***News Einzelansicht***

Österreichs Kinder- und JugendanwältInnen tagen in Graz

Am 27. und 28. März 2012 tagen die neun unabhängigen

Kinder- und JugendanwältInnen Österreichs und der

Kinder- und Jugendanwalt des Bundes im Rahmen der Ständigen Konferenz

der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs (StänKo) in Graz, um

sich fachlich auszutauschen, relevante Themen (Kinder- und

Jugendanwaltschaft als Ombudsstelle für fremduntergebrachte Kinder

und Jugendliche, das 3. Zusatzprotokoll zur

UN-Kinderrechtskonvention, die Evaluation der Neuregelung KindRÄG

2001, das Bundes- Kinder- und Jugendhilfegesetz 2012, die Frühen

Hilfen, Kindersicherheit beim Schultransport, ...) zu diskutieren und

gemeinsame Strategien zu erarbeiten.

Logo der KIJAs Österreich.

Bei der Pressekonferenz zu dieser Frühjahrstagung informierten Brigitte Pörsch (Steiermark), Michael Rauch (Vorarlberg) und Andrea Holz-Dahrenstaedt (Salzburg) zu den Themen Familiengerichtshilfe, Jugendwohlfahrt, Kinderbeistand und Besuchsbegleitung sowie zu einem Schwerpunktthema der Tagung betreffend die Situation von fremduntergebrachten Kindern Jugendlichen.

Familiengerichtshilfe

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs weisen in ihren Positionspapieren immer wieder darauf hin, dass Kinder in Trennungs- und Obsorgekonflikten besondere Unterstützung bedürfen. Mit 1. Jänner 2012 wurde an vier Bezirksgerichten das Modellprojekt Familiengerichtshilfe für Obsorge- und Besuchsrechtsverfahren eingesetzt. "Durch die
Familiengerichtshilfe soll erreicht werden, dass diese als zusätzliche Stelle jene Aufgaben erfüllt, die weder Richterin oder Richter noch der Jugendwohlfahrtsträger erfüllen kann."
meint Brigitte Pörsch, Kinder- und Jugendanwältin Steiermark. Die Familiengerichtshilfe kann durch ihre Clearingfunktion dazu beitragen, einzuschätzen mit welcher Form von Unterstützung Eltern zu einer gütlichen Einigung kommen können um weitere Belastungen für die betroffenen Kinder, Kränkungen, Verhärtungen von Fronten oderEntfremdung des Kindes zu einem Elternteil zu vermeiden.

Die Kinder- und Jugendanwältin Brigitte Pörsch weist darauf hin, "dass die Familiengerichtshilfe weder die Aufgaben der Jugendwohlfahrt noch des Kinderbeistandes übernimmt und diese aus dem Verfahren hinausdrängt, sondern zur Beschleunigung des Verfahrens beitragen soll, um damit nachhaltige Entscheidungen des Gerichts und deren Akzeptanz bei den Parteien zu ermöglichen."

Jugendwohlfahrt

Die Hauptaufgaben und -ziele der Kinder- und Jugendhilfe sind vor allem durch entsprechende gesetzliche Grundlagen, bestmögliche finanzielle und organisatorische Rahmenbedingungen und ständige fachliche Weiterentwicklung zu erreichen. "Nur so können Antworten auf vielfältige Probleme einer zunehmenden Anzahl von Kindern, Jugendlichen und Eltern gefunden werden, die unter die Entwicklung erschwerenden Rahmenbedingungen leben", so Michael Rauch, Kinder- und Jugendanwalt Vorarlberg. Kinder und Jugendliche müssen früher als bisher erreicht werden. Kinderschutz ist Kernaufgabe der Kinder- und Jugendhilfe und es muss daran gearbeitet werden, bessere und koordiniertere Hilfe gewährleisten zu können.

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs fordern daher, die gesetzliche Grundlage zu verbessern, an einer kontinuierlichen Qualitätsentwicklung im gesamten Kinder- und Jugendhilfesystem zu arbeiten und Kompetenzzentren für Kinderschutzfragen zu schaffen. "Kinder haben gem. Art. 2 des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern Anspruch auf besonderen Schutz und Beistand des Staates", betont Kinder- und Jugendanwalt Michael Rauch.

Kinderbeistand und Besuchsbegleitung

Trotz nachweislich positiver Auswirkungen der Beiziehung eines Kinderbeistands auf das Kind, wurde der Kinderbeistand seit der Gesetzeseinführung vor 1 3/4 Jahren österreichweit nur 255 Mal herangezogen (21.000 Scheidungskindern jährlich!). Der Kinderbeistand ist noch vielfach relativ unbekannt. "In manchen Gerichtssprengeln gibt es gar keine Kinderbeistände. Damit werden Kinderrechte und der Gleichheitsgrundsatz massiv verletzt!" kritisiert die Salzburger Kinder- und Jugendanwältin Andrea Holz-Dahrenstaedt. Die Kinder- und Jugendanwaltschaften fordern, dass der Kinderbeistand zum standardisierten Rechtsanspruch wird und die Ausfinanzierung der nötigen Struktur und der handelnden Personen in Folge gesichert wird.

Zur Besuchsbegleitung: Obwohl die Besuchsbegleitung per Gerichtsbeschluss verordnet wird, hat es der Gesetzgeber verabsäumt, den Kostenpunkt zu klären. Für die anbietenden Vereine bringt das einen alljährlichen Spießrutenlauf mit sich, um entsprechende Subventionen zu erhalten. Als Konsequenz stellen immer mehr Vereine ihr Angebot ein. "Im Sinne des in der Verfassung verankerten Kinderrechts auf Kontakt zu beiden Eltern sowie des Gleichheitsgrundsatzes fordern die Kinder- und Jugendanwaltschaften eine klare Zuständigkeit für die flächendeckende Finanzierung der Besuchsbegleitung", so Kinder- und Jugendanwältin Andrea Holz-Dahrenstaedt.

Fremduntergebrachte Kinder

Das Arbeitsthema der Tagung betreffend Fremdunterbringung von Kindern und Jugendlichen betrifft die Einsetzung von externen Vertrauenspersonen für fremduntergebrachte Kinder- und Jugendliche. Kinder und Jugendliche sind, auch wenn sie aus der Sichtweise der Wahrung des Kindeswohls von fremduntergebracht wurden, in einer für sie neuen und fremden Lebenssituation, vor allem aber in einer neuen Abhängigkeit. Gerade aus der Sicht der betroffenen Kinder und Jugendlichen ist in dieser schwierigen Situation die Möglichkeit des Kontaktes in Form einer externen Vertrauensperson zur Wahrung ihrer Interessen notwendig. Dass es in Einrichtungen für diese Kinder und Jugendlichen auch eine interne Person des Vertrauens geben kann und muss, ist ein wichtiger Faktor.

Für Kinder und Jugendliche bedeutet die Fremdunterbringung eine neue Form der Abhängigkeit und Loyalitätskonflikte - sie können in der Situation nicht nach Hause zurück. Hier braucht es seitens Kinder und Jugendlicher gewöhnlich viel Mut, ihre eigene Meinung zu vertreten, und über bestimmte Probleme der auch Wünsche zu sprechen. Auf Grund der Vorfälle, die auch medial bekannt wurden, sind sich die österreichischen Kinder- und Jugendanwälte und -anwältinnen einig, dass unbedingt an einer Lösung im Sinne der Wahrung des Kindeswohls gefunden werden muss. An diesen essentiellen und umfangreichen Themen wird auch die nächsten Monate gemeinsam weiter gearbeitet.

Suchen & Finden
Auf deiner Seite - kija Salzburg:

0662 430 550

Achtung! Neue kija-Telefonnummer ab Mai 2024: 05 7599 729
Außerhalb der kija-Öffnungszeiten →
kids-line: 0800 234 123 (13:00 – 21:00 Uhr)

Folge uns auf:

School Checker App! School Checker App!
Deine Rechte, deine App! Deine Rechte, deine App!
kija Österreich
Salzburg gewaltfrei Salzburg gewaltfrei
Schriftgröße / Kontrast:
Schriftgröße anpassen:
Kontrast anpassen:

Kinder- und Jugendanwaltschaft (kija) Salzburg, Fasaneriestraße 35, 1. Stock 5020 Salzburg

Tel: +43(0)662-430 550, Fax: +43(0)662-430 550-3010