Newsletter kija Sbg 03/13

Liebe FreundInnen der kija Salzburg, sehr geehrte Damen und Herren,

Papier ist geduldig, aber auch wir haben einen langen Atem. Es sind zwar selten die großen Visionen, die in neuen Gesetzestexten oder Empfehlungen angegangen werden, aber dennoch werden so Schritt für Schritt kleine kinderrechtliche Verbesserungen erkämpft. Wir bleiben jedenfalls weiter dran, aus Paragrafen gelebtes Kinderrecht zu machen. Lesen sie mehr dazu in diesem Newsletter.


Jetzt "Anna & der Wolf II" buchen!

Die Trennung der Eltern ist ein Thema, das viele Kinder belastet. Damit sie sich nicht länger allein mit ihren Sorgen fühlen, bringt die kija Salzburg das Theaterstück "Anna und der Wolf II - SOS im Märchenwald" in die Schulen. Mit einer Mischung aus Zauberwelt und Realität schafft die Theatergruppe Traumfänger es, die Kinder zu berühren und die Tür für ein weiterführendes Gespräch zu öffnen.

Sowohl für die Sichtveranstaltung als auch für alle Termine in den Bezirken sind noch Plätze frei!!!

Sichtveranstaltung für Eltern, LehrerInnen & MultiplikatorInnen:

Wann: Mi. 17. April 2013, 15.00 Uhr
Wo: Oval - Die Bühne im Europark, Europastraße 1, 5020 Salzburg
Eintritt frei!

Termine für Schulklassen in allen Bezirken (jeweils 09.00 und 11.00 Uhr):

Mo. 13. Mai 2013, Hallein
Di. 14. Mai 2013, Wallerseehalle Henndorf
Mi. 15. Mai 2013, Wielandnerhalle Bischofshofen
Do. 16. Mai 2013, Pinzgau
Fr. 17. Mai 2013, Veranstaltungssaal St. Michael
Mi. 22. Mai 2013, Oval - Die Bühne im Europark

Preis: 4,- € pro SchülerIn. Für Geschwister 2,- € pro SchülerIn. Für Flüchtlingskinder und Kinder, deren Eltern im Besitz des "Hunger auf Kultur"-Ausweises sind, ist der Besuch kostenlos.

Anmeldung unbedingt erforderlich: kija Salzburg, 0662-430 550

Weitere Infos

Danke an:

     


Verpflichtende Beratung für Scheidungseltern

Mit den seit Februar 2013 in Kraft tretenden Änderungen im Familienrecht sind einvernehmlich geschiedene Eltern dazu verpflichtet, sich bezüglich des Wohls ihres/r gemeinsamen Kindes/Kinder beraten zu lassen. Obwohl das Gesetz beschlossen wurde, bevor die Rahmenbedingungen (Also wer führt Beratungen mit welchem Inhalt zu welchem Preis durch?) geklärt waren, gibt es schon Erfahrungen aus der Praxis. Diese wurden im März bei einer berufsgruppenübergreifenden Tagung des Justizministeriums, des Familienministeriums und der KIJAS Österreich von Dagmar Bojdunyk-Rack, Geschäftsführerin von Rainbows Österreich, in Salzburg präsentiert. Überraschend dabei war, dass eine große Mehrheit der Elternteile trotz Kosten und Verpflichtung sehr positiv auf die Beratung reagierte. Es geht also zunächst darum, den Widerstand der Eltern zu überwinden, um es dann zu schaffen, sie aus ihrem Streitmodus herauszuholen und ihnen ihre Verantwortung als Eltern bewusst zu machen.

Ziel der Tagung mit über 160 TeinehmerInnen aus ganz Österreich war es, Qualitätsstandards und Rahmenbedingungen für diese Beratung zu erarbeiten. Auf Basis der Tagungsergebnisse werden diese von einem wissenschaftlich begleiteten Beirat festgelegt und voraussichtlich Ende Mai veröffentlicht.
Auch wenn damit die Vision eines Außergerichtlichen Familienausgleichs noch lange nicht erreicht ist, begrüßen die KIJAS Österreich diesen Schritt in die richtige Richtung.


Kritik an Gesetzesnovellen angekommen!

Sowohl das österreichische Staatsbürgerschaftsgesetz als auch das österreichische Fremdenrecht sind Großbaustellen, die in vielen Facetten sowohl der Lebensrealität der betroffenen Menschen als auch der Menschenwürde widersprechen. Und dennoch ist es erfreulich berichten zu können, dass zumindest in Teilaspekten die Kritik der KIJAS und vieler anderer NGOs aufgegriffen wurde. 

  1. Das FNG-Anpassungsgesetz (Fremdenbehördenneustrukturierungsgesetz), das die Mitwirkungspflicht unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge bei der Suche ihrer Familien vorsah - was für die Betroffenen brandgefährlich sein kann - wurde in Paragraf 13 durch den Absatz 6 ergänzt: "Diese Mitwirkungspflicht besteht nicht, wenn die Suche nach dem Familienangehörigen nicht im Interesse des Kindeswohles gelegen ist." 

  2. Bezüglich der Novellierung des Staatsbürgerschaftsgesetzes kündigte Staatssekretär Kurz eine Änderung des vorliegenden Entwurfes an. Demnach soll es für die Zuerkennung der Staatsbürgerschaft bei unehelichen Kindern mit österreichischem Vater und ausländischer Mutter nicht mehr notwendig sein, dass die Vaterschaft schon vor der Geburt anerkannt wird. Vielmehr soll eine Frist von bis zu vier Wochen nach der Geburt eingeräumt werden.

In diesem Sinne, bleiben wir weiter kritisch!


Traumatisierte Gewaltopfer

Ende Februar fand in Wien ein Symposium zum Thema "Prävention von Missbrauch und Gewalt" statt, in dessen Rahmen eine Studie der Universität Wien zu Traumatisierungen der Opfer kirchllicher Gewalt vorgestellt wurde. Unter der Leitung von Brigitte Lueger-Schuster wurden Interviews mit Opfern geführt, die sich an die Klasnic-Opferschutzkommisssion gewandt hatten. Es stellte sich heraus, dass rund 50 Prozent der untersuchten Fälle eine Posttraumatische Belastungsstörung aufweisen. Diese zeigt sich durch Depressionen, Alpträume, Flashbacks, Scham- und Schuldgefühle, Ängste, sexuelle Probleme, Brüche in der biografischen Entwicklung u. a. Zusätzlich ist davon auszugehen, dass viele ehemalige Opfer über das Erlebte noch immer nicht sprechen können und sich deshalb noch gar nicht an die Kommission wenden konnten. Die Aufarbeitung dieses dunklen Kapitels ist also längst noch nicht abgeschlossen.

Zur Studie der Universität Wien: hier


KIJAS österreichweit aktiv

Zweimal im Jahr treffen sich die Kinder- und JugendanwältInnen Österreichs, um bundesweite Vorgehensweise zu akkordiern. Mitte März war es wieder einmal so weit, getagt wurde in St. Pölten. Hier die wichtigsten Themen:

  1. Kinderrechtemonitoring

    Eine gewichtige Rolle nehmen die KIJAS im Prozess zur Verwirklichung des vom UN-Kinderrechteausschuss empfohlenen Kinderrechtemonitorings ein. Drei der zwölf von Bundesminister Mitterlehner eingesetzten Projektgruppen arbeiten unter der Federführung der KIJAS, namentlich die Projektgruppe zum Kindeswohlvorrangigkeitsprinzip, die PG zu den Kindeswohlstandards für außerhalb der Herkunftsfamilie aufwachsende Kinder und die PG zum Jugendcheck auf Länder- und Gemeindeebene. Im November werden die ersten Arbeitsergebnisse der einzelnen Gruppen erwartet.

  2. Das neue Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz

    Nachdem die Bundesregierung nach zähen Verhandlungen endlich das neue Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz beschlossen hat, haben die Länder bis zum 01. Mai 2014 Zeit, die betreffenden Durchführungsgesetze auszuarbeiten. Jetzt geht es darum, dieses Zeitfenster zu nutzen, möglichst viele konstruktive Verbesserugsvorschläge einzubringen. Neben der Verbesserung der Standards in der Jugendwohlfahrt geht es nicht zuletzt auch um die legistisch abgesicherte Stärkung der Unabhängigkeit der Kinder- und Jugendanwaltschaften. Vorbild ist in diesem Fall übrigens Vorarlberg, wo demnächst ein eigenes Kinder- und Jugendanwaltschaftsgesetz beschlossen wird.

  3. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge 

    Ein befruchtender Austausch zum Thema unbegleitete minderjährige Flüchtlinge fand zwischen den KIJAS und den Gästen Heinz Fronek (Asylkoordination) und Birgit Einzenberger (UNHCR) statt. Insbesondere was strukturelle Benachteiligungen betrifft, will man künfitg noch enger zusammenarbeiten.

EU-Empfehlungen gegen Kinderarmut

Kinderarmut ist ein europaweites Problem. Prozentuell gesehen sind Kinder von Armut stärker betroffen als die Gesamtbevölkerung. Die EU-Kommission hat deshalb Ende Februar ihre Empfehlungen zur Bekämpfung der Kinderarmut unter dem Titel "Investitionen in Kinder: Den Kreislauf der Benachteiligung durchbrechen!" veröffentlicht. Die Empfehlungen reichen vom Gesundheitsbereich über den Bildungsbereich bis hin zur Arbeitsmarktpolitik.

Lesen Sie die Empfehlungen der Kommission: hier


D ratifiziert UN-Zusatzprotokoll

Ende Februar 2013 ratifizierte Deutschland als erster europäischer Staat und dritter weltweit das Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention. Das Zusatzprotokoll ermöglicht ein Beschwerdeverfahren in Genf gegen Kinderrechtsverletzungen, also z. B. wenn Kinder nicht ausreichend vor Gewalt geschützt werden, keinen Zugang zu Bildung haben oder diskriminiert werden. Das Zusatzprotokoll tritt in Kraft, wenn es von insgesamt zehn Staaten ratifiziert wurde.

Mehr Infos


Termine

Tagung: Schnittstelle zwischen Jugendwohlfahrt und stationären Hilfen

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark veranstaltet eine Fachtagung zur  Lösung der Probleme, die in der Zusammenarbeit zwischen Familienmitgliedern, Fachpersonal u. a. auftreten, wenn Jugendliche an der Schnittstelle zwischen stationären Hilfen und Fremdunterbringung betreut werden.

Wann: Di. 09. bis Mi. 10. April 2013

Wo: Raiffeisenhof, Krottendorfer Straße 81,  8052 Graz

Anmeldung bis 14. März 2013,Programm


Tagung "Kinder schützen - jetzt!"

Wann: Do. 04. bis Sa. 06. April 2013

Wo: Technische Universität & Rathaus Wien

Vor 100 Jahren, am 18. Juli 1913, wurde der Kinderarzt Hans Czermak geboren. Ihm ist es zu verdanken, dass 1989 im Kindschaftsrecht-Änderugsgesetz der Halbsatz "die Anwendung von Gewalt und die Zufügung körperlichen oder seelischen Leidens sind unzulässig" eingefügt wurde.

Doch mehr als 20 Jahre später wissen nur etwa 30 Prozent der Eltern, dass es ein Gewaltverbot in der Erziehung gibt, 66 Prozent bekennen sich zur Ausübung von Gewalt als Erziehungsmittel. Auch die vielerorts bestehende strukturelle Gewalt durch die Benachteiligung von Kindern gehört zum Alltag. Im Jubiläumsjahr soll das wieder vermehrt ins Bewusstsein gerückt werden.

Infos zu Programm, Preis & Anmeldung: hier


Vortrag Intersexualität

Etwa jedes tausendste Kind kommt ohne eindeutige Geschlechtsmerkmale zur Welt, wird also als intersexuell bezeichnet. Da Intersexualität als Krankheit gilt, werden mit dem Argument des Kindeswohls sehr früh chirurgische bzw. hormonelle Behandlungen eingeleitet, um die Betroffenen zu einem echten Mädchen oder Jungen zu machen. Das Frauenbüro Salzburg veranstaltet zu dieser umstrittenen Praxis einen Vortrag.

Wann: Di. 23. April 2013, 18.00 Uhr

Wo: Schloss Mirabell, Pegasuszimmer

Eintritt frei, Anmeldung erbeten!


MYKI & Ulrich Wickert Preis

Wer ein besonderes Projekt für den Schutz und die Förderung von Kindern ins Leben gerufen hat, kann dieses ab sofort für MYKI - den österreichischen Kinderschutzpreis einreichen. Einsendeschluss ist der 30. September 2013.

Alle Infos: hier

Für JournalistInnen ist der Ulrick-Wickert-Preis interessant, der Berichte und Reportagen zu den Kinderrechten fördert. Dieses Jahr wird der beste Beitrag speziell zu den Rechten von Mädchen gesucht. Einsendeschluss ist der 31. März 2013.

Alle Infos: hier


Das Team der kija Salzburg wünscht Ihnen frohe Ostern. Laufende Infos rund um die kija Salzburg erhalten Sie auf: www.facebook.com/kijasalzburg

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Tel: +43(0)662-430 550, Fax: +43(0)662-430 550-3010