Drohnen

Unterschiedliche Klassen und Kategorien

Spielzeug:
 Modelle bis 79 Joule Bewegungsenergie (ca. 250 Gramm) sind bis zu einer Höhe von 30 Metern erlaubt. Man braucht KEINE Bewilligung.

Flugmodelle:
 Modelle bis 25 kg bis max. 500 Meter Sichtentfernung und bis zu 150 Meter Höhe, dürfen nur außerhalb von besiedeltem Gebiet zum Freizeitvergnügen geflogen werden. Man braucht eine Haftpflichtversicherung. Kameras dürfen nur zur Orientierung und ohne Aufzeichnungsmöglichkeit angebracht sein. Ansonsten wird es als  Unbemannte Luftfahrzeuge (= ULFZ) eingestuft.

ULFZ:
a) ULFZ Klasse 1 = mit Sichtverbindung bis maximal 500 Meter Entfernung bis zu einer Höhe von 150 Metern und bis maximal 150 Kilogramm. Je nach Gewicht und Einsatzgebiet müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. Jedenfalls ist eine Bewilligung durch  Austro Control und eine spezielle Versicherung gefordert. Mindestalter: 16 Jahre.

b) ULFZ Klasse 2 = ohne Sichtverbindung mit einem Gewicht über 150 Kilogramm braucht man die Zulassung durch die EASA und einen Pilotenschein.

Aufzeichnung

Mit einer Kamera, die nicht nur Live-Aufnahmen übermittelt, braucht man zusätzlich eine spezielle Bewilligung und der Datenschutz ist zu beachten. Fremde Personen dürfen ohne Einwilligung nicht gefilmt werden.

Strafen

Wenn Drohnen ohne Bewilligung oder über verbotenem Gebiet gesteuert werden, können Strafen bis zu 22.000 Euro verhängt werden.

Fremde Drohnen nicht abschießen! Das ist strafbar. Bei Beeinträchtigung besser die Polizei rufen.

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