Recht auf Begleitung

Strafverfahren und Zivilverfahren

Diese Verfahren sind in der Regel öffentlich. Du kannst also eine Vertrauensperson als Begleitung mitnehmen. Wenn du Opfer von Gewalt, gefährlicher Drohung oder sexueller Misshandlung wurdest, hast du das Recht auf psychologische und juristische Begleitung und Vertretung während des Prozesses. Wende dich dazu an eine Opferschutzeinrichtung, z. B. das Kinderschutzzentrum. 

Familiengerichtliche Verfahren

Diese Verfahren sind in der Regel nicht öffentlich. Du darfst aber trotzdem eine Vertrauensperson deiner Wahl mitnehmen, z. B. eine/n kija-MitarbeiterIn oder SozialarbeiterIn. Der/die RichterIn muss aber die Vertrauensperson nicht zu Wort kommen lassen.

Kinder- und Jugendhilfe

Auch bei der Kinder- und Jugendhilfe hast du das Recht, eine Vertrauensperson als Begleitung mitzunehmen.

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