Waffen

Waffenbesitz

Für den Besitz von Schusswaffen wie z. B. Luftdruckgewehre, Gaspistolen, Pistolen oder Flinten muss man 18 oder sogar 21 Jahre alt sein. Auch für den Besitz anderer Waffen wie z. B. Kampf- und Springmesser, Elektroschocker, Teleskopschlagstöcke, Steinschleudern mit Armstütze, Degen oder Pfefferpray muss man 18 Jahre alt sein. Für einige Waffen braucht man zudem einen Waffenpass.

Überhaupt verboten sind

  • Waffen bei Versammlungen
  • Waffen und gefährliche Gegenstände in Waffenverbostzonen
  • Sämtliche Waffen für Drittstaatsangehörigen ohne dauerhaftes Aufenthaltsrecht
  • „James-Bond-Waffen“, getarnt als Regenschirm o. ä., MPs, Schlagringe, zerlegbare Schusswaffen, Teleskopschlagstöcke (auch Totschläger), Pumpguns, Schusswaffen mit Schalldämpfer usw.

Achtung:
Softguns, Paintball-Markierer und Attrappen gelten zwar nicht als Waffen, sie dürfen aber an Jugendliche unter 18 nicht verkauft werden.

Nicht als Waffen gelten …

  • … Taschenmesser, Küchenmesser usw. (in Österreich unabhängig von der Klingenlänge)
  • Softguns & Paintball-Markierer
  • Attrappen
Suchen & Finden
Auf deiner Seite - kija Salzburg:

0662 430 550

Außerhalb der kija-Öffnungszeiten →
kids-line: 0800 234 123

Folge uns auf:

School Checker App! School Checker App!
Deine Rechte, deine App! Deine Rechte, deine App!
kija Österreich
Salzburg gewaltfrei Salzburg gewaltfrei
Schriftgröße / Kontrast:
Schriftgröße anpassen:
Kontrast anpassen:

Kinder- und Jugendanwaltschaft (kija) Salzburg, Fasaneriestraße 35, 1. Stock 5020 Salzburg

Tel: +43(0)662-430 550, Fax: +43(0)662-430 550-3010