Kinder- und Jugendverträglichkeitsprüfung

Die KIJAs Österreich begrüßen den Entwurf für eine geplante Kinder- und Jugendverträglichkeitsprüfung (WFA-Verordnung), regen aber Veränderungen im Entwurf an.

  1. Mit Bedauern stellen wir fest, dass die Partzipation, eines der drei Grundprinzipien der UN–Kinderrechtskonvention, aus dem Entwurf gestrichen wurde. Es wäre im Sinne der Miteinbeziehung und des Selbstbestimmungrechtes unserer jungen Menschen in Österreich sinnvoll, in der vereinfachten und der vertiefenden Abschätzung der WFA-Verordnung die Beteiligungsmöglichkeiten der Kinder und Jugendlichen zu überprüfen.

    Wir gehen davon aus, dass in dem zu erstellenden Handbuch für die legistische Bewertung dieser Punkt enthalten sein wird, meinen aber, dass dies bereits in dem Verordnungstext enthalten sein sollte.
  2. Bei den Wesentlichkeitskriterien ist unserer Auffassung nach die Zahl der betreffenden Kinder und Jugendlichen von 10.000 auf 1.000 zu senken.