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Integration in Gefahr

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft Salzburg ist besorgt über die bevorstehende Entwicklung bezüglich schulischer Integration.

  1. Art. 2 der Kinderrechtskonvention (KRK) besagt, dass kein Kind wegen einer Behinderung diskriminiert oder benachteiligt werden darf.
  2. Art. 23 schließt an, dass (geistig oder körperlich) behinderte Kinder das Recht auf besondere Betreuung und Förderung, sowie das Recht auf möglichst vollständige soziale Integration haben. Damit trifft Österreich die Verpflichtung, die aktive Teilnahme von Kindern in sämtlichen Lebensbereichen zu garantieren: Erziehung, Gesundheit, Erholung, Berufsleben, natürlich und insbesondere die der (Aus-)Bildung.
  3. Art. Kinder haben das Recht auf Bildung und zwar eine, die die bestmögliche Förderung der geistigen und körperlichen Fähigkeiten garantiert um die Persönlichkeit und Begabung des Kindes voll zur Entfaltung zu bringen und es auf ein aktives Erwachsenenleben bestmöglich vorzubereiten.

Kindern mit besonderen Bedürfnissen haben das Recht auf besondere Förderung, auch wegen des Grundsatzes der Chancengerechtigkeit. So steht es in der Kinderrechtskonvention, die seit 13 Jahren in Österreich gültig ist und deren Prinzipien seit 1. Jänner 2005 in der Salzburger Landesverfassung verankert sind.

Integration ist ein Prinzip, zu dem sich der österreichische Staat bekennt. LehrerInnen leisten hervorragende engagierte Arbeit und wollen Kinder individuell fördern. Damit sie dies auch weiterhin können, braucht es entsprechende Rahmenbedingungen. Wenn aus unterschiedlichen Ursachen (etwa milieubedingt, …) die Zahl der Kinder steigt, die Förderbedarf haben, dann muss auch für entsprechende Ressourcen gesorgt werden. Wenn die Doppelbesetzung nicht gewährleistet ist, kann man nicht mehr von Integration sprechen.

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft Salzburg ersucht daher nachdrücklich, kinderrechtskonforme Integration im Regelschulsystem mit bestmöglicher Förderung und Betreuung sicherzustellen.

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