Altersgrenzen

Unter zehn bzw zwölf Jahren musst du beim Radfahren von einer zumindest 16-jährigen Begleitperson beaufsichtigt werden. Ab zehn Jahren darfst du mit Radfahrausweis allein unterwegs sein. Ab zwölf Jahren darfst du auch ohne Radfahrausweis allein fahren. Bis einschließlich zwölf Jahre gilt die Sturzhelmpflicht.

Pflichten mit dem Fahrrad

RadfahrerInnenpflichten sind z. B. die vorgegebene Fahrtrichtung einhalten und rechts fahren, Vorrangregeln beachten, sowie das Alkolimit (0,8 Promille!).
Achtung: Ein Führerscheinentzug ist möglich. Aber wenn das Fahrrad geschoben wird, giltst du als FußgängerIn und musst dich daher auch nicht an das Alkolimit halten.

Seit 2013 ist das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung strafbar und kann bis zu 72 Euro kosten.
Parken darfst du dein Fahrrad auf öffentlichen Flächen überall dort, wo es FußgängerInnen und andere VerkehrsteilnehmerInnen nicht behindert.

Die vorgeschriebene Ausstattung ist in der Fahrradverordnung festgelegt.

Wo darf man fahren?

Mit Fahrrad, Rollschuhen & E-Bike, E-Scooter und Segway bis max 25 km/h:

GehsteigNein
GehwegNein
FußgängerzoneNein
FahrbahnJa
RadwegJa
Geh- und RadwegJa
RadfahrstreifenJa
Wohn- und SpielstraßeJa

Mit Inlineskates und Rollschuhen:

GehsteigJa
GehwegJa
FußgängerzoneJa
FahrbahnNein
RadwegJa
Geh- und RadwegJa
ZebrastreifenJa
RadfahrstreifenNein
Wohn- und SpielstraßeJa
RollschuhstraßeJa

Mit Skateboard, Snakeboard, Kickboard, Scooter:

GehsteigJa
GehwegJa
FußgängerzoneJa
FahrbahnNein
RadwegJa
Geh- und RadwegJa
ZebrastreifenJa
RadfahrstreifenNein
Wohn- und SpielstraßeJa
RollschuhstraßeNein

Mit dem Einrad:

GehsteigNein
GehwegNein
FußgängerzoneNein
FahrbahnNein
RadwegNein
Geh- und RadwegNein
RadfahrstreifenNein
Wohn- und SpielstraßeJa
RollschuhstraßeNein