Waffen
Waffenbesitz
Für den Besitz von Schusswaffen wie z. B. Luftdruckgewehre, Gaspistolen, Pistolen oder Flinten muss man 18 oder sogar 21 Jahre alt sein. Auch für den Besitz anderer Waffen wie z. B. Kampf- und Springmesser, Elektroschocker, Teleskopschlagstöcke, Steinschleudern mit Armstütze, Degen oder Pfefferpray muss man 18 Jahre alt sein. Für einige Waffen braucht man zudem einen Waffenpass.
Überhaupt verboten sind
- Waffen bei Versammlungen
- Waffen und gefährliche Gegenstände in Waffenverbostzonen
- Sämtliche Waffen für Drittstaatsangehörigen ohne dauerhaftes Aufenthaltsrecht
- „James-Bond-Waffen“, getarnt als Regenschirm o. ä., MPs, Schlagringe, zerlegbare Schusswaffen, Teleskopschlagstöcke (auch Totschläger), Pumpguns, Schusswaffen mit Schalldämpfer usw.
Achtung:
Softguns, Paintball-Markierer und Attrappen gelten zwar nicht als Waffen, sie dürfen aber an Jugendliche unter 18 nicht verkauft werden.
Nicht als Waffen gelten …
- … Taschenmesser, Küchenmesser usw. (in Österreich unabhängig von der Klingenlänge)
- Softguns & Paintball-Markierer
- Attrappen
0662 430 550
kids-line: 0800 234 123