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Kinderschutz auf wackligen Beinen

Eine Voraussetzung für den verantwortungsvollen Kinderschutz ist die ausreichende Bereitstellung von Ressourcen. Die Kinder- und Jugendanwaltschaften müssen als unabhängige Ombudsstellen gestärkt werden.

Kleinkind drückt Teddy an die Brust.

Bild (Sylvia / pixelio): Um Kinder wirkungsvoll zu schützen, müssen die für sie zuständigen Behörden gut aufgestellt sein.

Aufgrund der aktuellen Missbrauchsfälle werden die Kinder- und Jugendanwaltschaften verstärkt als Ombudsstellen in Anspruch genommen. Um diese Aufgabe verantwortungsvoll wahrnehmen zu können, fordern die Kinder- und JugendanwältInnen daher bei ihrer Frühjahrstagung in Linz eine bessere gesetzliche, finanzielle und personelle Absicherung. Tatsache ist, dass die derzeitigen Sparmaßnahmen in vielen Bereichen auf dem Rücken der Kinder und Jugendlichen ausgetragen werden. Als Beispiele nennen die Kinder- und JugendanwältInnen die Bereiche der Jugendwohlfahrt und der Gerichtsverfahren, in denen Kinder und Jugendliche involviert sind.

Opferschutz light?

Im Besonderen werden die Sparmaßnahmen beim Opferschutz kritisiert: So ist aufgrund der drastischen Einsparungen der Rechtsanspruch von minderjährigen Opfern auf psychosoziale und juristische Prozessbegleitung bei sexuellem Missbrauch im Straf- und Zivilprozess nicht mehr gewährleistet. Meilensteine im Bereich des Kinderschutzes werden so ad absurdum geführt! Die Kinder- und JugendanwältInnen weisen nachdrücklich darauf hin, dass die aktuelle Missbrauchsdiskussion nicht auf den kirchlichen Bereich und die Aufarbeitung vergangener Fälle beschränkt werden darf. Auch die Betreuung und Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Heimen, Internaten und Wohngemeinschaften bedarf einer ständigen Beobachtung, damit sich Fälle, wie sie derzeit berichtet werden, nicht mehr wiederholen können. Auch in diesen Fällen stehen die Kinder- und Jugendanwaltschaften Kindern und Jugendlichen als unabhängige Ombuds- und direkte Anlaufstellen zur Verfügung.

Sparpaket Kinderschutz

Beim geplanten Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz kritisieren die Kinder- und JugendanwältInnen, dass zukunftsweisende und höchst notwendige Verbesserungsansätze im Bereich der Jugendwohlfahrt in den Ansätzen stecken geblieben sind. Es ist zu befürchten, dass der derzeit vorliegende Minimalkonsens weit unter den ursprünglichen Erwartungen an diese Novelle zurück bleiben wird. So wurde das Vieraugenprinzip bei der Gefährdungsabklärung und Hilfeplanung stark aufgeweicht. Es wurde verabsäumt, österreichweite Standards für Personalschlüssel in der Jugendwohlfahrt festzulegen. Rechtsansprüche auf Leistungen in der Kinder- und Jugendwohlfahrt wurden in schwammige Kann-Bestimmungen umgewandelt. Schritte zur Qualitätsverbesserung im Bereich der Jugendwohlfahrt wurden auf Druck der Länder fallen gelassen. Daher nehmen die Kinder- und JugendanwältInnen die politischen Entscheidungsträger auf Bundes- und Landesebene in die Pflicht, bisherige Errungenschaften abzusichern und dem Schutz von Kindern und Jugendlichen auch in Sparzeiten höchste Priorität einzuräumen.

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