Newsletter kija Sbg 06/13
Liebe FreundInnen der kija Salzburg,
wenn die Pforten von Mini-Salzburg einmal geöffnet haben, ist der Sommer nicht mehr weit. Aber wie fühlen sich die Sommerferien an, wenn nicht sicher ist, ob man im Herbst noch zur Schule gehen darf oder aus medizinischen Gründen vom Unterricht befreit wird? Die kija Salzburg fordert die neue Landesregierung dazu auf, in dieser Frage zu zeigen, dass sie die Kinderrechte ernst nimmt. Lesen Sie mehr dazu in diesem Newsletter.
Übersicht
- Mini-Salzburg ist eröffnet
- Inklusion mit Hürden
- Frisch geschieden - gut beraten!
- Ab sofort gilt die Mitteilungspflicht
- Rettet Rat auf Draht!
- Der Sommer kann kommen
Termine
Mini-Salzburg ist eröffnet
Vo 26. Juni bis 13. Juli 2013 hat im Volksgarten Salzburg die Ministadt wieder ihre Zelte aufgeschlagen. Für 3,- € Tagesmitgliedschaft können Kinder und Jugendliche zwischen sieben und 14 Jahren dort arbeiten, spielen, sich organisieren und viel Neues ausprobieren. Für alle Kinder, die einen Kulturpass haben, ist der Eintritt heuer frei. Mini-Salzburg wird vom Verein Spektrum organisiert und ist täglich außer sonntags und montags geöffnet.
Weil es auch in einer Stadt, in der Kinder das Sagen haben, zu Konflikten kommen kann, ist die kija Salzburg alle drei Wochen mit der Streitschlichtungsstelle vor Ort vertreten. Kinder, die hier arbeiten, sorgen dafür, dass Konflikte in der Stadt gut gelöst werden.
Inklusion mit Hürden
Und täglich grüßt das Murmeltier ... Vor zwei Jahren schon kritisierte die kija Salzburg die Kürzung von Integrationsstunden, heuer steht eine neuerliche Streichung der ohnehin viel zu geringen Stundenzahl zur Diskussion. Die betroffenen SchülerInnen sollen aus medizinischen Gründen vom Unterricht befreit werden. Die VerliererInnen solcher Einsparungen sind die Kinder, die um ihre Bildungs-, Entwicklungs- und Lebenschancen betrogen werden. Dabei sind die Hürden, die Kinder mit besonderen Bedürfnissen bzw. deren Eltern in den Weg gelegt werden, jetzt schon enorm. Vor wenigen Monaten wandte sich ein Jugendlicher mit einer körperlichen Behinderung an die kija Salzburg, da ihm durch Zusatztests die Aufnahme in eine weiterführende Schule verunmöglicht werden sollte.
Das Recht auf Inklusion ist ein Kinderrecht und seit 2011 Teil der österreichischen Bundesverfassung. Die UNO fordert, endlich das Kind in seiner Gesamtheit in den Vordergrund zu stellen, nicht seine Behinderung. Die neue Salzburger Landesregierung kann jetzt unter Beweis stellen, ob sie es mit den Kinderrechten tatsächlich ernst meint.
Frisch geschieden - gut beraten!
Aufgrund des geänderten Familienrechts § 95 Abs. 1a AußStrG müssen Eltern, die sich einvernehmlich scheiden lassen, seit 01. Februar 2013 bei dem/der RichterIn vorweisen, eine Beratung absolviert zu haben. Dabei geht es darum, den scheidungswilligen Eltern zu verdeutlichen, wie wichtig es ist, ihre Streitigkeiten nicht am Rücken der Kinder auszutragen. So weit das Gesetz, wer die Beratungen aber durchführen sollte, war zunächst unklar.
Inzwischen hat eine ExpertInnengruppe, an der auch die KIJAS aktiv mitarbeiteten, Standards für eine gute Beratung aufgesetzt. Orientiert an diesen Kriterien können Einzelpersonen, Vereine und Institutionen ihre Unterlagen bei der jeweiligen kija ihres Bundeslandes einreichen. Nach Prüfung der Bewerbungen durch ein ExpertInnengremium wird vom Familienministerium eine Liste mit empfohlenen Beratungsstellen veröffentlicht.
Infos: Manuela Marschnig, Familienrechtspolitik & Kindrrechte, mail
Die erste Einreichfrist endet mit 31. Juli 2013
Ab sofot gilt die Mitteilungspflicht
Kostenlos - anonym - vertraulich. Mit diesen drei Schlagworten bewarb die kija Salzburg bis dato ihr Beratungsangebot bei Kindern und Jugendlichen. Die Vertraulichkeit kann sie aber jetzt nur noch eingeschränkt garantieren, denn mit dem § 37 BKHJG ist eine erweiterte Mitteilungspflicht an die Jugendwohlfahrt in Kraft getreten, die neben anderen Berufsgruppen nun auch die KIJAS trifft. Die Mitteilungspflicht tritt in Kraft, wenn der begründete Verdacht besteht, dass Kinder misshandelt, gequält, vernachlässigt oder sexuell missbraucht werden oder ihr Wohl in anderer Weise erheblich gefährdet wird. Keine Mitteilungspflicht besteht, wenn durch professionelle Intervention die Kindeswohlgefährdung abgewendet werden kann.
Meldepflicht vs. Vertrauensbasis
Grundsätzlich ist es natürlich richtig und wichtig, dass Gewalt an Kindern und Jugendlichen gemeldet wird. Aber in dem besonderen Fall, in dem sich vor allem Jugendliche vertrauensvoll an eine Beratungseinrichtung wenden, aber noch nicht bereit dazu sind, konkrete Schritte - beispielsweise gegen ihre Eltern - zu setzen, sollte diese Vertrauensbasis nicht durch eine Meldepflicht zerstört werden oder - was befürchtet wird - von vornherein gar nicht zustandekommen. Die Achtung des Kindeswillens hat für die kija Salzburg eine besondere Bedeutung. Daher wird sie auch weiterhin im Sinne der Kinder und Jugendlichen zwischen Kindeswillen und Kindeswohlgefährdung gewissenhaft abwägen. Ob - wie befürchtet - die Inanspruchnahme der niederschwelligen Beratung durch die Meldepflicht abnimmt, bleibt abzuwarten.
Rettet Rat auf Draht!
Guter Rat ist oft teuer, besonders dann, wenn ausgerechnet die, die seit 1987 guten Rat zum Nulltarif spendeten, vor dem Aus stehen. Die Rede ist von "147 - Rat auf Draht". Das Beratungstelefon soll schon bald dem Spardruck des ORF zum Opfer fallen, der 50 Prozent der Kosten trägt. Doch wohin sollen sich dann die rund 200 AnruferInnen wenden, die Tag für Tag 147 wählen?
Die kija Salzburg jedenfalls protestiert aufs Schärfste gegen die Einsparungsmaßnahme und fordert die Politik auf, Verantworung zu übernehmen. Niederschwellige Beratungsmöglichkeiten sind für Kinder und Jugendliche besonders wichtig, fallen diese weg, ist zu befürchten, dass sie ihre Sorgen so lange für sich behalten, bis Schaden nur noch schwer abzuwenden ist. Ein kostenloses Beratungstelefon, das österreichweit erreichbar ist, ist genau das, was Kinder und Jugendliche brauchen - aber das beweisen die Zahlen ohnehin!
facebook-Aktion:Rettet Rat auf Draht
Der Sommer kann kommen
Während der Sommerferien schränkt die kija Salzburg ihre Öffnungszeiten ein.
Mo. 08. Juli bis Fr. 13. September 2013:
09.00 bis 13.00 Uhr
& nach Vereinbarung
Regionaltage - Barbara Mobil:
Die kija-Regionaltage finden im Sommer an folgenden Tagen statt:
Montag 08.07.2013 - Pinzgau
Montag 15.07.2013 - Pongau
Sommerpause
Montag 19.08.2013 - Lungau
Montag 26.08.2013 - Pinzgau
Montag 02.09.2013 - Pongau
Montag 09.09.2013 - Lungau
Montag 16.09.2013 - Pinzgau
Termine
Wer arm ist, ist selber schuld?
Onlinebefragung für Jugendliche
Laut einer Studie sind 36 Prozent der Jugendlichen in Wien der Meinung, dass arm ist, wer faul ist. Warum ist das so und wie verhält es sich in Salzburg? Die 6. Salzburger Armutskonferenz im Herbst 2013 widmet sich dem Thema Armut & Jugend und befragt im Vorfeld Jugendliche in Salzburg zu ihren Einschätzungen und veranstaltet eine Jugendkonferenz zum Thema .
Onlinebefragung für alle zwischen 14 und 24!
Vor-Konferenz: Müssen nur wollen ...!
Wann: Mo. 14. Oktober 2013, 09.00 bis 13.00 Uhr
Wo: Bildungshaus St. Virgil, Ernst-Grein-Straße 14, 5026 Salzburg
Anmeldung & Infos: Tel.: 0662-849373-227, mail
Plakatwettbewerb Cybermobbing
333 Kinder und Jugendliche waren es, die sich im ersten Halbjahr 2013 an die kija Salzburg wandten, weil sie gemobbt wurden. Wer Mobbing erlebt, glaubt oft, die ganze Welt hat sich gegen ihn/sie verschworen. Doch Mobbing ist schon lang kein Randphänomen mehr, sondern betrifft fast jede Schule. Deshalb müssen wir ein breites Bewusstsein schaffen und geschlossen gegen Mobbing auftreten.
Der Österreichische Präventionspreis ruft jetzt SchülerInnen zur Teilnahme an einem Plakatwettbewerb gegen Cybermobbing auf.
Einsendeschluss ist der 30. September 2013
Das Team der kija Salzburg wünscht einen schönen und erholsamen Sommer! Laufende Infos rund um die kija Salzburg erhalten Sie auf: www.facebook.com/kijasalzburg
05 7599 729
kids-line: 0800 234 123 (13:00 – 21:00 Uhr)