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In Österreich sind längst nicht alle Kinderrechte erfüllt!

Österreichische Kinderrechtsorganisationen veröffentlichen Empfehlungen des UNO-Kinderrechtsausschusses. Dieser empfiehlt, dass Österreich seinen Staatenbericht und die Empfehlungen dieses Ausschusses breit zugänglich macht, um zur Bewusstseinsbildung zur Kinderrechtskonvention beizutragen.

Die „National Coalition1 – Netzwerk Kinderrechte“, ein österreichweiter Zusammenschluss von Kinderrechtsorganisationen im Nichtregierungsbereich will diese Aufgabenliste des UNO-ExpterInnengremiums als Arbeitsprogramm für die nächsten fünf Jahre sehen und hat dementsprechend die UNO-Empfehlungen in der englischen Originalfassung auch bereits auf ihre Internetseite gestellt. Die Empfehlungen schließen das bislang zweite Berichtsprüfungsverfahren gemäß der UN-Kinderrechtskonvention (KRK), die in Österreich seit 1992 in Kraft ist, ab.

Konkrete Empfehlungen

„Die Kinder- und Jugendanwaltschaft Salzburg und Akzente Salzburg, beide Mitglieder in der „National Coalition – Netzwerk Kinderrechte unterstützen die Empfehlungen des UNO-Kinderrechtsausschusses“, betonen Kinder- und Jugendanwältin Andrea Holz-Dahrenstaedt und Harald Brandner, stv. GF von Akzente Salzburg. Die sehr konkreten und breit angelegten Empfehlungen umfassen mehr als 20 Bereiche in Österreich, in denen der Kinderrechtsausschuss Verbesserungen für angebracht sieht: Verankerung der KRK in den Verfassungen auf Bundes- und Länderebene; Gesetzgebung nicht im Einklang mit der KRK bezüglich Familienzusammenführung und unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, Einrichtung einer bundesweiten Koordinierungsstelle; Erhöhung der Entwicklungshilfe auf 0,7 Prozent des BIP; Bewusstseinsbildung und Ausbildungsstandards zu Kinderrechten bei Kindern und Erwachsenen; Maßnahmen gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, Erfüllung des Grundsatzes der Nicht-Diskriminierung durch unterschiedliche Verwaltungspraxis; Harmonisierung der Jugendwohlfahrtsregelungen der Länder auf hohem Standard und Ausstattung der Jugendwohlfahrt mit verstärkten finanziellen Mitteln; Demokratisierung der Bundesjugendvertretung; Vermeidung von anonymen Geburten und „Babyklappen“; Schutz der Kinder vor gefährlicher Information im Internet, im Fernsehen und bei Computerspielen; Missbrauch, Vernachlässigung und Gewalt gegen Kinder; öffentliche Bewusstseinsbildungskampagnen für eine gewaltfreie Erziehung; Vermeidung von Konsum bzw. Missbrauch von Drogen, Tabak und Alkohol; Prävention der Genitalverstümmelung bei Frauen; Maßnahmen gegen Kinderarmut; Verbesserungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge; Maßnahmen gegen Sexuelle Ausbeutung, Pornographie und Kinderhandel; Reformen in der Jugendgerichtsbarkeit.

Wie stark sind die Kinderrechte?

Darüber hinaus wurden in einer separaten Stellungnahme des Ausschusses Maßnahmen der Bundesregierung zum Thema „Kinder und bewaffnete Konflikte“ überprüft. „Für die Kinder- und Jugendorganisationen ist auf alle Fälle noch viel zu tun. Und auch der UNO-Ausschuss empfiehlt als Follow-up die Befassung aller relevanten Stellen einschließlich Ministerrat, Parlament und Länder mit diesen Empfehlungen“, so Harald Brandner. Der erst im November 2004 vom Ministerrat beschlossene, aber in der Öffentlichkeit noch kaum bekannte „Nationale Aktionsplan zur Umsetzung der Kinderrechte“ könnte hier eine Chance sein, diesen Auftrag der Vereinten Nationen für Österreich zu erfüllen. Salzburgs Kinder- und Jugendanwältin Andrea Holz-Dahrenstaedt fordert daher vor allem, dass „die lang fällige Verankerung der Grundsätze der Kinderrechtskonvention endlich durchgesetzt wird. Das wäre ein positives Signal zur Stärkung und Absicherung der Kinderrechte.“

Neben der rechtlichen Basis benötige es aber auch eine ausreichende finanzielle und personelle Bereit- und Sicherstellung von Ressourcen, um gerade benachteiligten Kindern erhöhte Unterstützung zukommen zu lassen, so Holz-Dahrenstaedt. „Dies gilt für die Integration behinderter Kinder ebenso wie für die Unterstützung von Jugendlichen ohne ausreichendes soziales Netz oder bei der Sprachförderung für Kinder nicht deutscher Muttersprache. Nur so ist das Ziel einer Chancengerechtigkeit für alle Kinder zu erreichen!“

1 Mitgliedsorganisationen der National Coalition sind die Österreichische Bundesjugendvertretung, die Österreichischen Kinderfreunde / Rote Falken, das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte, das Kinderbüro Graz, SOS-Kinderdorf Österreich, die Katholische Jungschar Österreichs, das Österreichisches Komitee für UNICEF, alle Kinder- und Jugendanwaltschaften der Länder, Pro Juventute, Akzente Salzburg, die Pfadfinder und Pfadfinderinnen Österreich, das Kuratorium Kinderstimme, die Asylkoordination Österreich und „Rat auf Draht“.

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