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Opferschutz und Recht auf Privatsphäre

Kinder- und Jugendanwältin Andrea Holz-Dahrenstaedt nimmt den Fall Natascha Kampusch zum Anlass, um auf das Recht auf Opferschutz und Privatsphäre bei Minderjährigen einzugehen.

Verbrechensaufklärung und Verbrechensverhütung sind das eine, Opferschutz inklusive Persönlichkeitsrechte das andere. Die Umstände, die zu einer strafbaren Handlung geführt haben, müssen sorgfältigst aufgeklärt werden, um den Täter - als Ausdruck der rechtsstaatlichen Gerechtigkeit - zur Verantwortung ziehen zu können und um zukünftig ähnliche Verbrechen zu verhindern. Nicht jedoch, um voyeuristischen Neugierde zu befriedigen. Bei allem Verständnis für das Interesse an der Tatsache, dass sich Unglaubliches quasi unmittelbar vor unserer Haustüre ereignet, an der Frage, wie über- bzw. erlebt man eine so lange Zeit als Kind, als Jugendlicher, als junger Mensch, so erschreckend ist auch, in welcher Intensität und Qualität berichterstattet wird. Hypothesen und Gegenhypothesen werden aufgestellt, zig ExpertInnen befragt, Runde Tische einberufen … , um die Seele und das Leben einer 18-Jährigen von allen Seiten zu beleuchten. "Kinder haben das Recht auf Privatsphäre", so steht es in der Kinderrechtskonvention. Das bedeutet Schutz vor Stigmatisierung durch Preisgabe der höchstpersönlichen Details aus dem Familien- und Privatleben. Wie die Beziehung zu den Eltern war und ist, was in der 8-Jährigen Gefangenschaft passierte, wie der höchstpersönliche Lebensbereich ausgestattet war etc., geht die Weltöffentlichkeit schlicht und ergreifend nichts an! 

Entschädigungen

Ein weiterer anerkannter Grundsatz des Opferschutzes ist - neben dem Respekt vor dem Schutz der Privatsphäre - eine unbürokratische und rasche finanzielle Hilfeleistung. Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs fordern schon lange Verbesserung bei Entschädigung und Schadenersatz, z. B. durch Errichtung eines Opferhilfefonds nach Schweizer Vorbild, bei welchem der Staat die Opferansprüche bevorschusst und dann beim Täter Regress nimmt bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit (fehlendes Vermögen oder Tod) selbst die Ausfallhaftung übernimmt. Es wäre sehr zu begrüßen, würden aus dem prominenten Fall Lehren für die unzähligen anonymen Verbrechensopfer gezogen und Gesetzesänderungen beschlossen werden.

Prävention

Auch die Verbrechensverhütung, sprich: "Prävention" könnte mehr Öffentlichkeit und finanzielle Mittel vertragen. Auch wenn niemals extreme oder auch dramatische Gefahren ausgeschlossen werden können, ist in Wahrheit die Gefahr, Opfer familiärer Gewalt zu werden oder bei einem Verkehrs- oder Freizeitunfall unter Alkoholeinfluss verletzt zu werden, um ein Vielfaches höher. Die Fokussierung der Medien auf diesen "Fall" trägt auch zu einer gewissen Verängstigung und Beunruhigung von Kindern bei, selbst Opfer einer solchen Entführung zu werden. Prävention bedeutet sinnvollen und umfassenden Opferschutz. Sie auf den Bereich des "fremden Mannes", von dem man keine Zuckerl annehmen soll, zu beschränken, würde einen Rückschritt in der Präventionsarbeit bedeuten. Vielmehr sind Aufklärung ohne Angst zu machen - in der Erziehung, im Kindergarten und in der Schule - Selbstbewusstsein zu stärken, das Recht "Nein, zu sagen", gegebenenfalls ein Alarmgerät mit sich zu tragen und vertrauensvolle Beziehungen und Erziehung ein guter Schutz.

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