserfahrungen infolge von Migration.

Flucht als psychische Langzeitbelastung

Die kija Salzburg setzt sich für die Errichtung einer Interkulturellen Ambulanz ein, die Hilfe und Unterstützung für MigrantInnen und im Speziellen für Kinder und Jugendliche anbieten soll, die aufgrund ihrer Lebensgeschichte psychischen Belastungsstörungen ausgesetzt sind. Als konkreten Ausgangspunkt für diese Initiative nennt die Salzburger Kinder- und Jugendanwältin Andrea Holz-Dahrenstaedt einen Fall mit zwei tschetschenischen Flüchtlingskindern, die nach Salzburg kamen: "Ihre Mutter musste aufgrund eines Traumatas mehrmals stationär psychiatrisch behandelt werden. Für die Kinder, die ebenfalls unter der Flucht und den Erlebnissen, die dazu führten, leiden, gab es keine adäquate spezifische Hilfestellung."

Lücke im Beratungsnetz

Um den Bedarf an Hilfe und Unterstützung für betroffene Kinder und Jugendliche zu erheben, wurden im Zeitraum Oktober 2007 bis Jänner 2008 von einer Arbeitsgruppe Fragebögen an Bildungs- und  Beratungseinrichtungen verschickt. Die Rücklaufquote war mit knapp 50 Prozent überraschend hoch. "Ein Zeichen, dass das Thema Schulen, Kindergärten und Beratungsstellen unter den Nägeln brennt", so Holz-Dahrenstaedt. 76 Prozent aller Bildungseinrichtungen gaben an, junge MigrantInnen mit Risikofaktoren wie Primär- oder Sekundärtraumata an ihren Kindergärten oder Schulen zu haben. Erschreckend ist, dass davon
im städtischen Bereich zwei Drittel und im ländlichen Raum die Hälfte nicht ausreichend innerschulisch versorgt werden können. Neben innerinstitutionellen Wünschen nach mehr Sprachförderung, BeratungslehrerInnen, Schulsozialarbeit oder Ressourcen für Elternarbeit wurde die Frage nach zusätzlicher Unterstützungsmöglichkeit für betroffene Kinder und Jugendliche klar beantwortet. Holz-Dahrenstaedt: "An erster Stelle stand dabei der Wunsch nach einer muttersprachlichen Assistenz, die nur in den wenigsten Fällen vorhanden ist und an zweiter Stelle eine Interkulturelle Ambulanz."

Interkulturelle Ambulanz

Die Interkulturelle Ambulanz sollte nach Meinung von Holz-Dahrenstaedt eine niederschwellige Beratungseinrichtung sein, d. h. dass sich MigrantInnen mit verschiedensten Problemen und Anliegen an BeraterInnen (SozialarbeiterInnen, JuristInnen, u. a.) wenden können. "Auf einer zweiten Ebene sollte zusätzlich eine Art Therapiezentrum entstehen, das von einem multiprofessionellen Team geführt wird und psychologische und Psychiatrische Behandlung und Betreuung anbietet. Wünschenswert wäre es auch, wenn die Beratung von muttersprachlichen TherapeutInnen durchgeführt wird oder zumindest ein ausreichender Pool von speziell ausgebildeten DolmetscherInnen zur Verfügung stünde", so Andrea Holz-Dahrenstaedt abschließend.

UN-Kinderrechtskonvention

Artikel 39: Österreich hat die Pflicht sicherzustellen, dass Kinder und Jugendliche, die Opfer von Vernachlässigung, Ausbeutung, Misshandlung, Folter oder bewaffneten Konflikten geworden sind, geeignete Behandlung für ihre Wiedereingliederung und Rehabilitation erhalten. Die Genesung und Wiedereingliederung müssen in einer Umgebung stattfinden, die der Gesundheit, der Selbstachtung und der Würde des Kindes förderlich sind.

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