***Stellungnahmen Einzelansicht***

Die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf Kinder und deren Rechte

Eine kritische Befundaufnahme der Kinder- und Jugendanwaltschaften (kijas) Österreichs anlässlich des Internationalen Tages der Kinderrechte

Die Krise trifft alle, besonders jedoch junge Menschen Nun ist also klar: Wir stehen am Beginn des Lockdowns #2 mit neuerlichen Schulschließungen sowie weiteren Beschränkungen. Die gesetzten Maßnahmen sollen die Ausbreitung des Virus verlangsamen, oberstes Ziel dabei: die physische Gesundheit der Bevölkerung und die Aufrechterhaltung eines funktionierenden Gesundheitssystems. Die Corona-Krise stellt alle auf eine Belastungsprobe und konfrontiert Politik und Verwaltung mit der großen Herausforderung, wirksam gegen die Pandemie vorzugehen. Es darf dabei aber nicht aus den Augen verloren werden, dass die entsprechenden Maßnahmen mit massiven Eingriffen in die Lebenswelt und die Grundrechte der Kinder verbunden sind.

Wie die Ergebnisse zahlreicher Studien1 und die Erfahrungen der kijas zeigen, leiden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene am stärksten unter den Folgen der Krise - mehr noch als ältere Menschen. Sie sind dem Stress der Erwachsenen, den Existenzängsten und der kollektiven Verunsicherung 1:1 ausgesetzt. Dabei haben sie aber ganz andere Ressourcen im Umgang mit der Krisenbewältigung und ihr Grundvertrauen in eine „heilbare“ Welt2 ist beschädigt. Während für Erwachsene die Beschränkungen schon schwierig genug sind, stehen die „neuen Regeln“ den Bedürfnissen und Entwicklungsphasen von Kindern und Jugendlichen diametral entgegen. So bedeutet die Abstandsregel gerade für Kleinkinder, bei denen das gemeinsame Spielen ein wesentlicher Aspekt der Herausbildung motorischer Fähigkeiten darstellt, eine massive Einschränkung - genauso wie der Verlust von wichtigen Bezugspersonen, wie der Großeltern. Oder in der Pubertät, wo für Jugendliche die Ablöse vom Elternhaus beginnt und die Bedeutung der Peer-Group zunimmt, eine aus entwicklungspsychologischer Sicht wichtige Zeit, um mit Liebe und Sexualität zu experimentieren. Doch Kontaktverbote und Einschränkungen machen dies sehr schwierig - während des Lockdowns sogar unmöglich und mit Strafe bedroht.

Langfristige Folgen

Es gibt bereits jetzt sichtbare Folgen dieser Krise auf die psychische Gesundheit und die Entwicklung von Kindern. Schon jetzt zeigen sich Veränderungen beim sozialen Verhalten von jungen Menschen - wenn zum Beispiel ein Kleinkind einem anderen zuruft „Stopp, du Mörder“, weil es ihm beim Spielen zu nahegekommen ist oder, wenn Kinder Angst entwickeln, „schuld“ an der Erkrankung eines nahestehenden Angehörigen zu sein. Wenn Schüler*innen zusammenbrechen, weil sie ein neuerliches Eingesperrt-Sein nicht mehr aushalten, oder wenn Jugendliche von der Straße vertrieben werden und nicht mehr wissen, wohin. Diese und viele ähnliche Geschichten haben die kijas seit Beginn der Pandemie erreicht - von verzweifelten Jugendlichen, überlasteten Eltern bis hin zu besorgten Pädagog*innen oder anderen Kolleg*innen der Kinder- und Jugendarbeit.

Was muten wir den jungen Menschen zu? Was werden die erst später sichtbaren und langfristigen Folgen dieser Maßnahmen sein? Wenn Nähe als Gefahr vermittelt wird, wenn Kindern ihr stabilisierendes Umfeld abhandenkommt?

Empfehlungen der kijas

1. Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein

In der öffentlichen Diskussion stehen meist die Folgen des Lockdowns für die Wirtschaft, den Tourismus oder den Handel im Mittelpunkt. Kinder und Jugendliche kommen bei den budgetrelevanten Entschädigungsleistungen nicht vor. Doch genau darum muss es gehen: Wir müssen die Bedürfnisse von jungen Menschen im Blick haben, um sie möglichst unbeschadet durch die Krise zu bringen. Denn alle Pandemie-Bekämpfungsmaßnahmen müssen, wenn sie in Grundrechte eingreifen, sorgfältig geprüft, und - gerade bei Kindern und Jugendlichen - auf ihre Verhältnismäßigkeit und nachteiligen Auswirkungen untersucht werden. Das erfordert auch der Artikel 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern: „Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher und privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein.“

Das bedeutet,

  • dass in alle Entscheidungen Kinderschutz- und Kinderrechtsexpert*innen eingebunden werden müssen;
  • dass ausreichende budgetäre Mittel (COVID-Sondertöpfe) für abfedernde und kompensatorische Maßnahmen auch für junge Menschen unbürokratisch und rasch zur Verfügung stehen müssen.

2. Recht auf Bildung

Wie viele andere haben sich auch die kijas Österreichs in ihrer jüngsten Stellungnahme3 massiv gegen Schulschließungen ausgesprochen. Schule ist mehr als ein Ort der Wissensvermittlung. Für viele ist sie ein sicherer Ort, mit Tagestruktur und geregelten Abläufen, ein wichtiger Lebensraum, in dem informelles Lernen stattfindet. Ein sich mehrmals wiederholender, länger andauernder Fernunterricht bringt neben erheblicher Einschränkung der Bildungsmöglichkeiten auch den Verlust wichtiger Sozialkontakte. Die Bildungsschere droht sich weiter zu vergrößern. Besonders betroffen sind wieder einmal jene Kinder und Jugendlichen, die ohnehin schon benachteiligt sind. Durch die Schulschließungen wird es diesen jungen Menschen noch schwerer gemacht, den Anschluss zu schaffen. Doch generell stehen Schüler*innen noch mehr unter dem Leistungsdruck, den Lehrstoff in noch kürzeren Phasen der Tests und Schularbeiten abrufen zu müssen. Es muss jetzt massiv bildungspolitisch gegengesteuert werden, damit wir nicht einen immer größer werdenden Teil unserer jungen Generation in psychische Erkrankung oder Arbeitslosigkeit und somit Perspektivenlosigkeit verlieren.

Wir wiederholen daher unsere Empfehlungen:

  • Keine flächendeckendeVerschiebung von Schulen als Bildungs- in Richtung Betreuungseinrichtungen, vor allem nicht für die Sechs- bis Zehnjährigen bzw. Zehn- bis 14-Jährigen. Allenfalls zeitlich befristet, nur, wenn unbedingt nötig, in einzelnen Schulen bei Auftreten von regionalen Clustern.
  • Es sollten vorrangig andere Möglichkeiten ausgeschöpft werden - z.B. mittels Halbierung von Klassen und einer Mischform von Präsenz- und Fernunterricht sowie von Virolog*innen empfohlenen Lüftungsanlagen.
  • Internet und PC sind die mittlerweile überlebensnotwenige Lernbasis. Es braucht daher eine kostenlose technische Ausstattung für alle Lehrkräfte und Schüler*innen sowie eine einheitliche (bei Bedarf mehrsprachige) Software.
  • Besonderes Augenmerk ist auf Matura- und Abschlussklassen zu richten. Diese sollten nach Möglichkeit jedenfalls im Präsenzunterricht bleiben können und gegebenenfalls sollten geeignete Ausweichräumlichkeiten dafür angemietet werden.
  • Schulbusse: Im öffentlichen Linienverkehr, welcher den Großteil der Schüler*innentransporte ausmacht, werden Kinder unter sechs Jahren gar nicht gezählt, bei unter 14-Jährigen zählen drei Kinder als zwei Personen. Die Folge dieser seit Jahren kritisierten Rechtslage sind überfüllte Schulbusse, die im Zusammenhang mit der Pandemie zu absolut unverantwortlichen Situationen führen. Sowohl durch einen zeitlich gestaffelten Unterrichtsbeginn als auch durch einen verstärkten Einsatz von Schulbussen zu den Stoßzeiten sollte eine bessere Verteilung während des gesamten Tages erreicht werden. Nach dem Motto: „Jedem Kind einen gesicherten Sitzplatz - auch im Linienverkehr!“
  • Zudem ist die Aufwertung der Kinderbetreuungseinrichtungen als erste Bildungseinrichtungen ein längst fälliger Schritt: Durch verbesserte pädagogische und strukturelle Rahmenbedingungen u.a. durch kleinere Gruppen und höhere Betreuungsschlüssel.

3. Recht auf Schutz vor Gewalt

Eines der wichtigsten Kinderrechte ist das Recht auf Schutz vor Gewalt. Nach wie vor wachsen in etwa 25 Prozent der Kinder in Österreich mit Gewalterfahrung auf. In Zeiten von Corona ist der Druck auf Familien zusätzlich gestiegen und somit auch die Gefahr für Kinder, Gewalt ausgesetzt zu sein. Unter Fachleuten ist es unbestritten, dass das Risiko von Misshandlung oder Vernachlässigung auf Grund der krisenhaften Umstände deutlich erhöht ist.

Verschärft wurde und wird die Situation vor allem dadurch, dass ein Großteil der Unterstützungsleistungen für Familien auf online Dienste umgestellt oder - statt sie auszubauen - drastisch reduziert wurden. Für besondere Irritationen sorgt die eingeschränkte Erreichbarkeit von Sozialarbeiter*innen der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe, da diese derzeit in Corona-Krisenstäben mitarbeiten und für das Contact Tracing eingesetzt werden. Dies obwohl pandemiebedingt die Kernaufgaben der Sozialarbeiter*innen stark zugenommen haben: Von Unterstützungsangeboten für Familien aufgrund von psychischen, finanziellen und emotionalen Belastungen bis hin zum Schutz von Kindern vor Gewalt.

Für schutzbedürftige Kinder ist es in Zeiten von Pandemien besonders wichtig, dass die Kontinuität ihrer Versorgung sichergestellt ist!

  • In diesem Zusammenhang ist auf die große Bedeutung von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen für den Kinderschutz hinzuweisen, denn eine relevante Zahl von Gefährdungsmitteilungen kommt aus diesem Bereich. Das Offenhalten sichert also nicht nur das Recht von jungen Menschen auf Bildung, sondern unterstützt auch deren Recht auf Schutz vor jeder Form von Gewalt.
  • Die Handlungsfähigkeit und Erreichbarkeit der Mitarbeiter*innen der Kinder- und Jugendhilfe muss sichergestellt sein! Die Kinder- und Jugendanwält*innen sprechen sich strikt gegen eine Übertragung von Aufgaben für das Contract Tracing an qualifizierte Sozialarbeiter*innen aus und warnen vor einer dadurch in Kauf genommenen strukturellen Kindeswohlgefährdung.
  • Trotz knapper Budgetmittel sind Sensibilisierungskampagnen zum Gewaltverbot in der Erziehung durchzuführen. Der UN-Kinderrechteausschuss hat dem Vertragsstaat Österreich die verstärkte Sensibilisierung neuerlich ausdrücklich empfohlen.

 

4. Recht auf Gesundheit

4.1. Psychische Gesundheit

Nicht außer Acht gelassen werden darf - bei aller Sorge um die körperliche Gesundheit und das überlastete Gesundheitssystem - die psychische Gesundheit.4 Die einseitige Konzentration auf das Virus hat dazu geführt, dass dieser wichtige Bereich noch mehr vernachlässigt worden ist. Wie mehrfach übereinstimmend berichtet wird, haben psychische Belastungen (wie Schlafstörungen, Konzentrationsprobleme, Albträume oder Angst-, Spannungs- und Unruhezustände) - besonders auch bei jüngeren Kindern - zugenommen. So wurde bei Krisenhotlines für Kinder und Jugendliche - wie „Rat auf Draht“ oder der Salzburger „kidsline“ - eine Zunahme von Anrufen verzeichnet. Den gesteigerten Druck, unter dem Kinder leiden, merken aber auch Schulsozialarbeiter*innen, Psycholog*innen oder Frühförder*innen, die sich unter anderem mit Fällen von Selbstverletzungen schon bei Kleinkindern konfrontiert sehen. Gleichzeitig wurden und werden additive Unterstützungsleistungen heruntergefahren.

Empfehlungen:

  • Ausbau und Finanzierung therapeutischer Stress- und Krisenbewältigungsgruppen (Kleingruppen) für Kinder verschiedener Altersstufen - und zwar ohne Diagnose („Nicht das Kind ist krank, sondern die Welt“).
  • Therapeutische EMDR-Akutinterventionsteam5in Schulklassen oder Kindergartengruppen bei (drohenden) Schließungen, Quarantänemaßnahmen etc. zur Stabilisierung, damit die betroffenen Kinderwieder mehr Selbstkontrolle erfahren, Gefühle der Ohnmacht und Hilflosigkeit sowie Spannungs- und Unruhezustände besser aushalten können. Außerdem würden in einem parallel durchgeführten Screening besonders belastete Kinder erkannt und mit weiterführenden Maßnahmen gestützt werden können.
  • Unterstützungsleistungen (wie Logo- oder Ergotherapie) an Schulen durch die Ampelschaltung keinesfalls einschränken. Diese dürfen nicht als „schulfremde Personen“ gewertet werden.
  • Ausbau mobiler (Krisen-)Beratung für Kinder, Jugendliche und Familien.

4.2.COVID-19 Maßnahmen für Kinder und Jugendliche

Kinder sind keine kleinen Erwachsenen und sie sind von den gesundheitsbezogenen Maßnahmen in spezieller Weise betroffen: Neugeborene, die von der COVID-19 positiv getesteten Mutter gleich nach der Geburt getrennt werden; Kleinkinder, die als Kontaktperson wochenlang nicht ins Freie dürfen; Kinder, die in sozialpädagogischen Einrichtungen während der gesamten Quarantänezeit alleine und abgesondert in ihrem Zimmer sind; Volksschulkinder, die als „Verdachtsfall“ ohne Beisein ihrer Eltern oder sonstiger Vertrauensperson alleine in einem Raum auf die Testung warten müssen oder mehrere Jugendliche an einer Schule, die aufgrund verschiedener zuständiger Gesundheitsbehörden bei ein und demselben Verdachtsfall völlig unterschiedliche Bescheide erhalten.

Die behördlichen Bescheide zur Absonderung von betroffenen Kindern - ob als kranke oder als krankheits- oder ansteckungsverdächtige Personen - sind an diese persönlich adressiert. Entsprechend den rechtlichen Erfordernissen ist der Bescheid altersunabhängig in der juristischen „Amtssprache“ formuliert. Im Fall einer Testung erhalten Kinder im Vorfeld bis dato keinerlei altersgerechte Information. Besonders für Kinder im Volksschulalter führt dieses Informationsdefizit unserer Erfahrung zu Verunsicherung oder sogar Verängstigung.

Empfehlungen:

  • Einheitliches abgestimmtes Vorgehen der Gesundheitsbehörden
  • Eigene „Hotline“ bzw. Fachpersonal für Gesundheitsmaßnahmen und -fragen von denen Kinder betroffen sind
  • Überdenken der Quarantänemaßnahmen für Kleinkinder: gelindere Mittel, Verkehrsbeschränkungen unter Auflagen etc.
  • Kinder haben ein Recht auf altersgerechte Information! Im Sinne einer kinderfreundlichen Verwaltung empfehlen die Kinder- und Jugendanwaltschaften daher speziell bei Kindern unter 14 Jahren bei behördlichen Absonderungen und anstehenden Testungen dem formellen Bescheid eine Information in einfacher Sprache beizulegen, in der der Grund der Absonderung und die notwendigen Maßnahmen erklärt werden, aber auch der Hinweis auf eine niederschwellige Beratungsstelle enthalten ist. Weiters wird angeregt bei Testungen beispielsweise einen animierten Kurzfilm zur Ablenkung und Beruhigung anzubieten. Die Kinder- und Jugendanwaltschaften der jeweiligen Länder stehen sowohl für die Namhaftmachung als Beratungsstelle als auch bei der Formulierung einer kindgerechten Information gerne zur Verfügung.

Handlungsbedarf

Die angeführten und zahlreiche weitere Rechte sind durch die Corona-Krise stark in Mitleidenschaft gezogen: das Recht auf Freizeit und Spiel oder das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf Kontakt zu beiden Eltern. Auch das Recht auf angemessenen Lebensstandard bzw. dasThema Armut haben seit der Pandemie eine noch größere Dringlichkeit bekommen. Nicht alle Kinder und Jugendlichen sind von der Pandemie gleichermaßen betroffen, für manche gab und gibt es mitunter sogar Vorteile. Für die große Mehrheit jedoch bedeutet sie, insbesondere mit Schließungen von Kindergärten und Schulen, einen dramatischen Einschnitt. Grundrechte - die Kinderrechte - werden außer Kraft gesetzt. Die Liste der kija Vorschlägen zur Entlastung junger Menschen ist lang. Nicht alle sind neu, die Covid-19 Situation zeigt jedoch - wie durch ein Brennglas vergrößert - deutlich die großen Schwachstellen auf. Wir müssen alles daransetzen, um den Kindern und Jugendlichen den Stellenwert, die Rechte und die Chancen, die ihnen zustehen, zu sichern. Wir dürfen der nächsten Generation nicht ihre und damit verbunden auch unsere eigene Zukunft verbauen. Es besteht dringender Handlungsbedarf!

 

1 U.a. Kathrin Sevecke, Uni Innsbruck www.i-med.ac.at/mypoint/news/746067.html oder Ulrike Zartler, Uni Wien orf.at/stories/3171707/
2 Der Kinderbuchautor Ali Mitgutsch prägte den Begriff der „heilbaren Welt“ zum Unterschied der „heilenWelt“
3www.kija.at/images/stories/positionen/Stellungnahme_ChanceaufBildung_10112020.pdf
4 „Gesundheit ist ein Zustand völligen psychischen, physischen und sozialen Wohlbefindens und nicht nur das Freisein von Krankheit und Gebrechen.“ Die Gesundheitsdefinition der WHO 1948 5 www.emdr.at

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