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Wer die Rechte von Kindern ernst nimmt ...

... muss für sie Geld und Ressourcen zur Verfügung stellen.

Logo der KIJAs Österreich.

Bild: Die Jugendwohlfahrt darf nicht kaputtgespart werden.

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften (KIJAs) Österreichs nehmen die besorgniserregenden aktuellen Entwicklungen in der Jugendwohlfahrt zum Anlass, darauf hinzuweisen: „Wer die Bedürfnisse und Rechte von Kindern ernst nimmt, muss Geld und Ressourcen zur Verfügung stellen.“ In den letzten Wochen stand die Jugendwohlfahrt aufgrund des tragischen Falles "Luca" im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses. Diesbezüglich möchten die KIJAs auf einen generellen Missstand hinweisen:

Unterfinanzierte Jugendwohlfahrt

Die immer größer werdende Schere zwischen der Zunahme an "Problemfamilien" und den abnehmenden bzw. unzureichenden personellen und finanziellen Ressourcen für eine adäquate Hilfestellung für Kinder, Jugendliche und deren Familien, vor allem in der Jugendwohlfahrt - u. a. durch das Einfrieren der Budgetmittel und einen chronischen Personalmangel - kann die steigende Zahl an benachteiligten Kindern und Jugendlichen nicht mehr ausreichend unterstützt werden.
MitarbeiterInnen der Jugendwohlfahrt klagen, nur mehr absolute Krisenfälle in einem fachlich nicht zu vertretenden Mindestausmaß "betreuen" zu können, weniger akute Fälle, Präventionsangebote und die notwendige Vernetzungsarbeit bleiben dabei auf der Strecke. VertreterInnen des psychosozialen Netzes schätzen die Situation unisono dramatisch ein und gelangen an die Grenzen ihrer Kapazitäten. Kinder und Jugendliche haben aber, laut UN-Kinderrechtskonvention, das Recht auf Gesundheit, auf gesicherte Existenz, auf Bildung, auf Schutz vor Gewalt, … doch diese Rechte werden immer weniger beachtet.

KIJAs fordern Veränderungen ein

Unter Hinweis auf die einschneidenden gesellschaftlichen Veränderungen (prekäre Arbeitsverhältnisse, Armutsgefährdung) fordern die KIJAs daher einen grundlegenden gesetzlichen Wandel im System der Jugendwohlfahrt, u. a. durch:

  • Weiterentwicklung der Qualität in der Jugendwohlfahrt
  • Österreichweit einheitliche fachliche Standards für Personalschlüssel, Abläufe, Unterstützungsmaßnahmen etc.
  • Rechtsanspruch auf Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe

Die Verzögerung der Reform des Bundes- Kinder- und Jugendhilfegesetzes hat für die Betroffenen fatale Folgen, denn Hilferufe müssen rechtzeitig gehört, verstanden und beantwortet werden können. Dafür braucht es eine handlungsfähige Jugendwohlfahrt mit engagierten SozialarbeiterInnen, deren Beschäftigungbedingungen alle fachlichen Standards erfüllen und den erforderlichen Raum für Reflexion und Supervisionen zulassen. Als KIJAs appellieren wir dringend an die politisch Verantwortlichen Österreichs, weitere Gefährdungen umgehend zu minimieren.

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