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Frühjahrstagung der Kinder- und JugendanwältInnen in Linz

Angst darf nicht lähmen - altersgerechte Information stärkt Kinder und Jugendliche.

Gruppenbild der österreichischen Kinder- und JugendanwältInnen

Von 11. bis 12. März 2020 tagten die österreichischen Kinder- und JugendanwältInnen in Linz.

Anlässlich der Frühjahrstagung der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs in Linz
wurden wichtige kinderrechtliche Themen diskutiert. Krieg, Klimakrise und aktuell der Corona-Virus beunruhigen viele Kinder und Jugendliche. Desinformation und überschießende Emotionalität fördern Ängste, kindgerechte und sachliche Information hingegen tragen dazu bei, mit diesen Gefühlen besser umzugehen und Handlungsfähigkeit zu stärken. Dahingehend möchten die Kinder- und JugendanwältInnen die Eltern, Bezugspersonen und PädagogInnen sowie EntscheidungsträgerInnen ermutigen. Die Kinder- und Jugendanwaltschaften werden mit individuellen Beratungszugängen - insbesondere per Telefon, E-Mail und Social Media - auch in den kommenden Wochen die Kinder und Jugendlichen bei ihren Fragen und Sorgen unterstützen.

Empfehlungen Kinderrechtsausschuss

Ein zentraler Programmpunkt auf der Tagung war die Analyse der „Concluding Observations“ des Kinderrechtsausschusses der Vereinten Nationen. Die Umsetzung der Kinderrechtskonvention durch die Staaten wird ca. alle fünf Jahre durch den UN-Kinderrechtsausschuss überprüft. Österreich war im Jänner 2020 an der Reihe. Das Ergebnis ist ein Bericht mit umfassenden Empfehlungen.

Wenngleich vieles positiv hervorgehoben wurde, enthält der Bericht durchaus auch kritische Anmerkungen. So wurde z.B. bemängelt, dass bei Prävention und wirksamen Maßnahmen gegen Gewalt an Kindern ein Aufholbedarf besteht. Ausdrücklich wird auch die Wichtigkeit einer „Kinderanwaltlichen Vertrauensperson“ für Kinder und Jugendliche in sozialpädagogischen Einrichtungen betont, und es wird angeregt, dieses Angebot flächendeckend auszubauen und auf Kinder und Jugendliche in allen öffentlichen Einrichtungen (also auch Einrichtungen für Kinder mit Behinderungen, Wohnheime und Internate, psychiatrische Einrichtungen, Wohnheime für AsylwerberInnen sowie Justizanstalten, in denen Minderjährige angehalten werden) auszuweiten.
Ebenso wurde eine Empfehlungen der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs aufgegriffen: Die verpflichtende Bestellung des Kinderbeistands als Sprachrohr für alle Kinder und Jugendlichen in hochstrittigen Obsorge- und Besuchsrechtsverfahren sowie immer dann, wenn sie ZeugInnen häuslicher Gewalt geworden sind.

Humanitäre Hilfe für Kinder auf der Flucht

Die Kinder- und JugendanwältInnen appellieren an die Bundesregierung, sich an der humanitären Aktion zu beteiligen und geflüchtete Kinder und Jugendliche aus den menschenunwürdigen Lagern auf den griechischen Inseln aufzunehmen. Nicht eine unkontrollierte Öffnung der Grenzen stehe zur Debatte, sondern unmittelbare Hilfe für Kinder und ihre Familien, die unverschuldet in unbeschreibliche Not geraten sind und in den völlig überfüllten und unzureichend ausgestatteten Unterkünften massiven Gefährdungen ausgesetzt sind. Kapazitäten und freie Plätze sind aufgrund der in den letzten Jahren kontinuierlich zurückgegangenen Anzahl von AsylwerberInnen in Österreich auch kurzfristig verfügbar. Sowohl viele Ehrenamtliche als auch Vereine und Gemeinden sind bereit, ihren Beitrag zu leisten.

Kinderrechte sind unteilbar. Lassen wir diese Kinder nicht im Stich!

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