Anstandsverletzung

Darunter versteht man einen groben Verstoß gegen die allgemein anerkannten Grundsätze der guten Sitten bzw. Umgangsformen in der Öffentlichkeit, z. B. Urinieren in der Öffentlichkeit oder Sex im Park. Als Verwaltungsübertretung wird die Anstandsverletzung mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet.

Ordnungsstörung

Darunter versteht man besonders rücksichtsloses Verhalten, das die öffentliche Ordnung ungerechtfertigt stört, z. B. Randalieren oder lautes Singen von Popsongs neben einer religiösen Prozession. Als Verwaltungsübertretung wird die Ordnungsstörung mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet.

Ungebührliche Lärmerregung

Darunter versteht man z. B. Hupen, das Laufenlassen des Motors eines stehenden Fahrzeuges, laute Musik bzw. lautes Fernsehen usw. Als Verwaltungsübertretung wird die ungebührliche Lärmerregung mit einer Geldstrafe geahndet.