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Symbole-Gesetz schießt über das Ziel hinaus

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs nehmen zum Entwurf eines Bundesgesetzes (GZ.: BMI-LR1000/0218-III/1/2018), mit dem das Symbole-Gesetz geändert wird, Stellung.

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs sind ein Gründungsmitglied des Bundesweiten Netzwerkes Extremismusprävention und Deradikalisierung (BNED). Das Netzwerk hat am 23. Oktober 2018 beim Präventionsgipfel 2018 die österreichische Strategie Extremismusprävention und Deradikalisierung präsentiert. Die Strategie hält im Handlungsfeld Leitlinien an der UN-Menschenrechtcharta und der UN-Kinderrechtskonvention fest. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat die höchste Priorität. Weiters hält die Strategie fest, dass die staatlichen Autoritäten gleichzeitig die
Pflicht haben, dafür zu sorgen, dass der Nutzen solcher Maßnahmen im Sinne der Verhältnismäßigkeit die Einschränkung überwiegt.

Insbesondere, wenn Kinder und Jugendliche durch Maßnahmen in ihrer Freiheit eingeschränkt werden, muss dabei auf das Kindeswohl und die Entwicklungsmöglichkeiten der Kinder und Jugendlichen geachtet werden.

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs befürchten, dass durch die Novelle des Symbole-Gesetzes die Gefahr steigt, dass sich Jugendliche, die eventuell nur provozieren und auffallen wollen, sich dann aufgrund einer engen Vollziehung des Gesetzes doch radikalisieren. Damit würde die beabsichtigte präventive Wirkung des Gesetzes verfehlt werden.

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs empfehlen der Bundesregierung Abstand zum vorliegenden Gesetzesentwurf zu nehmen und wie im BNED geplant die Erarbeitung eines umfangreichen nationalen Aktionsplan für die Demokratiekulturförderung und gegen jegliche Abwertungsideologien zum Schutz der Kinder und Jugendlichen zu unterstützen.

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