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Beschämend: Kinderrechte als politischer Spielball!

Nach anfänglicher Freude über den Schritt, die UN-Kinderrechtskonvention in der Bundesverfassung zu verankern, ist diese der Enttäuschung und Kritik gewichen.

Eine schiefe Waage als Zeichen des Unrechts.

Bild (Sophie Geiselbrechtinger): In Österreich haben die Kinderrechte zu wenig Gewicht.

Heute tagt der Verfassungsausschuss des Parlaments, um über die Erlassung eines Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern und Jugendlichen abzustimmen.

Wer fürchtet sich vor den Kinderrechten?

Und zwar sowohl über den Inhalt des Entwurfs, über das Zustandekommen ohne Beteiligung von Kinderrechtsorganisationen, aber auch über das nun angekündigte Abstimmungsverhalten. Wie bereits vom "Netzwerk Kinderrechte", dem auch alle neun Kinder- und Jugendanwaltschaften angehören, in der Pressekonferenz geäußert, gilt die wohl größte Kritik dem Gesetzesvorbehalt, mit dem nach dem Motto: "Wer fürchtet sich vor Kinderrechten?" das geplante Bundesverfassungsgesetz selbst gleich wieder relativiert würde. Kindeswohl, Chancengleichheit für Benachteiligte, Partizipation oder Gewaltschutz eignen sich nicht als Spielball!

Nicht nur im Jubiläumsjahr ...

Die KIJAs Österreichs sind zwar für eine Umsetzung dieses wichtigen Schrittes, doch noch wesentlich wichtiger ist es, die Kinderrechte auf eine solide Basis zu stellen. Wie dies gelingen kann, darüber kann und muss man genau statt überhastet nachdenken. Neben der Verankerung in der Bundesverfassung müssten weitere legislative Schritte bedacht werden, welche die Einhaltung von Kinderrechten in Österreich gewährleisten. Mit einer sog. Kinderverträglichkeitsprüfung sollen Indikatoren entwickelt werden, um die Kinderrechte unmittelbar anzuwenden. Es soll bei allen Gesetzesvorhaben und faktischen Maßnahmen geprüft werden, welche mittel- und langfristigen Auswirkungen diese auf die Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen haben - sei es bei den Fremdengesetzen, beim Bau von Autobahnen oder einer Verlängerung von Ladenöffnungszeiten. Um die Rechte der Kinder auch wirklich zu wahren, braucht es starke Kinder- und Jugendanwaltschaften (KIJAs), wie dies auch der UN-Kinderrechteausschuss empfiehlt. Die unzureichend gesicherte Unabhängigkeit der KIJAs und der fehlende Monitoringauftrag haben dazu geführt, dass – für Österreich beschämend – die Vollmitgliedschaft in der ENOC (European Network of Ombudspersons for children) aberkannt wurde. Durch ein eigenes Kinder- und Jugendanwaltschaftsgesetz könnte die derzeit mangelhafte rechtliche Situation rasch behoben werden. Es ist im Sinne von Nachhaltigkeit an der Zeit für mehr Verantwortung, Respekt und Toleranz zwischen den Generationen!

 

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