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Neues Kinder- und Jugendhilfegesetz

Österreichweit sind 25.000 Kinder und Jugendliche in einer Maßnahme der Jugendwohlfahrt, die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs halten an ihrer Forderung fest, das Bundes-Jugendwohlfahrts-Gesetz zu novellieren.

Andrea Holz-Dahrenstaedt (Kinder- und Jugendanwältin Salzburg), Elisabeth Harasser (Kinder- und Jugendanwältin Tirol), Michael Rauch (Kinder- und Jugendanwalt Vorarlberg).

Bild: Die Kinder- und JugendanwältInnen Österreichs wehren sich dagegegn, dass die Kinderrechte unter dem Druck der Einsparungen in Vergessenheit geraten.

"Die Bundesregierung und die Bundesländer werden dringend aufgefordert, die Verhandlungen für ein neues Kinder- und Jugendhilfegesetz umgehend wieder aufzunehmen“, so der Vorarlberger Kinder- und Jugendanwalt Michael Rauch. In Österreich sind 25.000 Kinder in einer Maßnahme der Jugendwohlfahrt, die alle auf eine zeitgemäße, den Kinderrechten entsprechende, gesetzliche Grundlage warten in der ..

  • ... für Kinder und Jugendliche ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe besteht,
  • ... österreichweit verbindliche Qualitätsstandards festgelegt werden,
  • ... personelle und budgetäre Ressourcen bedarfsorientiert und unabhängig von den finanziellen Rahmenbedingungen der Bundesländer vorgesehen sind.

Bildungsvolksbegehren

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs fordern eine Gesamtreform des Schulsystems: "Schule hat neben zeitgerechter Wissensvermittlung, Sozialisations- und Integrationsfunktion, die Aufgabe, ungleiche Lebenschancen auf Grund von sozialer Herkunft, persönlicher Benachteiligung oder krisenhafter familiärer Ereignisse auszugleichen. Die jetzigen strukturellen Rahmenbedingungen reichen nicht aus, diesen Anforderungen gerecht zu werden. Wenn die Kinderrechte und das Verfassungsgesetz ernst genommen werden, müssen mutig längst notwendige Reformen ohne parteipolitisches und gewerkschaftliches Denken umgesetzt werden!", so die Salzburger Kinder- und Jugendanwältin Andrea Holz-Dahrenstaedt.

Konkret bedeutet das für ALLE Schultypen und Bundesländer u. a.:

  • Schulräume als Lebensräume, in denen Kinder mit all ihren Bedürfnissen im Zentrum stehen, Raum zum Forschen und Lernen haben, aber auch zum Gemeinschaft erleben, Freizeit gestalten und  in denen sie Rückzugsmöglichkeiten vorfinden.
  • Gewaltprävention als ein klarer kinderrechtlicher Bildungsauftrag, bei dem Schulen in ihrer Verantwortung unterstützt werden müssen, z. B. durch den Ausbau von Schulsozialarbeit, die Aufstockung bei BeratungslehrerInnen und Schulpsychologie, Stärkung außerschulischer Vertrauenspersonen und Errichtung regionaler Gewalt- und Mobbingpräventionsstellen.

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften begrüßen daher das Bildungsvolksbegehren, welches Anstoß zu Reformen sein soll. Um auch unter 16-Jährige als Hauptbetroffene des Bereichs Schule am Bildungsvolksbegehren zu beteiligen, haben die Kinder- und Jugendanwaltschaften eine kind- und jugendgerechte Version des Bildungsvolksbegehrens erarbeitet. Dadurch wird dem Recht des Kindes auf „angemessene Beteiligung unter Berücksichtigung seiner Meinung in allen es betreffenden Angelegenheiten in einer seinem Alter und seiner Entwicklung entsprechenden Weise“, welches in der Bundesverfassung verankert wurde, nachgekommen.    

Ombudsstellen für fremduntergebrachte Kinder und Jugendliche

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs wurden auf Grund der aktuellen Missbrauchsfälle verstärkt als Ombudsstellen in Anspruch genommen. Einige waren direkte Anlaufstellen für die bereits erwachsenen Opfer von Gewalt und Missbrauch. Eine zentrale Forderung aller Kinder- und Jugendanwaltschaften in diesem Zusammenhang ist der Zugang zu externen Vertrauenspersonen für fremduntergebrachte Kinder und Jugendliche, um ihnen die Möglichkeit zu bieten, sich an jemanden außerhalb der Einrichtung zu wenden, damit sich Fälle, wie sie in der letzten Zeit bekannt wurden, nicht mehr wiederholen können. Elisabeth Harasser, Kinder- und Jugendanwältin für Tirol betont: „Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs als weisungsfreie Ombudsstellen für alle Kinder und Jugendlichen könnten diese Funktion bestens erfüllen – vorausgesetzt, man stellt ihnen das dafür nötige Personal zur Verfügung. Es sollte den Verantwortlichen klar sein, dass Voraussetzung für verantwortungsvollen Kinderschutz die Bereitstellung ausreichender Ressourcen ist!“

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