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Kinderschutz und Gewaltprävention für alle Kinder- und Jugendeinrichtungen

Anlässlich des Internationalen Tages der Menschenrechte und der aktuell medial berichteten Übergriffe - insbesondere in Sportinternaten, -vereinen etc. - haben die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs einen Bericht zur Gewaltprävention und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, die institutionell betreut werden, verfasst.

Dieser Bericht wurde gemeinsam mit dem Sonderbericht der Volksanwaltschaft „Kinder und ihre Rechte in öffentlichen Einrichtungen“ präsentiert und veröffentlicht.
In dem Bericht legen die KIJAS dar, welche Faktoren Gewalt begünstigen. Dabei kann davon ausgegangen werden, dass Gewalthandlungen fast immer mit gewaltförmigen Strukturen einhergehen.

Merkmale dieser Strukturen sind:

  • Mehr oder weniger geschlossene Systeme
  • Steile Hierarchien mit starken Abhängigkeiten und Angstbeziehungen
  • Zu wenig, ausgebranntes oder pädagogisch mangelhaft ausgebildetes Personal
  • Fehlende Aufsicht
  • Kultur der Verdrängung und Verharmlosung

Aus Sicht der KIJAS ist in ALLEN Einrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche wohnen, betreut, trainiert oder unterrichtet werden, ein respektvoller und gewaltfreier Umgang, der sowohl körperliche, psychische und sexuelle Gewalt umfasst, nötig.

Es braucht:

  • Kinderrechtliche Information in allen Einrichtungen
  • Kinderschutz und Gewaltprävention werden in die jeweilige Satzung/Leitbild etc. aufgenommen.
  • In jeder Institution gibt es mindestens eine interne Ansprechperson für Kinderschutzfragen.
  • Die Verhaltensregeln im Umgang mit Kindern/Jugendlichen sind allen bekannt und werden verlässlich eingehalten.
  • Bei der Personalauswahl wird neben dem sonstigen Fachwissen das Thema Kinderschutz und Gewaltprävention berücksichtigt (Strafregisterbescheinigung, Ehrenkodex …).
  • Entsprechende Fortbildung für alle MitarbeiterInnen
  • Klare Handlungsrichtlinien im Fall von Übergriffen
  • Kinder/Jugendliche wissen, an wen sie sich innerhalb der Einrichtung sowie außerhalb (externe Vertrauenspersonen) als Gewaltbetroffene wenden können.

„Diese Richtlinien müssen in ALLEN Einrichtungen umgesetzt werden: In Internaten und Heimen für SchülerInnen, für Kinder mit oder ohne Behinderung, angehende SportlerInnen, SängerInnen, in  Wohngemeinschaften für junge Flüchtlinge und für Kinder, die außerhalb der Familie großwerden“, so die Salzburger Kinder- und Jugendanwältin Andrea Holz-Dahrenstaedt.

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