Newsletter kija Sbg 06/22

Liebe Freund:innen der Kinderrechte!

Wir freuen uns, wieder aus unserer aktuellen Arbeit berichten zu dürfen. Was gibt es Neues in der kija? Zum einen haben wir eine Beratungs-Zwischenbilanz gezogen. Von Jahresbeginn bis 30. Juni wandten sich 1.137 Kinder und Jugendliche hilfesuchend an uns. Wir zeigen auf, welche Fragestellungen häufig an uns herangetragen werden und Barbara Frauendorff erläutert, warum Beziehung das Herzstück jeder Beratung ist. Außerdem erklären wir, warum Kinderschutzkonzepte das Gebot der Stunde sind und berichten über die österreichweite Stellungnahme der kijas zur Novellierung der Straßenverkehrsordnung. Auch werdet ihr erfahren, warum der Salzburger Jugendlandtag dringend gestärkt werden muss und warum es so wichtig ist, sich weiterhin für die Wahrung der Kinderrechte von geflüchteten Kindern und Jugendlichen einzusetzen. All das und noch einiges mehr erwartet euch in diesem Newsletter.

Wir wünschen erholsame Ferien und freuen uns, wenn wir uns gut erholt im Herbst wiedersehen!

Euer kija Team

 


Unsere Beratungstätigkeit - eine Zwischenbilanz

Ein halbes kija Jahr ist vergangen – eine gute Zeit, um in unserer Beratungstätigkeit Bilanz zu ziehen. Zwischen 1. Jänner und 20. Juni 2022 wandten sich insgesamt 1.137 Kinder und Jugendliche hilfesuchend an uns. Die Problemstellungen kamen zu 49,5 % aus dem sozialen Umfeld und zu 23 % aus dem familiären Bereich. 27 % der Anfragen betrafen die Gesundheit – wobei Anfragen um Schulangst und Schulverweigerung 9,7 % der Gesamtberatungen ausmachten. Der Rest betraf den Bereich Ausgrenzung.

Auffällig ist der Anstieg im Bereich Mobbing, Bullying und Cybermobbing. Mit 18 % aller Anfragen ist Mobbing das Problem, das am häufigsten an uns herangetragen wird. Um die steigenden Anfragen bewältigen zu können, nahmen wir weitere Workshopmitarbeiter*innen auf.

Der steigende Bedarf verdeutlicht einmal mehr, wie wichtig eine zentrale Anlaufstelle für Mobbing im Bundesland Salzburg ist, um diesem wachsenden Problem systematisch entgegenzuwirken.


Beziehung ist das Herzstück der Beratung

Die Zeit, die hinter uns liegt, war belastend für Erwachsene und im besonderen Ausmaß auch für Kinder und Jugendliche. Das bestätigt nicht nur eine Vielzahl von Studien, das merken wir auch im täglichen Umgang mit den jungen Menschen. Eine Bandbreite an psychosozialen Beratungs- und Behandlungsangeboten versucht den Rückhalt zu bieten, den die jungen Menschen gerade brauchen, dennoch findet sich manchmal nicht die passende Stelle / Person, oder es ergeben sich längere Wartezeiten auf einen Termin.

Gerade in solchen Fällen ist es unabhängig von der eigenen Profession wichtig, mit den belasteten Kindern und Jugendlichen in Beziehung zu bleiben. Ein junger Mensch, der sich einer Person gegenüber anvertraut, erweist diesem damit auch großes Vertrauen, eine Hoffnung, dass dieser Erwachsene helfen kann. Dabei gibt es Probleme, die einen selbst manchmal ratlos machen und man instinktiv spürt, dass es mehr braucht als das, was man selbst anbieten und tun könnte. Eine wichtige Erkenntnis und eine gute Strategie ist es, mit dem Kind / Jugendlichen nach dem passenden Hilfsangebot zu suchen, den Kontakt herzustellen und den jungen Menschen nahezulegen, dass er sich dieser Person / Stelle anvertraut.

Genauso wichtig ist es aber auch, dem jungen Menschen weiterhin als Vertrauensperson zur Verfügung zu stehen, solange man gebraucht wird. Diese Hilfestellung muss nicht aus großen Gesten bestehen, es genügt, weiterhin Ansprechpartner zu bleiben, ab und zu nachzufragen, wie es ihm / ihr gerade geht und ob er noch weitere Unterstützung braucht - also in Beziehung bleiben. 

Auch wenn man manche Probleme nicht aus der Welt schaffen kann, schafft Beziehung und das Wissen, dass man anderen wichtig ist, ein stabiles Netz, das einen auffängt, wenn man zu fallen droht. Wenn sich Ihnen ein Kind oder Jugendlicher anvertraut, dann versuchen Sie, diese Person zu sein, die da ist, wenn sie gebraucht wird.

 


Jugendliche ernster nehmen: Jugendlandtag stärken

Junge Menschen wollen etwas verändern und bewirken können. Ein Instrument und wichtiges demokratiepädagogisches Werkzeug ist dabei der Salzburger Jugendlandtag, der auch der Politik dabei hilft, zu hören, was die junge Generation bewegt und für die Zukunft fordert. So weit, so gut. Wirksamkeit entsteht jedoch nur dann, wenn Hören in ein Handeln münden.

Die Tatsache, dass gewisse Themen und Anträge über Jahre wiederkehren, verdeutlicht einerseits, wie wichtig bestimmte Themen für die Jugendlichen im Bundesland sind, andererseits aber auch, wie wenige Veränderungen in diesen Bereichen passiert sind. Weil hören alleine zu wenig ist, appellieren wir, dass die Ideen auch umgesetzt werden. Nur so können junge Menschen erleben, dass sich demokratiepolitisches Engagement auszahlt und demokratische Beteiligungsprozesse wirksam sind.


Kinder brauchen Platz

Kinder haben Rechte, und das seit mittlerweile 30 Jahren. Dazu zählen das Recht auf Freizeit und Spiel und das Recht auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung.

Die Realität ist leider eine andere: Naturnahe Frei- und Spielräume werden immer weniger, täglich fällt viel zu viel Fläche Verkehr-, Wirtschafts- oder Tourismusinteressen zum Opfer. Andere Interessen haben offensichtlich Vorrang, wie auch aktuell die Schließung der BMX-Strecken für Kinder und Jugendliche in Salzburg Josefiau zeigt.

Damit kein Missverständnis entsteht: Es sollen keineswegs Naturschutz- gegen Kinderinteressen "ausgespielt" werden, denn eine intakte Umwelt ist eine der wichtigsten Lebensgrundlagen unserer Kinder und Kindeskinder! ABER: Die Interessen der jungen Generation müssen in alle Entscheidungen einfließen, auch in städteplanerische. Seit über zehn Jahren steht sogar in Verfassungsrang, dass Kinder in allen Angelegenheiten, die sie betreffen, zu beteiligen sind und das Kindeswohl bei ALLEN Maßnahmen vorrangig zu berücksichtigen ist. Eine verpflichtende Parteistellung der Kinder- und Jugendanwaltschaft sollte daher in städteplanerischen Entscheidungen, die Kinder betreffen, dringend eingeholt werden müssen.

Wenn trotz sorgfältiger Abwägung eine Entscheidung entgegen den Interessen junger Menschen getroffen wird, sollten diesen entsprechende Ersatzleistungen zur Verfügung gestellt werden – in diesem Fall alternative Flächen. Denn Bewegung und Spiel mit Gleichaltrigen ist für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen essenziell, und dafür brauchen sie Platz.


Einmal Grado und zurück

Gemeinsam auftanken beim Betriebsurlaub

Nach all den Beschränkungen der letzten Jahre war der Wunsch im Team groß, gemeinsam die Seele baumeln zu lassen. Genau das taten wir im Rahmen unseres Betriebsausflugs vom 2. bis 4. Juni. Wir fuhren gemeinsam nach Grado und verbrachten dort eine wunderbare Zeit, in der wir bei Sonne, Strand und Meer neue Kraft für unsere Arbeit sammeln konnten. Nicht mit auf das Bild schafften es Hermann Lasselsberger, Maria Jäger und unser Lehrling Thomas Prodinger. Weil es so schön war, wissen wir schon heute: Grado, wir kommen wieder!


Kindeswohltagung - ein Rückblick

Am 28.06. fand im Salzburger Kapitelsaal die Kindeswohltagung mit Irmgard Griss, Helmut Sax und Peter Barth statt. Auch Salzburgs Kinder- und Jugendanwältin Andrea Holz-Dahrenstaedt hielt einen Vortrag mit dem Titel "Kinderrechte in der Krise". In diesem arbeitete sie heraus, welche Kinderrechte im Verlauf der Pandemie unter die Räder gekommen sind. Beschnitten wurde beispielsweise das Recht auf Kontakt zu beiden Eltern (Art 2 BVG Kinderrechte). Dies geschah insbesondere dann, wenn die Kindeseltern nicht im selben Staat ihren Wohnsitz hatten, was in der Grenzregion Salzburg-Bayern nicht selten der Fall ist. Beschnitten wurde durch geschlossene Spielplätze und Sportvereine auch das Recht auf Freizeit und Spiel (Art 31 BVG Kinderrechte), doch auch andere Kinderrechte wurden verletzt. Dass die psychischen Belastungen durch die Pandemie und ihre Bekämpfungsmaßnahmen bei Kindern und Jugendlichen massiv zugenommen haben, ist mittlerweile belegt. Vulnerable Gruppen wie Kinder mit Behinderungen, geflüchtete oder fremduntergebrachte Kinder und Jugendliche in WGs waren besonders betroffen.

Was können wir für die nächste Krise lernen?
Alle vier Referent:innen waren sich einig, dass Kinderrechte stärker gewichtet werden sollen. Druck muss herausgenommen und Resilienz gefördert werden. Auch braucht es eine echte Beteiligung der Jugendlichen bei allen krisenbedingten Maßnahmen, die sie betreffen, Sonderregeln für Kinder und Jugendliche und Kinderrechtsexpert:innen in den Krisenstäben. Die kijas sollten gestärkt, ein Kinderrechtemonitoring implementiert werden. Das Ziel wäre ein eigenes Kindheitsministerium, das die Rahmenbedingungen dafür schafft, dass Kinder sich auch in der Krise bestmöglich entwickeln und entfalten können.


Österreichweites & Internationales

Stellungnahme der kijas Österreich zur StVO

Novellierung bringt ein Mehr an Gefährdung für Kinder

Die StVO wurde novelliert. Obwohl die Steigerung der Verkehrssicherheit speziell für Kinder und Jugendliche zum vorrangigen Ziel der Novellierung erklärt wurde, mussten die kijas Österreich in einer gemeinsamen Stellungnahme darauf hinweisen, dass kinderrechtliche Überlegungen zu wenig berücksichtigt wurden. Was fehlt, ist eine wirkungsorientierte Folgenabschätzung (WFA) – nämlich dahingehend, welche konkreten Auswirkungen die Novellierung auf Kinder und Jugendliche hat.

Konkret betrifft das beispielsweise die Neufassung des § 38 Abs. 5a und 5b, welcher den Behörden den Entscheidungsspielraum eröffnet, das Rechtsabbiegen bei Rot für den Fahrradverkehr zu erlauben, wodurch sich Gefahren für unerfahrene Radfahrer:innen ergeben. Besonders kritisch stehen die kijas zu der Möglichkeit, mit dem Fahrrad gegen alle Einbahnen fahren zu können.

Aus der Sicht der österreichischen Kinder- und Jugendanwaltschaften erhöht sich durch die geplanten gesetzlichen Veränderungen das Risiko für Kinder und Jugendliche deutlich. Das Ziel, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, wurde verfehlt. Vielmehr entsteht dadurch ein Mehr an Gefährdung von Kindern.


Organisationen brauchen Kinderschutzkonzepte

Nach den mutmaßlichen Missbrauchsvorfällen in einem Kindergarten und einer Ferienbetreuungseinrichtung in Wien wird einmal mehr deutlich, dass es unerlässlich ist, dass Organisationen, Sportvereine und Nachhilfeinstitute, die mit Kindern arbeiten sowie alle Ämter, Qualitätsstandards und ein Kinderschutzkonzept erarbeiten. Dieses hat den Zweck, grenzverletzendes Verhalten, Übergriffe und Gewalt zu verhindern.

Kinderschutzkonzepte werden immer auch mit der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen erstellt. Um einen sicheren Raum für Kinder zu gewährleisten, sollen mögliche Risiken im eigenen Angebot identifiziert und Abläufe fixiert werden, die diese eindämmen. Am Ende des Prozesses umfasst das Kinderschutzkonzept diverse Maßnahmen wie beispielsweise Einstellungskriterien oder Verhaltensrichtlinien, ein Beschwerdemanagement und einen Interventionsplan. Verantwortlichkeiten werden festgelegt. Auch wir in der kija befinden wir uns inmitten der Erstellung eines Kinderschutzkonzeptes, welches von Kindern und Jugendlichen geprüft wird.

Mit einem Schutzkonzept zeigen Organisationen und Ämter, dass sie Kinderschutz ernst nehmen und Prävention in die Praxis umsetzen. Auch schützen Kinderschutzkonzepte Mitarbeiter:innen, weil sie wissen, was zu tun ist und wer zu informieren ist, wenn sie sich Sorgen um ein Kind machen. Deshalb raten wir dringend an, besser heute als morgen mit der Erarbeitung eines Kinderschutzkonzepts zu beginnen.

Die kijas Österreich begrüßen neben der Stärkung der Prävention und Sensibilisierung den Vorstoß der Regierung nach einem Bundeskinderschutzkonzept.


Geflüchtete Kinder und Jugendliche: Wiederholter Verstoß gegen Kinderrechte

Vor 30 Jahren wurden in Österreich die Kinderrechte ratifiziert, seit 30 Jahren soll unabhängig von der Herkunft kein Kind in Österreich diskriminiert werden. Und das ist gut so, denn alle Kinder brauchen dieselben Bedingungen zum Aufwachsen – dazu zählen Sicherheit, Struktur und Geborgenheit. Dies gilt auch für geflüchtete Kinder und Jugendliche.

Wenngleich im Bereich der Kinderflüchtlinge einiges erreicht werden konnte – wie z. B. die Schaffung spezieller Einrichtungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge wie das Clearing House und die Grundversorgung für alle, so sind wir noch immer weit davon entfernt, dass schutzsuchende Kinder dieselben Rechte wie andere in Österreich lebende Kinder genießen. Das erkannte auch der UN-Kinderrechtsausschuss, der sich in seinen Concluding Observations bereits im März 2020 ernsthaft darüber besorgt zeigte, dass Flüchtlingskinder in Österreich ungleich behandelt werden. Das Traurige ist: Die entscheidenden Veränderungen wurden immer noch nicht herbeigeführt.

Es bestehen nach wie vor große Unterschiede bei der Betreuung geflüchteter, unbegleiteter und nicht geflüchteter Kinder – beispielsweise bei den Tagsätzen und damit der Unterbringung oder der Betreuung. Zudem sind geflüchtete Kinder vom Ausbildungspflichtgesetz ausgeschlossen und kommen damit auch nicht in den Genuss diverser Vergünstigungen wie der Super School Card. Offene Forderungen sind auch ein/e Obsorge-Berechtigte/r ab Tag 1 des Aufenthalts in Österreich und eine verpflichtende, individuelle Kindeswohlprüfung im Asylverfahren, die sicherstellt, dass keine Abschiebung in ein Krisen- oder dem Kindeswohl abträgliches Gebiet erfolgt. Dabei sollten u. a. auch Bindungen sowie die bereits erfolgte Sozialisation in Österreich berücksichtigt werden.

Diese Verstöße gegen die Kinderrechte schreiben traurige Geschichten. Eine davon betrifft aktuell die angehende Maturantin Ajla, der aufgrund eines Vergehens ihres Vaters die Abschiebung nach Serbien und ein Einreiseverbot droht. Der Abschluss ihrer Schulbildung wird dem Mädchen, das ihren Lebensmittelpunkt seit sechs Jahren in Österreich hat, unmöglich gemacht. Auch betroffen ist der aus Salzburg nach Aserbaidschan abgeschobene Husein, der bereits sehr gut in Salzburg integriert war und die Mittelschule besuchte. Das Kindeswohl wurde bei der Abschiebung nicht bedacht. Wir mahnen weiterhin die Wahrung der Kinderrechte ein!


Tipps

Auf geht's zur Kinderstadt Salzburg

Kinder gestalten drei Wochen ihre Stadt

Von 29. Juni – 16. Juli 2022  geht „Mini-Salzburg“ zum zehnten Mal in der Eisarena und im Volksgarten über die Bühne. In der Spielstadt können Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 14 Jahren arbeiten, mitbestimmen, studieren, Theater spielen, heiraten, Radio machen, Sachen erfinden, Geld verdienen, Firmen gründen, Filme drehen, Kochrezepte ausprobieren, sich die Haare stylen lassen, Cocktails mixen und vieles mehr.

Außerdem gibt es die Möglichkeit, einen Song für unseren Kinder- und Jugendrechte Song Contest zu produzieren. Auch dieses Jahr sind wir wieder mit unserer Streitschlichtstelle vor Ort. Hier geht es zu allen Infos.


Sommer-Ferienangebote für Kinder und Jugendliche

Die Sommerferien stehen ins Haus. Wer noch nach Ferienprogrammen sucht, könnte in der Datenbank Ferienprogramme fündig werden, einer Kooperation von Land Salzburg, Forum Familie – Elternservice des Landes Salzburg, Stadt Salzburg und der EuRegio Salzburg - Berchtesgadener Land – Traunstein. Hier findet man verschiedene Angebote von Gemeinden, Vereinen und kommerziellen Anbietern. Die Suche kann nach Bezirk, Alter, Tages- oder Wochenangebote und Zeitraum gefiltert werden. Wir wünschen einen schönen Sommer!

 


Mach mit beim Mädchenbeirat

Wer könnte besser entscheiden, welche Projekte Mädchen stark machen als junge Frauen selbst? Mit dem Mädchenbeirat entscheiden junge Frauen zwischen 14 und 25 gemeinsam, welche fünf Projektideen unterstützt werden! Willkommen sind alle, die sich als Mädchen verstehen. Die ausgewählten Projekte werden von der Hil-Foundation mit bis zu 5.000 Euro unterstützt. Der Mädchenbeirat 2022 findet von Freitag, 7. Oktober 2022, bis Sonntag, 9. Oktober 2022, im Bildungshaus Schloss Puchberg in Wels (Oberösterreich) statt.

Weitere Infos und Anmeldung unter einreichen.maedchenbeirat.at


Suchen & Finden
Auf deiner Seite - kija Salzburg:

0662 430 550

Außerhalb der kija-Öffnungszeiten →
kids-line: 0800 234 123

Folge uns auf:

School Checker App! School Checker App!
Deine Rechte, deine App! Deine Rechte, deine App!
kija Österreich
Salzburg gewaltfrei Salzburg gewaltfrei
Schriftgröße / Kontrast:
Schriftgröße anpassen:
Kontrast anpassen:

Kinder- und Jugendanwaltschaft (kija) Salzburg, Fasaneriestraße 35, 1. Stock 5020 Salzburg

Tel: +43(0)662-430 550, Fax: +43(0)662-430 550-3010