Kinderrechte

UN-Kinderrechtskonvention

Kinder sind nicht einfach kleine Erwachsene, für die ohnehin die Menschenrechte gelten, denn Kinder haben aufgrund ihrer Entwicklung spezielle Bedürfnisse, die besonders geschützt werden müssen. Deshalb verfassten die Vereinten Nationen 1989 54 Kinderrechts-Artikel. Die UN-Kinderrechtskonvention wurde in Folge weltweit von fast allen Ländern unterzeichnet. In Österreich gelten die Kinderrechte seit 1992. Einige Kinderrechte wurden 2011 sogar in die Bundesverfassung aufgenommen. Sie gelten für alle Kinder bis 18 Jahre.

Kinderrechte zum Nachlesen

Die Kinderrechte sind der Grundstein für eine kinderfreundliche Welt. Sie garantieren, dass Kinder Grundrechte haben, die nicht verletzt werden dürfen und deren Einhaltung keine Frage des guten Willens ist.

Mitbestimmung / Versorgung / Schutz

Inhaltlich lassen sich die 54 Artikel der UN-Kinderrechtskonvention in drei Kategorien aufteilen: Die drei Ps nach den englischen Begriffen Participation, Provision und Protection.

Participation = Mitbestimmung

Kinder und Jugendliche haben das Recht, sich an allen Belangen zu beteiligen, die sie und ihre Zukunft betreffen. In Österreich wurde z. B. das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre gesenkt. Dadurch bekommen Jugendliche früher die Möglichkeit, mitzubestimmen. Aber auch die Wahl von JugendsprecherInnen in den Gemeinderat ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung dieses Kinderrechtes.

Provision = Versorgung

Kinder und Jugendliche haben das Recht auf eine gute Grundversorgung. Aus diesem Grund gibt es in Österreich das Kindergeld. Wenn die Eltern getrennt leben, muss der nicht im selben Haushalt lebende Elternteil Alimente bezahlen. Wenn die Eltern aber die Versorgung ihrer Kinder nicht sicherstellen können, muss der Staat einspringen.

Protection = Schutz

Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Schutz vor Gewalt und Ausbeutung. In Österreich gilt seit 1989 das Gewaltschutzgesetz, das heißt, die "g'sunde Watschen" ist verboten und auch in der Schule darf der gefürchtete Rohrstock nicht zum Einsatz kommen.

Die wichtigsten Kinderrechte

Artikel 2: Alle Kinder haben die selben Rechte

Es spielt keine Rolle, ob du ein Mädchen oder ein Bub bist, türkische, österreichische oder bosnische Eltern hast, reich oder arm bist …
… und auch nicht, ob du eine Behinderung hast oder nicht. Unabhängig davon sollst du die Chance bekommen, ein möglichst selbständiges und erfülltes Leben führen zu können.

Artikel 9: Jedes Kind hat das Recht auf Kontakt zu den Eltern

Du hast das Recht, bei deinen Eltern zu leben, es sei denn, es geht dir dort nicht gut. Du hast das Recht, Kontakt zu beiden Elternteilen zu haben, falls du von einem oder von beiden getrennt lebst.

Artikel 12: Jedes Kind hat das Recht, seine Meinung zu sagen

Du hast das Recht, zu allen Angelegenheiten, die dich betreffen, deine Meinung zu äußern und von den Erwachsenen gehört zu werden.

Artikel 14: Kinder haben das Recht auf Religionsfreiheit

Du hast das Recht zu entscheiden, welcher Religion du angehören willst und du hast das Recht, dir deine eigenen Gedanken dazu zu machen.

Artikel 16: Jedes Kind hat das Recht auf Privatleben

Andere Kinder und Erwachsene müssen respektieren, dass es Dinge gibt, die nur dich etwas angehen, z. B. deine Post oder dein Tagebuch.

Artikel 19: Gewalt an Kindern ist verboten

Du darfst nicht geschlagen, misshandelt oder eingesperrt werden. Auch Vernachlässigung ist eine Form der Gewalt.

Artikel 25: Kinder, die nicht bei ihren Eltern wohnen können, werden geschützt

Vielleicht lebst du aus irgendwelchen Gründen nicht bei deinen Eltern. Dann wird die Wohngemeinschaft bzw. das Heim, in der/dem du lebst, regelmäßig überprüft, um zu sehen, ob es dir dort gut geht.

Artikel 27: Kinder haben das Recht auf die Erfüllung ihrer Grundbedürfnisse

Erwachsene müssen für dein Essen, deine Kleidung, deine Gesundheit und dein Wohlbefinden sorgen. Du sollst ohne Not heranwachsen können.

Artikel 31: Kinder haben das Recht auf Spiel und Spaß

Du hast ein Recht auf Spiel, Freizeit und Erholung. Städte und Gemeinden sollen dafür sorgen, dass genügend Spielplätze und Jugendtreffs vorhanden sind. Es soll auch Veranstaltungen für Kinder geben.

Artikel 34: Kinder haben das Recht auf Schutz vor sexuellem Missbrauch

Sexuelle Gewalt an Kindern ist verboten. Niemand darf dich berühren, wenn du das nicht magst.

Artikel 42: Alle sollen die Rechte der Kinder kennen

Die Regierungen haben sich verpflichtet, die Kinderrechte bei Kindern und Erwachsenen bekannt zu machen.

Suchen & Finden
Auf deiner Seite - kija Salzburg:

0662 430 550

Außerhalb der kija-Öffnungszeiten →
kids-line: 0800 234 123

Folge uns auf:

School Checker App! School Checker App!
Deine Rechte, deine App! Deine Rechte, deine App!
kija Österreich
Salzburg gewaltfrei Salzburg gewaltfrei
Schriftgröße / Kontrast:
Schriftgröße anpassen:
Kontrast anpassen:

Kinder- und Jugendanwaltschaft (kija) Salzburg, Fasaneriestraße 35, 1. Stock 5020 Salzburg

Tel: +43(0)662-430 550, Fax: +43(0)662-430 550-3010