Alkohol / Tabak / Suchtmittel

Ab 16 Jahren darfst du in der Öffentlichkeit Alkohol trinken, wenn es kein hochprozentiger Alkohol ist. Unter 16 Jahren ist der Erwerb, Besitz und Konsum von Alkohol verboten. Auch wenn du schon offenkundig betrunken bist, darf an dich kein Alkohol mehr ausgeschenkt werden.

Gebrannte alkoholische Getränke darfst du erst ab 18 konsumieren. Dazu gehören z. B. Schnaps, Vodka, Likör, aber auch Mixgetränke mit gebranntem Alkohol wie z. B. Alkopops.

Rauchen darfst du in der Öffentlichkeit ab 18 Jahren, unter 18 Jahren ist der Erwerb, Besitz und Konsum von Tabakwaren verboten. An Schulen gilt generelles Alkohol- und Rauchverbot.

Das Verkaufen oder (gratis) Weitergeben von gebranntem Alkohol oder Tabak an Jugendliche unter 18 Jahren ist ebenfalls verboten. Geschäfts- oder LokalbetreiberInnen müssen dein Alter überprüfen.

Andere Rausch- und Suchtmittel, die rauschähnliche und/oder bewusstseinsverändernde Zustände herbeiführen, darfst du nicht besitzen oder konsumieren.

Ausgehen

Alleine ausgehen, wenn es deine Eltern erlauben, darfst du …

Mit einer von deinen Eltern bestimmten Aufsichtsperson darfst du uneingeschränkt weggehen.

Ausweispflicht

In Österreich besteht für österreichische StaatsbürgerInnen keine Ausweispflicht. Wenn du aber am Abend ausgehst oder Alkohol und Zigaretten kaufen willst, musst du einen Ausweis dabei haben, um dein Alter nachweisen zu können. Dein Alter nachweisen kannst du mit folgenden Ausweisen:

Glücksspiel / Wetten

Glücksspiele und Geschicklichkeitsspiele um Geld sind unter 18 Jahren verboten. Räume, in denen mehr als zwei Geldspielautomaten stehen, darfst du unter 14 Jahren nicht betreten. Räume, in denen vorwiegend Glückspiele um Geld durchgeführt werden, z. B. Wettbüros, dürfen überhaupt bis 18 Jahren nicht betreten werden. Auch im Internet ist es für dich verboten zu pokern, zu wetten oder andere Glückspiele zu spielen, wenn du um Echtgeld spielst.

Lotto- und Totoscheine, Brief- und Rubbellose dürfen erst an Jugendliche ab 16 Jahren verkauft werden. An Unterhaltungsspielapparate, also z. B. Flipper und Autorennautomaten, darfst du spielen.

Jugendgefährdende Medien

Allgemein ist es verboten, jungen Menschen Gegenstände, Veranstaltungen etc. zugänglich zu machen, wenn deren persönliche Entwicklung dadurch gefährdet werden kann. Musik, Zeitschriften, Bücher, Fotos, Gegenstände wie z. B. Softguns, Dienstleistungen wie z. B. Hotlines, Veranstaltungen, Filme auf DVDs oder anderen Datenträgern usw. dürfen dann nicht an Jugendliche unter 18 Jahren weitergegeben werden bzw. für sie gezeigt oder zugänglich gemacht werden, wenn sie pornografische, sehr gewalttätige oder diskriminierende Inhalte, z. B. aufgrund der Hautfarbe, der sexueller Orientierung oder wegen einer Behinderung, aufweisen. Unter 18-Jährig dürfen solche Medien, Dienste und Gegenstände auch nicht kaufen, besitzen oder benützen.

Computerspiele müssen mit einer PEGI-Altersangabe (Pan European Game Information) versehen sein. Junge Menschen unter der angegebenen Altersgrenze dürfen solche Medien auch nicht kaufen, besitzen oder benützen. GeschäftsinhaberInnen, die solche Waren oder Dienste anbieten, müssen Jugendliche davor schützen, z. B. durch Zugangsbeschränkungen. Bei Verkauf und  Weitergabe oder beim Vorzeigen müssen Erwachsene auf diese Altersgrenze achten.

Strafen

Wenn du Jugendschutzbestimmungen missachtest, …

Außerdem können auch deine Eltern eine Strafe in der Höhe von bis zu  700 Euro oder Unternehmen eine Strafe in der Höhe von bis zu 15.000 Euro bekommen.

Dinge, die für dich nach dem Jugendschutzgesetz verboten sind, wie z. B. Tabakwaren, Alkohol, Drogen oder andere Suchtmittel, dürfen dir abgenommen werden. Du bekommst sie auch nicht mehr zurück und kannst keinen Ersatz dafür fordern.